Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 204/2024
Kollektivvertrag: KV 204/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Ende der Geltung
- Dienstag, den 31. Dezember 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 204/2024
- Katasterzahl
- XXII/96/25
- Geltungsbereich
- Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe der Dienstnehmer der Ordensspitäler Österreichs, mit den im fachlichen Geltungsbereich angeführten Krankenanstalten und Einrichtungen; c) für Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen, die in den persönlichen Geltungsbereich des Kollektivvertrags für Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen der Ordensspitäler Österreichs vom 1. Jänner 2024 fallen, mit den im persönlichen Geltungsbereich angehörenden (auch leitend oder anleitend) Berufsgruppen.
Veröffentlicht auf EVI am 17.04.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
Zl. 2024-0.278.024
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 204/2024. Am 22. März 2024 haben der „Verein Interessenvertretung von Ordensspitälern und von konfessionellen Alten- und Pflegeheimen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen Österreichs“ und die Gewerkschaft vida einen Zusatzkollektivvertrag für die Dienstnehmer der Ordensspitäler Österreichs abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe der Dienstnehmer der Ordensspitäler Österreichs, mit den im fachlichen Geltungsbereich angeführten Krankenanstalten und Einrichtungen; c) für Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen, die in den persönlichen Geltungsbereich des Kollektivvertrags für Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen der Ordensspitäler Österreichs vom 1. Jänner 2024 fallen, mit den im persönlichen Geltungsbereich angehörenden (auch leitend oder anleitend) Berufsgruppen. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für einen Pflegezuschuss für das Jahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 204/2024, Katasterzahl XXII/96/25, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 12. April 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft