Zum Inhalt

Bundeskanzleramt

Aktuelle Daten dieser Organisation anzeigenAlle Veröffentlichungen dieser Organisation anzeigen
Hinweis

Die Bewerbungsfrist für diese Stellenausschreibung ist abgelaufen. Es werden keine Bewerbungen mehr angenommen.

Stellenausschreibung: BKA GZ 2024-0.231.918 - Geschäftsführer/in - Wiener Zeitung GmbH

Ausgeschriebene Stelle:
Geschäftsführer/in
Ende der Bewerbungsfrist:
Donnerstag, den 09. Mai 2024
Vertragsbeginn:
Sonntag, den 01. September 2024
Befristet bis:
Freitag, den 31. August 2029
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:
Übermittlung:
E-Mail
recht@bka.gv.at

Veröffentlicht auf EVI am 09.04.2024

Bundeskanzleramt 

BKA GZ 2024-0.231.918

Gemäß Stellenbesetzungsgesetz, BGBl. I Nr. 26/1998 wird die Geschäftsführungsposition der Wiener Zeitung GmbH ausgeschrieben, die ab 1. September 2024 zu besetzen ist. 

Zu den Aufgaben der Wiener Zeitung GmbH zählen nach dem Bundesgesetz über die Wiener Zeitung GmbH und Einrichtung einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (WZEVI-Gesetz) insbesondere die Herausgabe der „Wiener Zeitung“ sowie der Betrieb des „Media Hub Austria“ und der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI).

Die Bestellung der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers ist für die Dauer von bis zu fünf Jahren vorgesehen. Anstellungsvertrag und Höhe der Bezüge richten sich nach der Bundes-Vertragsschablonenverordnung, BGBl. II Nr. 254/1998, i.d.F. BGBl. II Nr. 66/2011.

Bewerberinnen und Bewerber, die über nachstehende Voraussetzungen verfügen, werden eingeladen, sich um diese Funktion zu bewerben:

Voraussetzungen:

Bewerbungen sind unter Anschluss eines aussagekräftigen Lebenslaufes sowie der Gehaltsvorstellungen unter dem Betreff „Wiener Zeitung GmbH“ innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung an die E-Mail-Adresse recht@bka.gv.at zu richten. In der Bewerbung sind die Gründe anzuführen, die die Bewerberin/den Bewerber für die Betrauung mit der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen. Es werden nur Gehaltsvorstellungen akzeptiert, die § 7 Abs. 1 Z 2 des Stellenbesetzungsgesetzes entsprechen. Die Bewerbungen werden vertraulich behandelt.

Das Bundeskanzleramt ist bestrebt, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher besonders Frauen zur Bewerbung ein.

28. März 2024

Für den Bundeskanzler
GRAD

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundeskanzleramt