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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 203/2024

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Kollektivvertrag: KV 203/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Ende der Geltung
Dienstag, den 31. Dezember 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 203/2024
Katasterzahl
XXII/96/24
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für folgende Krankenanstalten in der Steiermark die von einem Mitglied der Interessensvertretung betrieben werden: Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Graz, Marschallgasse 12, 8020 Graz, Lebenswelten der Barmherzigen Brüder – Steiermark, Johannes von Gott-Straße 12, 8047 Kainbach bei Graz; Krankenhaus der Elisabethinen, Elisabethinengasse 14, 8020 Graz, mit den im fachlichen Geltungsbereich angeführten Krankenanstalten und Einrichtungen; c) für Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen, die in den persönlichen Geltungsbereich des Kollektivvertrages für Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen der Konfessionellen Krankenanstalten Steiermark vom 1. Jänner 2024 fallen, mit den im persönlichen Geltungsbereich angehörenden (auch leitend oder anleitend) Berufsgruppen.

Veröffentlicht auf EVI am 17.04.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.278.024

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 203/2024.  Am 22. März 2024 haben der „Verein Interessenvertretung von Ordenskrankenhäuser und von konfessionellen Alten- und Pflegeheimen Österreichs“ und die Gewerkschaft vida einen Zusatzkollektivvertrag für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer der konfessionellen Krankenanstalten Steiermark abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für folgende Krankenanstalten in der Steiermark die von einem Mitglied der Interessensvertretung betrieben werden: Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Graz, Marschallgasse 12, 8020 Graz, Lebenswelten der Barmherzigen Brüder – Steiermark, Johannes von Gott-Straße 12, 8047 Kainbach bei Graz; Krankenhaus der Elisabethinen, Elisabethinengasse 14, 8020 Graz, mit den im fachlichen Geltungsbereich angeführten Krankenanstalten und Einrichtungen; c) für Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen, die in den persönlichen Geltungsbereich des Kollektivvertrages für Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen der Konfessionellen Krankenanstalten Steiermark vom 1. Jänner 2024 fallen, mit den im persönlichen Geltungsbereich angehörenden (auch leitend oder anleitend) Berufsgruppen. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für einen Pflegezuschuss für das Jahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 203/2024, Katasterzahl XXII/96/24, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 12. April 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft