VB Verbund-Beteiligung eG
EINLADUNG
zu der am Montag, dem 19. April 2024, um 12:00 Uhr,
106. außerordentlichen GENERALVERSAMMLUNG
der VB Verbund-Beteiligung eG (mit Sitz in Wien und der FN 93724 f)
In den Räumlichkeiten der VOLKSBANK WIEN AG,
1030 Wien, Dietrichgasse 25,
2. OG, Raum Burgenland
HINWEIS gemäß § 32 Abs. 5 der Satzung: Ist die erforderliche Anzahl der Mitglieder in der Generalversammlung nicht anwesend oder vertreten, so kann über die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände nach Abwarten einer halben Stunde, ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder, beschlossen werden.
TAGESORDNUNG
Begrüßung und Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit; Bestellung von Schriftführer, Protokollbeglaubigern und Stimmzählern
Genehmigung des Protokolls der 105. ordentlichen Generalversammlung vom 29.06.2023
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der VB Verbund-Beteiligung eG in den §§ 4, 8, 10, 26, 35, 36 und 42 und Einführung eines neuen § 26a.
Wesentlicher Inhalt der vorgeschlagenen Änderungen:
§ 4 Abs 2 neu: „Die Übertragung an ein bestehendes Mitglied ist abhängig von der Zustimmung des Vorstandes. § 3 Absatz 3 erster Satz ist nicht anwendbar. Die Übertragung an ein neu beitretendes Mitglied wird erst mit dem Aufnahmebeschluss der Generalversammlung im Sinne des § 3 Absatz 3 wirksam. Eine Zustimmung zur Übertragung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Solche in der Person des Erwerbers gelegene Gründe, die die Genossenschaft bei aufrechter Mitgliedschaft zu einem Ausschluss berechtigen würden (§ 6) gelten jedenfalls als wichtige Gründe.“
§ 8 Abs 1 letzer Satz neu: „Geschäftsguthaben ausgeschiedener Mitglieder, welche nicht binnen drei Jahren nach ihrer Fälligkeit beansprucht werden, verfallen zugunsten der freien Rücklage.“
§ 10 Z 2: Streichung der Wortfolge „in die satzungsmäßige Rücklage fließendes“;
§ 26 Abs 2: Streichung der Wortfolge „im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung““;
§ 26a: Einführung der Möglichkeit zur Abhaltung virtueller oder hybrider Generalversammlungen;
§ 35 Abs 4: Streichung der Sockelbetragsregelung (Auszahlungsbeschränkung);
§ 36 Abs 2: Streichung der lit. a), b) und c) über die Zuordnung verfallener Dividenden, verfallener Geschäftsguthaben und des Eintrittsgelds (Aufgelds, Agios) zur satzungsmäßigen Rücklage;
§ 42 Abs 2 letzter Satz neu: „Dividendenbeträge, die binnen drei Jahren nach ihrer Fälligkeit nicht behoben werden, sind verjährt und verfallen zu Gunsten der freien Rücklage.“Fassung eines Ausführungsbeschlusses hinsichtlich der Satzungsänderung
Beschlussvorschlag: Ermächtigung des Vorstands, allenfalls erforderliche Änderungen der Satzung mit Berichterstattung an die nächste Generalversammlung vorzunehmen, sollten der Eintragungsfähigkeit Bedenken des Firmenbuchgerichts entgegengebracht werden.Beschlussfassung über die Erteilung von Weisungen an den Vorstand der Genossenschaft über die Ausübung des Stimmrechts in den Beschlusspunkten der ordentlichen Hauptversammlung der VOLKSBANK WIEN AG am 25.04.2024.
Allfälliges
Die Ausübung des Stimmrechtes durch Bevollmächtigte ist gemäß § 22 der Satzung nur mit schriftlicher Vollmacht zulässig. Aus organisatorischen Gründen ersuchen wir Sie, uns die Vollmachten möglichst drei Werktage vorab per Mail an dagmar.eichhorn@volksbankwien.at zuzusenden. Das Original übermitteln Sie an die: VB Verbund-Beteiligung, Dietrichgasse 25, 1030 Wien.
Unterlagen zur Generalversammlung
Die Unterlagen zur Generalversammlung liegen ab 12.04.2024 bei der VB Verbund-Beteiligung eG, Dietrichgasse 3, 1030 Wien, zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 8:30 bis 15:00) zur Einsichtnahme durch die Genossenschafter auf.
Wien, am 12. April 2024
Der Vorstand
Karl Kinsky, MBA, e.h.
Mag. Gerhard Wöber e.h.