Bundesministerium für Finanzen
Die Monopolverwaltung GmbH (MVG) ist mit der Verwaltung des Monopols des Einzelhandels mit Tabakwaren in Österreich betraut, soweit diese gemäß Tabakmonopolgesetz 1996, BGBl. Nr. 830/1995, i.d.g.F. der Gesellschaft obliegt. Sie ist privatwirtschaftlich in Form einer GmbH mit Standorten in Wien, Linz, Innsbruck und Graz organisiert. Es gelten die Grundsätze einer wirkungsorientierten, effizienten und transparenten öffentlichen Verwaltung und gilt als Modell für Europa mit hoher sozialpolitischer Bedeutung.
Gemäß Stellenbesetzungsgesetz, BGBl. I Nr. 26/1998 in der jeweils gültigen Fassung gelangt nunmehr zur Ausschreibung ein
Alleingeschäftsführer/eine Alleingeschäftsführerin der Monopolverwaltung GmbH
Fachlich-berufliche Voraussetzungen sind:
- Betriebswirtschaftliche und/oder juristische und/oder technische Ausbildung mit akademischem Abschluss
- Erfolgreiche Führungserfahrung in der Privatwirtschaft, im Public Management oder insbesondere in der öffentlichen Verwaltung
- Kenntnis der rechtlichen Grundlagen im Hinblick auf den besonderen Aufgabenbereich der Gesellschaft
- Erfahrungen im Umgang mit unterschiedlichen Stakeholdern (Öffentlichkeit, Politik, Interessenvertretungen etc.)
- Ein vertieftes Verständnis für Aufgaben von Unternehmen im öffentlichen Eigentum
Persönliche Voraussetzungen sind:
- Natürliche Autorität mit gutem Auftreten und selbstsicherer Repräsentation
- Verhandlungsstärke und Überzeugungskraft, auch gegenüber Interessenvertretungen und Wirtschaftspartnern
- Ausgezeichnete Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit sowie Verhandlungsgeschick
- Hohe soziale Kompetenz, Integrationsfähigkeit und Teamorientierung
- Befähigung zur Motivation und zum organisatorischen Gestalten
- Es darf kein Ausschließungsgrund im Sinne des § 13 Abs. 1 bis 3, 5 und 6 GewO 1994 bestehen.
Die Vertragsgestaltung und Vergütung orientieren sich an der „Bundes-Vertragsschablonenverordnung“, BGBl. II Nr. 254/1998, i.d.g.F.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen einschließlich einer Beschreibung der Gründe, die Sie für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, senden Sie bitte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung, bis spätestens 21. Mai 2024 per Post (Datum des Eingangs) oder E-Mail an den Bundesminister für Finanzen, Herrn Dr. Magnus Brunner, LL.M., p.a. AltoBoard Consulting GmbH, z. Hd. Frau Dr. Gabriele Werner, Führichgasse 8/10, 1010 Wien oder per E-Mail an g.werner@altoboard.at.
Wien, im April 2024
Bundesministerium für Finanzen