Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft (34274d) | Ordentliche Hauptversammlung 2024
Ordentliche Hauptversammlung: 6. Mai 2024, 15.30 Uhr
- Termin:
- Montag, den 06. Mai 2024 um 15:30 Uhr
- Ort:
- Konferenzräumen der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft
Sparkassenplatz 4
8010 Graz - Teilnahmevoraussetzungen:
- Berechtigung:
- Aktionäre die zu Beginn der HV im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.
- Nachweisstichtag:
- 30.04.2024
- Nachweis:
- Schriftliche Anmeldung zur Teilnahme
- Vertretungsregelung:
- Erteilung der Vollmacht:
- Aktionäre können sich nur durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär oder durch Personen vertreten lassen, die zur berufsmäßigen Parteienvertretung unter Wahrung eines Berufsgeheimnisses befugt sind.
- Frist für Vertretungsvollmachten:
- 03.05.2024
- Übermittlung:
- Post
- Schriftliche Vollmacht
- Unterlagen:
- Hinterlegungsort:
- Sitz der Gesellschaft, 8010 Graz, Sparkassenplatz 4 (5. Stock, Generalsekretariat, Mag. Evelyn Bauer)
- Einsichtszeiten:
- Ab 15. April 2024
Veröffentlicht auf EVI am 03.04.2024
Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft
(FN 34274d)
Einladung
zu der am 6. Mai 2024 um 15.30 Uhr in den Konferenzräumen der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, 8010 Graz, Sparkassenplatz 4, stattfindenden
33. ordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2023 und des Lageberichtes, des Konzernabschlusses 2023 und des Konzernlageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2023
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2023
- Beschlussfassung über die Entlastung
a) des Vorstandes und
b) des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2023 - Eigene Aktien - Berichterstattung durch den Vorstand gemäß § 65 Abs. 3 AktG
- Beschlussfassung über die Festsetzung der pauschalen Vergütung sowie des Sitzungsgeldes für die Mitglieder des Aufsichtsrates
Gemäß § 16 (3) der Satzung in Übereinstimmung mit § 112 AktG sind zur Teilnahme die Aktionäre berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und bis einschließlich 30. April 2024 schriftlich ihre Teilnahme angemeldet haben.
Aktionäre können sich nur durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär oder durch Personen vertreten lassen, die zur berufsmäßigen Parteienvertretung unter Wahrung eines Berufsgeheimnisses befugt sind. Zur Vertretung bedarf es jeweils einer schriftlichen Vollmacht, die spätestens am 03. Mai 2024 bei unserem Institut einlangen muss.
Sämtliche Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 (3) AktG und die Beschlussvorschläge zu allen Punkten der Tagesordnung samt dazugehörigen Unterlagen liegen ab 15. April 2024 am Sitz der Gesellschaft, 8010 Graz, Sparkassenplatz 4 (5. Stock, Generalsekretariat, Mag. Evelyn Bauer) zur Einsicht auf und werden den Aktionären auf Verlangen zugesendet.
Graz, im April 2024
Der Vorstand
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft (34274d)