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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 198/2024

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Kollektivvertrag: KV 198/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 19. April 2024
Ende der Geltung
Freitag, den 18. April 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 198/2024
Katasterzahl
XIV/61/4
Geltungsbereich
a) für die Baustelle ARGE SKW Kühtai, Firmen: Swietelsky Tunnelbau GmbH & Co. KG, Swietelsky AG, Jäger Bau GmbH, Ing. Hans Bodner Baugesellschaft mbH & Co. KG; b) für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes oder Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften, gilt und Regelungen betreffend Dekadenarbeit enthält.

Veröffentlicht auf EVI am 17.04.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.278.024

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 198/2024.  Der Fachverband der Bauindustrie, die Bundesinnung Bau und die Gewerkschaft Bau-Holz haben einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für die Baustelle ARGE SKW Kühtai, Firmen: Swietelsky Tunnelbau GmbH & Co. KG, Swietelsky AG, Jäger Bau GmbH, Ing. Hans Bodner Baugesellschaft mbH & Co. KG; b) für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes oder Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften, gilt und Regelungen betreffend Dekadenarbeit enthält. Der Kollektivvertrag tritt am 19. April 2024 in Kraft und gilt bis 18. April 2025 und wurde unter Registerzahl KV 198/2024, Katasterzahl XIV/61/4, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 12. April 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft