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Gasteiner Bergbahnen Aktiengesellschaft (54504d) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

Ordentliche Hauptversammlung: 3. Mai 2024, um 17.00 Uhr

Termin:
Freitag, den 03. Mai 2024 um 17:00 Uhr
Ort:
Hofgasteiner Saal
Kurpromenade 2
5630 Bad Hofgastein
Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigung:
Gemäß §10 Z4 der Satzung der Gasteiner Bergbahnen AG sind alle Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, die spätestens am 10. Werktag vor der Hauptversammlung, rechtswirksam als Aktionäre im Aktienbuch eingetragen sind.
Nachweisstichtag:
18.04.2024
Übermittlung:
Unterlagen:
Hinterlegungsort:
In den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft in 5630 Bad Hofgastein, Bundesstraße 567; unter der folgenden Anschrift angefordert werden: Gasteiner Bergbahnen AG, Bundesstraße 567, 5630 Bad Hofgastein oder unter aktien@skigastein.com
Einsichtszeiten:
ab 12. April 2024, Montag bis Freitag, von 08.00 bis 12.00 Uhr
Vertretungsregelung:
Erteilung der Vollmacht:
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden.
Übermittlung:
Post
Gasteiner Bergbahnen AG, 5630 Bad Hofgastein, Bundesstraße 567
Veröffentlicht auf EVI am 30.03.2024

Gasteiner Bergbahnen Aktiengesellschaft

5630 Bad Hofgastein, FN 54504d

EINLADUNG

zu der am Freitag, den 3. Mai 2024, um 17.00 Uhr im Hofgasteiner Saal, Kurpromenade 2, 5630 Bad Hofgastein stattfindenden

45. ordentlichen Hauptversammlung

der Aktionäre der Gasteiner Bergbahnen Aktiengesellschaft.

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit.

  2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2022/23.

  3. Beschlussfassung über die Verwendung des Geschäftsergebnisses des Geschäftsjahres 2022/23.

  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des
    Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022/23.

  5. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023/24.

  6. Neuwahlen in den Aufsichtsrat.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Die Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von §108 Abs. 3 AktG liegen ab Freitag, 12. April 2024 in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft in 5630 Bad Hofgastein, Bundesstraße 567, Montag bis Freitag, von 08.00 bis 12.00 Uhr, zur Einsicht auf und können von den Aktionären ab diesem Datum unter der folgenden Anschrift angefordert werden: Gasteiner Bergbahnen AG, Bundesstraße 567, 5630 Bad Hofgastein oder unter aktien@skigastein.com.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Gemäß §10 Z4 der Satzung der Gasteiner Bergbahnen AG sind alle Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, die spätestens am 10. Werktag vor der Hauptversammlung, daher bis 18. April 2024, rechtswirksam als Aktionäre im Aktienbuch eingetragen sind. Teilnehmende Aktionäre werden um vorherige Anmeldung per Mail an aktien@skigastein.com gebeten.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die Vollmacht kann zur Hauptversammlung mitgebracht werden oder vorab an die nachgenannte Adresse zugehen: Gasteiner Bergbahnen AG, 5630 Bad Hofgastein, Bundesstraße 567.

Bad Hofgastein, im April 2024                                                          

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt: Gasteiner Bergbahnen Aktiengesellschaft (54504d)
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