Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 182/2024
Kollektivvertrag: KV 182/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 182/2024
- Katasterzahl
- XXII/96/21
- Geltungsbereich
- Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Salzburg; b) für alle Angehörigen der Ärztekammer für Salzburg, ausgenommen sind Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde; c) für alle angestellten Arbeitnehmer/innen, für welche ein Dienstverhältnis (gemäß Berufsgruppen 1-3) zu Angehörigen der Ärztekammer für Salzburg, ausgenommen sind Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, besteht.
Veröffentlicht auf EVI am 03.04.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
Zl. 2024-0.243.307
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 182/2024. Am 8. Jänner 2024 haben die Ärztekammer für Salzburg und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich 17 – Gesundheit, Soziale Dienste, Kinder- und Jugendhilfe, einen Kollektivvertrag für die Angestellten bei Ärztinnen und Ärzten und in Labors Salzburg abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Salzburg; b) für alle Angehörigen der Ärztekammer für Salzburg, ausgenommen sind Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde; c) für alle angestellten Arbeitnehmer/innen, für welche ein Dienstverhältnis (gemäß Berufsgruppen 1-3) zu Angehörigen der Ärztekammer für Salzburg, ausgenommen sind Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, besteht. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und wurde unter Registerzahl KV 182/2024, Katasterzahl XXII/96/21, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 28. März 2024
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