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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 182/2024

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Kollektivvertrag: KV 182/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 182/2024
Katasterzahl
XXII/96/21
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Salzburg; b) für alle Angehörigen der Ärztekammer für Salzburg, ausgenommen sind Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde; c) für alle angestellten Arbeitnehmer/innen, für welche ein Dienstverhältnis (gemäß Berufsgruppen 1-3) zu Angehörigen der Ärztekammer für Salzburg, ausgenommen sind Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, besteht.

Veröffentlicht auf EVI am 03.04.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.243.307

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 182/2024.  Am 8. Jänner 2024 haben die Ärztekammer für Salzburg und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich 17 – Gesundheit, Soziale Dienste, Kinder- und Jugendhilfe, einen Kollektivvertrag für die Angestellten bei Ärztinnen und Ärzten und in Labors Salzburg abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Salzburg; b) für alle Angehörigen der Ärztekammer für Salzburg, ausgenommen sind Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde; c) für alle angestellten Arbeitnehmer/innen, für welche ein Dienstverhältnis (gemäß Berufsgruppen 1-3) zu Angehörigen der Ärztekammer für Salzburg, ausgenommen sind Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, besteht. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und wurde unter Registerzahl KV 182/2024, Katasterzahl XXII/96/21, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 28. März 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft