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Arlberger Bergbahnen Aktiengesellschaft (37028d) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

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Ordentliche Hauptversammlung: 14.05.2024, um 10:00 Uhr

Termin
Dienstag, den 14. Mai 2024 um 10:00 Uhr
Ort
Bozner Platz 6
6020 Innsbruck
Unterlagen
Hinterlegungsort
In den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft
Einsichtszeiten
Ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung
Teilnahmevoraussetzungen
Berechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch eingetragen sind und die ihre Teilnahme an der Hauptversammlung spätestens am 3. Tag vor der Hauptversammlung beim Vorstand der Gesellschaft angemeldet haben.
Vertretungsregelung
Erteilung der Vollmacht
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss gemäß § 114 AktG einer bestimmten Person schriftlich erteilt und der Gesellschaft übermittelt werden, welche diese aufzubewahren hat.

Veröffentlicht auf EVI am 12.04.2024

EINLADUNG

zu der am Dienstag, den 14.05.2024, um 10:00 Uhr
in 6020 Innsbruck, Bozner Platz 6, stattfindenden

52. ordentlichen Hauptversammlung 

der

„Arlberger Bergbahnen Aktiengesellschaft“

mit dem Sitz in Innsbruck, FN 37028d:

TAGESORDNUNG

  1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2022/2023.
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes.
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022/2023.
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022/2023.
  5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/2024.

RECHTLICHE HINWEISE

Gemäß § 106 Z 4 iVm § 108 Abs. 3 AktG hat jeder Aktionär die Möglichkeit, ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung in nachstehende Unterlagen in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft Einsicht zu nehmen:

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch eingetragen sind und die ihre Teilnahme an der Hauptversammlung spätestens am 3. Tag vor der Hauptversammlung beim Vorstand der Gesellschaft angemeldet haben.

Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss gemäß § 114 AktG einer bestimmten Person schriftlich erteilt und der Gesellschaft übermittelt werden, welche diese aufzubewahren hat.

Innsbruck, April 2024

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt:
Arlberger Bergbahnen Aktiengesellschaft (37028d)