Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 201/2024
Kollektivvertrag: KV 201/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Mai 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 201/2024
- Katasterzahl
- VIII/37/2, VIII/38/2
- Geltungsbereich
- a) für das Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe des o. a. Fachverbandes mit den im fachlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der kaufmännischen Lehrlinge.
Veröffentlicht auf EVI am 17.04.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
Zl. 2024-0.278.024
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 201/2024. Am 7. März 2024 haben der Fachverband der Holzindustrie und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Mai 2024 in Kraft tritt. Der unter Registerzahl KV 201/2024, Katasterzahl VIII/37/2, VIII/38/2, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegte Kollektivvertrag für die holzverarbeitende Industrie (zum Kollektivvertrag vom 19. März 2019, KV 358/2019) und die Sägeindustrie (zum Kollektivvertrag vom 19. März 2019, KV 359/2019) gilt a) für das Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe des o. a. Fachverbandes mit den im fachlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 12. April 2024
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- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft