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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 256/2024

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Kollektivvertrag: KV 256/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Mai 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 256/2024
Katasterzahl
VIII/38/3
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Tischler und Holzgestalter; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der gewerblichen Lehrlinge.

Veröffentlicht auf EVI am 06.05.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.329.300

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 256/2024.  Am 2. April 2024 haben die Bundesinnung der Tischler und Holzgestalter und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag für Tischler und Holzgestalter (zum Kollektivvertrag vom 31. März 2021, KV 431/2021) abgeschlossen, der am 1. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Tischler und Holzgestalter; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen. Der Kollektivvertrag enthält außerdem Änderungen bzw. Ergänzungen einzelner Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 31. März 2021 und wurde unter Registerzahl KV 256/2024, Katasterzahl VIII/38/3, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 30. April 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft