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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 252/2024

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Kollektivvertrag: KV 252/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 252/2024
Katasterzahl
XXI/95/25
Geltungsbereich
Gilt a) für das gesamte Bundesgebiet Österreich; b) für die Betreiber von Spielbanken gemäß § 21 GSpG; c) für alle Arbeitnehmer, ausgenommen Geschäftsführer.

Veröffentlicht auf EVI am 03.05.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.321.159

2 KOLLEKTIVVERTRÄGE

KV 251/2024 und KV 252/2024.  Die Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Bank und Versicherung, Fachverband der Banken und Bankiers, Berufsgruppe Glücksspiel und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Glücksspiel, Tourismus und Freizeit, haben zwei Kollektivverträge abgeschlossen, die a) für das gesamte Bundesgebiet Österreich; b) für die Betreiber von Spielbanken gemäß § 21 GSpG; c) für alle Arbeitnehmer, ausgenommen Geschäftsführer, gelten.

Der unter Registerzahl KV 251/2024, Katasterzahl XXI/95/24, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegte Kollektivvertrag ist am 1. Oktober 2020 in Kraft getreten und betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen.

Der unter Registerzahl KV 252/2024, Katasterzahl XXI/95/25, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegte Kollektivvertrag, Gehaltsabkommen, ist am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten und bildet einen Bestandteil des o. a. Kollektivvertrages KV 251/2024.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 29. April 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft