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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 249/2024

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Kollektivvertrag: KV 249/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. März 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 249/2024
Katasterzahl
XVIII/92/2
Geltungsbereich
Gilt für Angestellte des Außendienstes der Versicherungsunternehmen (zum Kollektivvertrag vom 10. August 1951, Ke 453/1951, idgF) und betrifft die Regelung der Mindestentgelte und die Erhöhung der Kinderzulage sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält weiters Änderungen bzw. Ergänzungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 10. August 1951.

Veröffentlicht auf EVI am 03.05.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.321.159

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 249/2024.  Am 12. März 2024 haben der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) und die Gewerkschaft GPA einen Kollektivvertrag für Angestellte des Außendienstes abgeschlossen, der am 1. März 2024 in Kraft getreten ist. Der unter Registerzahl KV 249/2024, Katasterzahl XVIII/92/2, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegte Kollektivvertrag gilt für Angestellte des Außendienstes der Versicherungsunternehmen (zum Kollektivvertrag vom 10. August 1951, Ke 453/1951, idgF) und betrifft die Regelung der Mindestentgelte und die Erhöhung der Kinderzulage sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält weiters Änderungen bzw. Ergänzungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 10. August 1951.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 29. April 2024
 

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