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Details: Adolf Darbo Aktiengesellschaft

Adolf Darbo Aktiengesellschaft (46033x) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

Ordentliche Hauptversammlung: 20. Juni 2024, 10.00 Uhr
Termin:
Donnerstag, den 20. Juni 2024 um 10:00 Uhr
Ort:
Verwaltungsgebäude der Adolf Darbo Aktiengesellschaft
Dornau 18
6135 Stans
Unterlagen:
Hinterlegungsort:
Sitz der Gesellschaft in A-6135 Stans, Dornau 18
Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigung:
Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der Hauptversammlung.
Vertretungsregelung:
Erteilung der Vollmacht:
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden und wird von der Gesellschaft aufbewahrt. Für die Vollmacht ist die Textform gemäß § 13 Abs. 2 AktG ausreichend.
Übermittlung:
Post
Adolf Darbo Aktiengesellschaft, Vorstandssekretariat, Dornau 18, A-6135 Stans
Telefax
+43 (0) 5242 6951-39
Veröffentlicht auf EVI am 21.05.2024

Adolf Darbo Aktiengesellschaft

 Dornau 18, A-6135 Stans
(FN 46033x, ISIN AT0000A115E0)

Einberufung der 34. ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Donnerstag, den 20. Juni 2024, um 10.00 Uhr im Verwaltungsgebäude der Adolf Darbo Aktiengesellschaft in Dornau 18, A-6135 Stans stattfindenden 34. ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2023
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinns
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
  4. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
  5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
  6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 1, 2, 3 und 22

Unterlagen zur Hauptversammlung gem. § 108 Abs. 3 und 5 AktG

Ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung liegen am Sitz der Gesellschaft während der Geschäftszeiten folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionärinnen und Aktionäre auf:

  • der Jahresabschluss samt Lagebericht, der Vorschlag für die Gewinnverwendung und der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
  • die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4 und 6
  • der Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats zum Tagesordnungspunkt 5
  • Vergleichsversion zwischen aktueller und geänderter Satzung 

Jeder Aktionärin und jedem Aktionär wird auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der in § 108 Abs. 3 AktG genannten Unterlagen erteilt. Weiters kann jede Aktionärin und jeder Aktionär auch verlangen, dass ihr oder ihm die Einberufung und eine Abschrift der Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 AktG spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung durch eingeschriebenen Brief oder im Weg der elektronischen Post an die der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse übersendet werden.

Die Unterlagen können unter folgender Adresse angefordert werden:

Per Post: Adolf Darbo Aktiengesellschaft, Vorstandssekretariat, Dornau 18, A-6135 Stans
Per Telefax: +43 (0) 5242 6951-39 
Per E-Mail: inge.klumaier@darbo.at

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an den Vorstand gestellt werden.

Teilnahme an der Hauptversammlung gem. § 112 AktG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der Hauptversammlung.

Möglichkeit zur Bestellung einer Vertreterin oder eines Vertreters gem. §§ 113 ff AktG

Jede Aktionärin und jeder Aktionär, die oder der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zur Vertreterin oder zum Vertreter zu bestellen, die oder der im Namen der Aktionärin oder des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie die Aktionärin oder der Aktionär hat, die oder den sie oder er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden und wird von der Gesellschaft aufbewahrt. Für die Vollmacht ist die Textform gemäß § 13 Abs. 2 AktG ausreichend.

Hat die Aktionärin oder der Aktionär ihrem oder seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde; § 10a Abs. 3 AktG gilt sinngemäß.

Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, die Vollmacht vorab zu übermitteln:

Per Post: Adolf Darbo Aktiengesellschaft, Vorstandssekretariat, Dornau 18, A-6135 Stans
Per Telefax: +43 (0) 5242 6951-39 
Per E-Mail: inge.klumaier@darbo.at 

In jedem Fall ist das Original der Vollmacht spätestens vor Beginn der Hauptversammlung am Versammlungsort vorzulegen.

Stans, im Mai 2024 

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt: Adolf Darbo Aktiengesellschaft (46033x)
https://www.evi.gv.at/b/pi/bl2-6h8