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Details: Wiener Börse AG

Wiener Börse AG (161826f) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

Ordentliche Hauptversammlung: 11. Juni 2024, 9.00 Uhr
Termin:
Dienstag, den 11. Juni 2024 um 09:00 Uhr
Ort:
Reitersaal der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft
Strauchgasse 3
1010 Wien
(Erdgeschoß)
Unterlagen:
Hinterlegungsort:
Geschäftsräumlichkeiten der Wiener Börse AG in 1010 Wien, Wallnerstraße 8, 1. Stock, in der Abteilung Legal & Compliance
Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigung:
Zur Teilnahme an der 27. ordentlichen Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des Samstag, 1. Juni 2024 (Nachweisstichtag) Aktionär ist.
Nachweisstichtag:
01.06.2024
Abgabetermin Nachweis:
07.06.2024
Übermittlung:
Post
Wiener Börse AG, Legal & Compliance, Wallnerstraße 8, 1010 Wien
Telefax
0043 1 531 65 280
E-Mail
legal@wienerboerse.at (in Textform, beispielsweise als PDF)
Vertretungsregelung:
Erteilung der Vollmacht:
Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Schriftform erteilt werden.
Übermittlung:
Post
Wiener Börse AG, Legal & Compliance, Wallnerstraße 8, 1010 Wien
Veröffentlicht auf EVI am 03.05.2024

Wiener Börse AG

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Die 27. ordentliche Hauptversammlung der Wiener Börse AG findet am Dienstag, dem 11. Juni 2024, um 9.00 Uhr, im Reitersaal der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, 1010 Wien, Strauchgasse 3 (Erdgeschoß) statt.

Die Tagesordnung lautet:

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlages über die Gewinnverwendung und des Berichtes des Aufsichtsrates gemäß § 96 Aktiengesetz
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinns
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
  4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
  5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
  6. Neuwahl des Aufsichtsrates

Die Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 AktG, das sind die Vorschläge des Vorstandes der Wiener Börse AG gemäß § 108 Abs. 1 AktG zur Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 2, 3 und 5, die Vorschläge des Aufsichtsrates der Wiener Börse AG gemäß § 108 Abs. 1 AktG zur Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 samt den Erklärungen der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen gemäß § 87 Abs. 2 AktG, der Jahresabschluss mit dem Lagebericht, der Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht, der Vorschlag für die Gewinnverwendung sowie der Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG liegen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, also ab Donnerstag, dem 21. Mai 2024 in den Geschäftsräumlichkeiten der Wiener Börse AG in 1010 Wien, Wallnerstraße 8, 1. Stock, in der Abteilung Legal & Compliance zur Einsicht durch die Aktionäre auf. Abschriften dieser Unterlagen liegen in der Abteilung Legal & Compliance zur Entnahme durch Aktionäre auf oder werden Aktionären auf Verlangen auf dem Postweg mittels eingeschriebenen Briefes oder im Wege der elektronischen Post an die der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse übersendet. Wir ersuchen, ein derartiges Verlangen an die E-Mail-Adresse legal@wienerboerse.at zu richten.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 9 Absatz 2 der Satzung in Verbindung mit § 112 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 111 Absatz 1 erster Satz AktG nach der Eintragung im Aktienbuch der Gesellschaft am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung, das ist Samstag, der 1. Juni 2024 (Nachweisstichtag). 

Zur Teilnahme an der 27. ordentlichen Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des Samstag, 1. Juni 2024 (Nachweisstichtag) Aktionär ist. 

Aktionäre müssen zur Hauptversammlung zugelassen werden, wenn ihre Anmeldung der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, also am Freitag, dem 7. Juni 2024 in Textform ausschließlich an eine der unten angeführten Adressen zugegangen ist.

Per Post: Wiener Börse AG, Legal & Compliance, Wallnerstraße 8, 1010 Wien.
Per Telefax: 0043 1 531 65 280
Per E-Mail: legal@wienerboerse.at, wobei die Anmeldung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Schriftform erteilt werden. Die Vollmacht ist der Gesellschaft ausschließlich an die unten angeführte Adresse zu übermitteln.

Der Widerruf einer Vollmacht hat in Schriftform zu erfolgen. Der Widerruf der Vollmacht ist der Gesellschaft ausschließlich an die unten angeführte Adresse zu übermitteln.

Per Post: Wiener Börse AG, Legal & Compliance, Wallnerstraße 8, 1010 Wien.

Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt.

Wien, am 21. März 2024                                                               

Der Vorstand der Wiener Börse AG

Verantwortlich für den Inhalt: Wiener Börse AG (161826f)
https://www.evi.gv.at/b/pi/bl2-7tf