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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 201/2024

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Kollektivvertrag: KV 201/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Mai 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 201/2024
Katasterzahl
VIII/37/2, VIII/38/2
Geltungsbereich
a) für das Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe des o. a. Fachverbandes mit den im fachlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der kaufmännischen Lehrlinge.

Veröffentlicht auf EVI am 17.04.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.278.024

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 201/2024. Am 7. März 2024 haben der Fachverband der Holzindustrie und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Mai 2024 in Kraft tritt. Der unter Registerzahl KV 201/2024, Katasterzahl VIII/37/2, VIII/38/2, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegte Kollektivvertrag für die holzverarbeitende Industrie (zum Kollektivvertrag vom 19. März 2019, KV 358/2019) und die Sägeindustrie (zum Kollektivvertrag vom 19. März 2019, KV 359/2019) gilt a) für das Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe des o. a. Fachverbandes mit den im fachlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 12. April 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft