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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 206/2024

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Kollektivvertrag: KV 206/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Ende der Geltung
Dienstag, den 31. Dezember 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
206/2024
Katasterzahl
XXII/96/27
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Gebiet der Republik Österreich; 2) für Mitglieder des Vereines „Interessenvertretung von Ordensspitälern und von konfessionellen Alten- und Pflegeheimen Österreichs“, mit den im fachlichen Geltungsbereich namentlich angeführten Krankenhäuser, Krankenanstalten und Einrichtungen; 3) für Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen, die in den persönlichen Geltungsbereich des Kollektivvertrages für die geistlichen Krankenanstalten Kärntens vom 1. Jänner 2024 fallen, mit den im persönlichen Geltungsbereich angehörenden (auch leitend oder anleitend) Berufsgruppen.

Veröffentlicht auf EVI am 17.04.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.278.024

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 206/2024. Am 22. März 2024 haben der „Verein Interessenvertretung von Ordensspitälern und von konfessionellen Alten- und Pflegeheimen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen Österreichs“, und die Gewerkschaft vida einen Zusatzkollektivvertrag für die geistlichen Krankenanstalten Kärntens abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Gebiet der Republik Österreich; 2) für Mitglieder des Vereines „Interessenvertretung von Ordensspitälern und von konfessionellen Alten- und Pflegeheimen Österreichs“, mit den im fachlichen Geltungsbereich namentlich angeführten Krankenhäuser, Krankenanstalten und Einrichtungen; 3) für Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen, die in den persönlichen Geltungsbereich des Kollektivvertrages für die geistlichen Krankenanstalten Kärntens vom 1. Jänner 2024 fallen, mit den im persönlichen Geltungsbereich angehörenden (auch leitend oder anleitend) Berufsgruppen. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für einen Pflegezuschuss für das Jahr 2024 und wurde unter Registerzahl 206/2024, Katasterzahl XXII/96/27, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 12. April 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft