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Details: Arlberger Bergbahnen Aktiengesellschaft

Arlberger Bergbahnen Aktiengesellschaft (37028d) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

Ordentliche Hauptversammlung: 14.05.2024, um 10:00 Uhr
Termin:
Dienstag, den 14. Mai 2024 um 10:00 Uhr
Ort:
Bozner Platz 6
6020 Innsbruck
Unterlagen:
Hinterlegungsort:
In den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft
Einsichtszeiten:
Ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung
Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigung:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch eingetragen sind und die ihre Teilnahme an der Hauptversammlung spätestens am 3. Tag vor der Hauptversammlung beim Vorstand der Gesellschaft angemeldet haben.
Vertretungsregelung:
Erteilung der Vollmacht:
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss gemäß § 114 AktG einer bestimmten Person schriftlich erteilt und der Gesellschaft übermittelt werden, welche diese aufzubewahren hat.
Veröffentlicht auf EVI am 12.04.2024

EINLADUNG

zu der am Dienstag, den 14.05.2024, um 10:00 Uhr
in 6020 Innsbruck, Bozner Platz 6, stattfindenden

52. ordentlichen Hauptversammlung 

der

„Arlberger Bergbahnen Aktiengesellschaft“

mit dem Sitz in Innsbruck, FN 37028d:

TAGESORDNUNG

  1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2022/2023.
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes.
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022/2023.
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022/2023.
  5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/2024.

RECHTLICHE HINWEISE

Gemäß § 106 Z 4 iVm § 108 Abs. 3 AktG hat jeder Aktionär die Möglichkeit, ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung in nachstehende Unterlagen in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft Einsicht zu nehmen:

  • Jahresabschluss mit Lagebericht,
  • Vorschlag für die Gewinnverwendung,
  • Bericht des Aufsichtsrates,
  • Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat 

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch eingetragen sind und die ihre Teilnahme an der Hauptversammlung spätestens am 3. Tag vor der Hauptversammlung beim Vorstand der Gesellschaft angemeldet haben.

Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss gemäß § 114 AktG einer bestimmten Person schriftlich erteilt und der Gesellschaft übermittelt werden, welche diese aufzubewahren hat.

Innsbruck, April 2024

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt: Arlberger Bergbahnen Aktiengesellschaft (37028d)
https://www.evi.gv.at/b/pi/bl2-m7f