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Details: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung | Großverfahren 16.04.2024

Großverfahren: Elektrifizierung, Attraktivierung und Ertüchtigung der Mattersburger Bahn

Kennzeichen
RU6-E-3323/001-2022
Rechtsgrundlage
§§ 44a ff des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG
Vorhaben
ÖBB-Strecke Wiener Neustadt Hbf - Staatsgrenze nächst Loipersbach/Schattendorf, km 0,000 bis km 25,437, Vorhaben "Elektrifizierung, Attraktivierung und Ertüchtigung der Mattersburger Bahn"
Einsicht in Unterlagen
22.04.2024 - 07.06.2024
Eisenbahnbehörde
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Verkehrsrecht
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Haus 14, Erdgeschoß, Zimmer 14E26
Magistrat der Stadt Wiener Neustadt
Hauptplatz 1 – 3
2700 Wiener Neustadt
Marktgemeinde Lichtenwörth
Hauptstraße 1
2493 Lichtenwörth
Gemeinde Katzelsdorf
Hauptstraße 47
2801 Katzelsdorf
Schriftlich Einwendungen
22.04.2024 - 07.06.2024
Mündliche Verhandlung
Donnerstag, den 20. Juni 2024 um 09:00 Uhr
Freitag, den 21. Juni 2024 um 09:00 Uhr
Ort der mündlichen Verhandlung
Bauermühle Mattersburg
Schubertstraße 53
7210 Mattersburg
Antragsteller
ÖBB-Infrastruktur AG
Veröffentlicht auf EVI am 16.04.2024

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG 

Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr
Abteilung Verkehrsrecht
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 

E-Mail: post.ru6@noel.gv.at 
Fax: 02742/9005/13710

St. Pölten, am 9. April 2024

RU6-E-3323/001-2022

ÖBB-Strecke Wiener Neustadt Hbf - Staatsgrenze nächst Loipersbach/Schattendorf, km 0,000 bis km 25,437, Vorhaben "Elektrifizierung, Attraktivierung und Ertüchtigung der Mattersburger Bahn" 

Kundmachung im Großverfahren
I. des verfahrenseinleitenden Antrages sowie
II.  der Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung

EDIKT

1. Gegenstand der Anträge

Mit Eingabe vom 14. Dezember 2023 beantragte die ÖBB-Infrastruktur AG bei der Landeshauptfrau von Niederösterreich die Erteilung

  • der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung gemäß §§ 31 ff iVm § 20 EisbG,
  • der wasserrechtlichen Genehmigung gemäß § 127 iVm §§ 32, 38 und 40 WRG 1959 sowie
  • aller anderen in ihre Zuständigkeit fallenden Bewilligungen

für das Vorhaben „Elektrifizierung, Attraktivierung und Ertüchtigung der Mattersburger Bahn“, km 0,000 bis km 25,437 der ÖBB-Strecke Wiener Neustadt Hf. – Staatsgrenze nächst Loipersbach-Schattendorf. Dieses befindet sich von Bahn-km 0,000 bis km 3,583 und von Bahn-km 6,598 bis km 7,456 auf dem Gebiet von Niederösterreich. Gemäß § 4 Abs. 1 AVG haben der Landeshauptmann des Burgenlandes und die Landeshauptfrau von Niederösterreich daher einvernehmlich vorzugehen.

2. Beschreibung des Vorhabens

Die ÖBB-Infrastruktur AG beabsichtigt mit dem gegenständlichen Vorhaben im Wesentlichen die Umrüstung der Traktion (Elektrifizierung), die Implementierung von elektronischen Stellwerken (ESTW) sowie den Umbau und die damit einhergehende Attraktivierung der bestehenden Verkehrsstationen im Verlauf der Mattersburger Bahn. 

3. Ort und Zeit der möglichen Einsichtnahme 

Folgende Unterlagen liegen für jedermann ab Montag, den 22. April 2024, bis einschließlich Freitag, den 7. Juni 2024, zur Einsicht auf:

  • Anträge der ÖBB-Infrastruktur AG vom 14. Dezember 2023
  • Bauentwurf samt Gutachten gemäß § 31a EisbG der Stella & Setznagel GmbH vom 14. Dezember 2024

Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist - soweit sie nicht von der Akteneinsicht ausgenommen sind - bei folgenden Stellen möglich:

  • Eisenbahnbehörde, p.A. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Verkehrsrecht, Haus 14, Erdgeschoß, Zimmer 14E26, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, Montag bis Freitag, von 8.00 bis 16.00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (02742/9005/13916)
  • Magistrat der Stadt Wiener Neustadt, Hauptplatz 1 – 3, 2700 Wiener Neustadt
  • Marktgemeinde Lichtenwörth, Hauptstraße 1, 2493 Lichtenwörth
  • Gemeinde Katzelsdorf, Hauptstraße 47, 2801 Katzelsdorf

Ort und Zeit der Einsichtnahme sind jeweils an dortiger Stelle zu erfragen.

4. Einwendungen

Gegen dieses Vorhaben können innerhalb der Auflagefrist (22. April 2024 bis 7. Juni 2024) schriftlich Einwendungen bei uns eingebracht werden.

Wenn für die schriftliche Einbringung auch technische Übertragungsmöglichkeiten (z.B. Telefax, E-Mail) zur Verfügung stehen, ist das als Ergänzung zu unserer Anschrift angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Absender die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes) trägt. 

Als Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie nicht rechtzeitig Einwendungen erheben, insoweit Ihre Parteistellung verlieren. Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt. 

Die Beteiligten können sich Abschriften von den aufgelegten Unterlagen machen oder auf eigene Kosten Kopien anfertigen.

5. Anberaumung einer mündlichen Verhandlung

Zu diesem Vorhaben wird weiters eine mündliche Verhandlung anberaumt.

Datum:

Donnerstag, 20. Juni 2024, Beginn 9.00 Uhr

Freitag, 21. Juni 2024, Beginn 9.00 Uhr (bei Bedarf)

Ort:Bauermühle Mattersburg, Schubertstraße 53, 7210 Mattersburg

Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Zur Identitätsfeststellung werden Sie zur Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises aufgefordert. 

Gegenstand der Verhandlung ist die abschließende Ermittlung des Sachverhaltes betreffend das Vorhaben „Elektrifizierung, Attraktivierung und Ertüchtigung der Mattersburger Bahn“, km 0,000 bis km 25,437 der ÖBB-Strecke Wiener Neustadt Hf. – Staatsgrenze nächst Loipersbach-Schattendorf.

Zum Ablauf der Amtshandlung: 

Die mündliche Verhandlung ist ganztägig, wobei sich die Gestaltung der Pausen und des Endes am jeweiligen Tag nach dem jeweiligen Fortgang zu richten haben und im Zuge der Verhandlung von den Verhandlungsleitern bekannt gegeben werden. 

Donnerstag, 20. Juni 2024, 9.00 Uhr: Eröffnung mit Darlegung des Verhandlungsgegenstandes, allgemeine Rechtsbelehrungen und allgemeine Projektvorstellung des gesamten Bauvorhabens.  Im Anschluss daran und bei Bedarf am Freitag, 21. Juni 2024, ab 9.00 Uhr, erfolgen die konkrete Behandlung des Bauvorhabens einschließlich des Parteien- und Beteiligtenvorbringens sowie die Erstattung der Gutachten durch die Sachverständigen.

Bezüglich der Vertretung wird auf die Bestimmung des § 10 AVG hingewiesen.

6. Künftige Kundmachungen und Zustellungen

Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Edikt durch Verlautbarung im redaktionellen Teil jeweils zweier in den Bundesländern Burgenland und Niederösterreich weit verbreiteter Tageszeitungen und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ sowie durch Anschlag in den oben genannten Standortgemeinden und im Internet (https://www.noe.gv.at/noe/AlleKundmachungen.html) kundgemacht wird.

Rechtsgrundlage: §§ 44a ff des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Für die Landeshauptfrau
MMMag. Eduard Schadinger

Verantwortlich für den Inhalt: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
https://www.evi.gv.at/b/pi/bl2-pd6