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Details: Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft

Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft (34274d) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

Ordentliche Hauptversammlung: 6. Mai 2024, 15.30 Uhr
Termin:
Montag, den 06. Mai 2024 um 15:30 Uhr
Ort:
Konferenzräumen der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft
Sparkassenplatz 4
8010 Graz
Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigung:
Aktionäre die zu Beginn der HV im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.
Nachweisstichtag:
30.04.2024
Nachweis:
Schriftliche Anmeldung zur Teilnahme
Vertretungsregelung:
Erteilung der Vollmacht:
Aktionäre können sich nur durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär oder durch Personen vertreten lassen, die zur berufsmäßigen Parteienvertretung unter Wahrung eines Berufsgeheimnisses befugt sind.
Frist für Vertretungsvollmachten:
03.05.2024
Übermittlung:
Post
Schriftliche Vollmacht
Unterlagen:
Hinterlegungsort:
Sitz der Gesellschaft, 8010 Graz, Sparkassenplatz 4 (5. Stock, Generalsekretariat, Mag. Evelyn Bauer)
Einsichtszeiten:
Ab 15. April 2024
Veröffentlicht auf EVI am 03.04.2024

Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft

(FN 34274d)

Einladung

zu der am 6. Mai 2024 um 15.30 Uhr in den Konferenzräumen der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, 8010 Graz, Sparkassenplatz 4, stattfindenden

33. ordentlichen Hauptversammlung

Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2023 und des Lageberichtes, des Konzernabschlusses 2023 und des Konzernlageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2023

  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2023

  3. Beschlussfassung über die Entlastung
    a)    des Vorstandes und
    b)    des Aufsichtsrates
    für das Geschäftsjahr 2023
  4. Eigene Aktien - Berichterstattung durch den Vorstand gemäß § 65 Abs. 3 AktG
  5. Beschlussfassung über die Festsetzung der pauschalen Vergütung sowie des Sitzungsgeldes für die Mitglieder des Aufsichtsrates

Gemäß § 16 (3) der Satzung in Übereinstimmung mit § 112 AktG sind zur Teilnahme die Aktionäre berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und bis einschließlich 30. April 2024 schriftlich ihre Teilnahme angemeldet haben. 

Aktionäre können sich nur durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär oder durch Personen vertreten lassen, die zur berufsmäßigen Parteienvertretung unter Wahrung eines Berufsgeheimnisses befugt sind. Zur Vertretung bedarf es jeweils einer schriftlichen Vollmacht, die spätestens am 03. Mai 2024 bei unserem Institut einlangen muss. 

Sämtliche Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 (3) AktG und die Beschlussvorschläge zu allen Punkten der Tagesordnung samt dazugehörigen Unterlagen liegen ab 15. April 2024 am Sitz der Gesellschaft, 8010 Graz, Sparkassenplatz 4 (5. Stock, Generalsekretariat, Mag. Evelyn Bauer) zur Einsicht auf und werden den Aktionären auf Verlangen zugesendet.

Graz, im April 2024

Der Vorstand