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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 181/2024

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Kollektivvertrag: KV 181/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. November 2023
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 181/2024
Katasterzahl
IV/31/26
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt 1) für das gesamte Bundesgebiet Österreich; 2) für alle gewerblichen Molkerei- und Käsereibetriebe, die dem Bundesverband der Nahrungs- und Genussmittelgewerbe (Berufsgruppe gemäß § 49 WKG) in der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe angehören; 3) für alle Angestellten und Lehrlinge.

Veröffentlicht auf EVI am 03.04.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.243.307

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 181/2024.  Am 10. November 2023 haben die Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe, Bundesverband der Nahrungs- und Genussmittelgewerbe, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrung, Genuss, einen Kollektivvertrag für die Angestellten in den gewerblichen Molkereien und Käsereien (26. Zusatzkollektivvertrag zum Kollektivvertrag vom 22. Oktober 1997, KV 193/1998, idgF) abgeschlossen, der am 1. November 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das gesamte Bundesgebiet Österreich; 2) für alle gewerblichen Molkerei- und Käsereibetriebe, die dem Bundesverband der Nahrungs- und Genussmittelgewerbe (Berufsgruppe gemäß § 49 WKG) in der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe angehören; 3) für alle Angestellten und Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Gehälter und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 181/2024, Katasterzahl IV/31/26, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 28. März 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft