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Details: Volksbank Steiermark AG

Volksbank Steiermark AG (421966p) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

Ordentliche Hauptversammlung: 22. Mai 2024, 10:00 Uhr
Termin:
Mittwoch, den 22. Mai 2024 um 10:00 Uhr
Ort:
virtuelle Versammlung (TEAMS-Konferenz)
Schmiedgasse 31
8010 Graz
Unterlagen:
Hinterlegungsort:
Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft, Schmiedgasse 31, 8010 Graz (1. Stock, Vorstandssekretariat)
Veröffentlicht auf EVI am 19.04.2024

EINLADUNG 

an die Aktionärinnen und Aktionäre und Inhaber von Kapitalanteilen ohne Stimmrecht gemäß Art 28 CRR bzw. § 26a BWG oder Partizipationsscheinen der

Volksbank Steiermark AG

8010 Graz, Schmiedgasse 31, 
FN 421966 p
mit dem Sitz in politischer Gemeinde Graz 

zu der am  Mittwoch, 22. Mai 2024, 10:00 Uhr,  als  virtuelle Versammlung (TEAMS-Konferenz) gemäß Punkt VI. 26.6. der Satzung idgF iVm § 102 (4) AktG ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer   
stattfindenden 

10. ordentlichen Hauptversammlung

TAGESORDNUNG

  1. Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2023 samt Lagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2023
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
  5. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2025 
  6. Kenntnisnahme der Bestellung des Abschluss- und Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2025
  7. Allfälliges

Die 10. ordentliche Hauptversammlung der Volksbank Steiermark AG, FN 421966 p („Volksbank“  oder die „Gesellschaft“), vom 22. Mai 2024 (die „Hauptversammlung“) wird gemäß Punkt VI. 26.6. der Satzung idgF ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer stattfinden. 

Die Aktionäre und Aktionärinnen und übrigen Teilnehmer und Teilnehmerinnen können an der Hauptversammlung von jedem Ort aus über TEAMS-Konferenz mit akustischer und optischer Verbindung in Echtzeit teilnehmen sowie ihre Aktionärs- und sonstigen Rechte gemäß den Bestimmungen der Verordnung dadurch ausüben, dass sie selbst Wortmeldungen bis zu einem jeweils zu bestimmenden Termin vor und während der Hauptversammlung abgeben sowie zur Stellung von Beschlussanträgen, zur Stimmabgabe und zur Erhebung eines Widerspruchs gegen einen Beschluss.

Die genauen Informationen zur und Modalitäten der virtuellen Versammlung einschließlich der organisatorischen und technischen Voraussetzungen werden ausdrücklich einer Bekanntgabe ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung vorbehalten. 

Gemäß der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch am Beginn des Tages der Hauptversammlung eingetragen sind und die ihre Teilnahme an der Hauptversammlung so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung in Textform spätestens am dritten Werktag vor der Versammlung zugeht.

Aktionäre, die im Aktienbuch eingetragen sind, können sich 

  • per Post bei der Volksbank Steiermark AG, 
    BCA 775 / 1000 Wien / z.H. Frau G. Stöckelmayr

oder 

  • per Telefax, z.H. Vorstandssekretariat, Telefax-Nr.  +43 050901 8059 oder 
  • per E-Mail (gabi.stoeckelmayr@volksbank-stmk.at), wobei die Anmeldung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, 

anmelden. 

Aktionäre können sich gemäß Punkt 26.4. der Satzung idgF nur durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär oder durch ein einzelnes Organmitglied eines Aktionärs oder durch Personen vertreten lassen, die zur berufsmäßigen Parteienvertretung unter Wahrung eines Berufsgeheimnisses befugt sind. Zur Vertretung bedarf es jeweils einer schriftlichen Vollmacht, die nach Ausübung des Stimmrechts von der Gesellschaft zurückbehalten wird.

Die Inhaber von Kapitalanteilen ohne Stimmrecht gemäß Art 28 CRR bzw. § 26a BWG oder Partizipationsscheinen haben das Recht, an der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft teilzunehmen und Auskünfte gemäß § 118 AktG zu begehren.

Die Inhaber von Kapitalanteilen ohne Stimmrecht gemäß Art 28 CRR bzw. § 26a BWG oder Partizipationskapital  sind zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung zugelassen, soferne sie bei der ordentlichen Hauptversammlung den Nachweis hierfür durch Vorlage eines max. 10 Tage alten Depotauszuges erbringen.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung für Inhaber von Kapitalanteilen ohne Stimmrecht gemäß Art 28 CRR bzw. § 26a BWG oder Partizipationsscheinen richtet sich nach dem Besitz dieser Kapitalanteile ohne Stimmrecht gemäß Art 28 CRR bzw. § 26a BWG oder dieser Partizipationsscheine zu Beginn der Hauptversammlung. 

Zur Teilnahme sind solche Inhaber von Kapitalanteilen ohne Stimmrecht gemäß Art 28 CRR bzw. § 26a BWG oder von Partizipationsscheinen berechtigt, die ihre Teilnahme bei der Hauptversammlung so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung in Textform spätestens am dritten Werktag vor der Versammlung zugeht. 

Inhaber von Kapitalanteilen ohne Stimmrecht gemäß Art 28 CRR bzw. § 26a BWG oder Partizipationsscheinen können sich

  • per Post bei der Volksbank Steiermark AG, 
    BCA 775 / 1000 Wien / z.H. Frau G. Stöckelmayr

oder 

  • per Telefax, z.H. Vorstandssekretariat, Telefax-Nr.  +43 050901 8059 oder 
  • per E-Mail (gabi.stoeckelmayr@volksbank-stmk.at), wobei die Anmeldung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, 

anmelden. 

Jeder Inhaber von Kapitalanteilen ohne Stimmrecht gemäß Art 28 CRR bzw. § 26a BWG oder Partizipations-scheinen, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Kapitalanteilsinhabers ohne Stimmrecht gemäß Art 28 CRR bzw. § 26a BWG oder Partizipationsscheininhabers an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte hat wie der Kapitalanteilsinhaber ohne Stimmrecht gemäß Art 28 CRR bzw. § 26a BWG oder Partizipationsscheininhaber, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die Vorlage der Vollmacht erfolgt spätestens bei der Anmeldung.

Sämtliche Unterlagen liegen ab dem 22.04.2024 für Aktionäre, Inhaber von Kapitalanteilen ohne Stimmrecht gemäß Art 28 CRR bzw. § 26a BWG und Partizipanten in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft, Schmiedgasse 31, 8010 Graz (1. Stock, Vorstandssekretariat) zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht auf. Abschriften zu sämtlichen Unterlagen im Sinne von § 108 Abs. 3 AktG können von Aktionären ab 22.04.2024 auch kostenlos unter folgender Mail-Adresse: gabi.stoeckelmayr@volksbank-stmk.at angefordert werden:

Die Aktionäre werden weiters auf ihre Rechte gemäß § 108 Abs. 3 und 5 AktG hingewiesen.

Graz, am 19. April 2024

DER VORSTAND

Gen.Dir. DI Monika Cisar-Leibetseder
VDir. Ing. Hannes Zwanzger

Verantwortlich für den Inhalt: Volksbank Steiermark AG (421966p)
https://www.evi.gv.at/b/pi/bl2-lwd