Startseite
Alle Veröffentlichungen
Details: KELAG-Kärntner Elektrizitäts- Aktiengesellschaft

KELAG-Kärntner Elektrizitäts- Aktiengesellschaft (99133i) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

Ordentliche Hauptversammlung: 17. Mai 2024, um 13.00 Uhr
Termin:
Freitag, den 17. Mai 2024 um 13:00 Uhr
Ort:
Zentrale der Kelag
Arnulfplatz 2
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Unterlagen:
Hinterlegungsort:
Einsichtszeiten:
Ab 26. April 2024
Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigung:
Eintragung im Aktienbuch der Gesellschaft am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung.
Nachweisstichtag:
07.05.2024
Vertretungsregelung:
Erteilung der Vollmacht:
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Dieser nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person schriftlich erteilt werden.
Frist für Vertretungsvollmachten:
16.05.2024
Übermittlung:
Post
KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft, Corporate Finance and Sustainability, Arnulfplatz 2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefax
+43 (463) 525-951498
Veröffentlicht auf EVI am 19.04.2024

KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft, Klagenfurt, FN 99133 i

EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, den 17. Mai 2024, um 13.00 Uhr, in der Zentrale der Kelag, Arnulfplatz 2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, stattfindenden 81. ordentlichen Hauptversammlung der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft eingeladen. 

TAGESORDNUNG 

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2023 mit Lagebericht sowie des Konzernabschlusses 2023 mit Konzernlagebericht samt konsolidierter nichtfinanzieller Erklärung, des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 und des Vorschlages über die Gewinnverwendung
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2023
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
  4. Wahlen in den Aufsichtsrat
  5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 samt Prüferbestellung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Unterlagen zur Hauptversammlung

Folgende Unterlagen stehen gemäß § 108 Abs. 3 bis 5 AktG ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab 26. April 2024, unter www.kelag.at/aktiencenter mittels Zwei-Faktor-Authentifizierung zur Einsicht und zum Download für die Aktionäre zur Verfügung. Halten Sie hierfür bitte die Nummer Ihrer gültigen Aktienurkunde oder Ihre Wertpapierdepotnummer bereit.

  • Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Kelag für das Geschäftsjahr 2023 mit Lagebericht
  • Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung des Kelag-Konzerns 2023 mit Konzernlagebericht samt konsolidierter nichtfinanzieller Erklärung
  • Vorschlag des Vorstandes für die Gewinnverwendung
  • Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
  • Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5
  • Zu Tagesordnungspunkt 4: Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 2 AktG

Nachweisstichtag und Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung ausgeübt werden können, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch der Gesellschaft am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, das ist der 07. Mai 2024, 24.00 Uhr (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind weiters nur jene Aktionäre berechtigt, die sich für die Teilnahme an der Hauptversammlung rechtzeitig schriftlich oder in Textform anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am Ende des dritten Werktages vor dem Tag der Hauptversammlung, das ist der 14. Mai 2024, 24.00 Uhr, vorliegen. Die Anmeldung kann auf dem Postweg, per E-Mail, per Telefax oder auch über das Kelag-AktienCenter erfolgen:

KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft
Corporate Finance and Sustainability
Arnulfplatz 2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefax: +43 (463) 525-951498
E-Mail: aktienverwaltung@kelag.at
www.kelag.at/aktiencenter 

Vertretung durch Bevollmächtigte gem. §§ 113 f AktG

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Dieser nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person schriftlich erteilt werden. 

Die unterfertigte Vollmacht ist postalisch, per E-Mail im PDF-Format oder per Telefax an die Gesellschaft zu übermitteln:

KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft
Corporate Finance and Sustainability
Arnulfplatz 2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefax: +43 (463) 525-951498
E-Mail: aktienverwaltung@kelag.at 

Die Vollmacht muss bis spätestens 16. Mai 2024 um 16:00 Uhr bei einer der zuvor genannten Adressen einlangen. Alternativ erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung am Versammlungsort.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. 

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz stehen unter services.kelag.at/AktienCenter/AKT_DSGVO zur Verfügung.

Klagenfurt am Wörthersee, am 19. April 2024

Der Vorstand