Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
Kundmachung
des verfahrenseinleitenden Antrages im Großverfahren
EDIKT zu Kennzeichen WST1-EEA-18904/001-2024
Gemäß § 44a und § 44b des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, in Verbindung mit §§ 3, 6 und 7 des NÖ Starkstromwegegesetzes wird kundgemacht:
1. Gegenstand des Antrages:
Die Netz Niederösterreich GmbH hat mit Schreiben vom 16. Februar 2024 den Antrag auf Erteilung einer Bewilligung nach dem NÖ Starkstromwegegesetz für
den Neubau einer 110-kV-Gittermastdoppelleitung zwischen dem neu zu errichtenden Abzweigmast Hasling (Mast Nr. 28A) und dem geplanten Umspannwerk Yspertal mit einer Gesamtlänge von 13,48 km und 48 Stützpunkten
die Errichtung eines neuen Abzweigmastes (Mast Nr. 28A) im Spannfeld M27-M28 der 110-kV-Doppelleitung ausgehend vom Umspannwerk Erlauf - Umspannwerk Am Schuß
eingebracht.
2. Beschreibung des Vorhabens:
Ausgehend von einem zu errichtenden Abzweigmast (M28A) im bestehenden Leitungszug der 110-kV-Leitung zwischen Umspannwerk Erlauf – Umspannwerk Am Schuß auf Grundstück Nr. 119, KG Hasling, verläuft die projektierte Leitung in nordwestlicher Richtung zwischen den Ortsgebieten von einerseits Artstetten und
andererseits Hasling, Hart und Fritzelsdorf bis zum geplanten Winkelmast Nr. 13 auf der Grundstücksgrenze zwischen den Parzellen Nr. 740 und Nr. 746, beide in der KG Fritzelsdorf.
Hier winkelt die Trasse nach Westen ab und verläuft mit geringfügigen Richtungsänderungen an den Stützpunkten Nr. 15, 17, 21 und 24 bis zum Stützpunkt Nr. 26 auf Grundstück Nr. 24/1, in der KG Bachones.
Die Trasse verläuft nun in nordwestlicher Richtung bis zum Stützpunkt Nr. 29, wo sie wieder nach Westen schwenkt, um annähernd in der Mitte zwischen den Ortsgebieten von Münichreith im Süden und Mayerhofen im Norden zu liegen.
In der Folge wird der freistehende Bauernhof der Familie Temper mit den Winkelmasten Nr. 31, 32, 34 südlich und der Ortsteil Altwaldhäusel zwischen den Masten Nr. 34 und 39 nördlich umfahren.
Ab dem Stützpunkt Nr. 35 erfolgt die Querung des Ostronggebirges, zuerst in südwestlicher, dann nordwestlicher und ab dem Kamm in westlicher Richtung bis zum geplanten Umspannwerk Yspertal, welches auf den heutigen Grundstücken 494 und 497, KG Altenmarkt, zur Errichtung gelangen soll.
3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme:
Der verfahrenseinleitende Antrag und die Projektsunterlagen, welche die Einzelheiten des Bauvorhabens darstellen und beschreiben, liegen vom 22. April 2024 bis 31. Mai 2024 während der Parteienverkehrszeiten bei den Gemeindeämtern der Standortgemeinden
- Marktgemeinde Artstetten-Pöbring
- Gemeinde Münichreith-Laimbach
- Marktgemeinde Yspertal
sowie beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht, Haus 16, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, zur Einsichtnahme auf.
4. Parteien und Beteiligte:
Im Verfahren nach dem NÖ Starkstromwegegesetz kommt neben dem Antragsteller sowohl den Eigentümern der vom Leitungsbauvorhaben betroffenen Grundstücke als auch den an diesen Grundstücken dinglich Berechtigten mit Ausnahme der Hypothekargläubiger Parteistellung zu. Betroffene Grundstücke im rechtlichen Sinne sind diejenigen Grundstücke, die von der elektrischen Leitungsanlage selbst oder von deren Schutzbereich berührt werden.
5. Hinweise:
Die Parteien und die sonstigen Beteiligten des Verfahrens können innerhalb der unter Punkt 3. genannten Frist (22. April 2024 bis 31. Mai 2024) bei der NÖ Landesregierung, p.A. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, schriftliche Stellungnahmen zum Vorhaben und Einwendungen gegen das Vorhaben vorbringen (bitte die Aktenzahl WST1-EEA-18904/001-2024 anführen). Personen verlieren gemäß § 44b Abs. 1 AVG ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht rechtzeitig, also ab 22. April 2024 bis 31. Mai 2024, schriftliche Einwendungen bei der Behörde erheben. Die Tage des Postlaufes sind in die Einwendungsfrist nicht einzurechnen, d.h. die Frist ist gewahrt, wenn das Schreiben vor Ablauf der Frist zur Beförderung übergeben wurde.
Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Bewilligungsverfahren ebenfalls durch Edikt vorgenommen werden können.
NÖ Landesregierung
Im Auftrag
Handschuh