Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 187/2024
Kollektivvertrag: KV 187/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 187/2024
- Katasterzahl
- IV/31, 32/29
- Geltungsbereich
- Der Kollektivvertrag gilt: a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe, die dem o. a. Verband angehören; c) für alle ArbeitnehmerInnen mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.
Veröffentlicht auf EVI am 11.04.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
Zl. 2024-0.264.114
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 187/2024. Am 20. Dezember 2023 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Süßwarenindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag (Zusatzkollektivvertrag zum Rahmenkollektivvertrag der Nahrungs- und Genussmittelindustrie vom 20. Dezember 2007, KV 414/2008, idgF) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt: a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe, die dem o. a. Verband angehören; c) für alle ArbeitnehmerInnen mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge. Der unter Registerzahl KV 187/2024, Katasterzahl IV/31, 32/29, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegte Kollektivvertrag enthält Bestimmungen betreffend § 5 Schichtarbeit zum o. a. Kollektivvertrag vom 20. Dezember 2007.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 8. April 2024
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- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft