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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | Leitung der Abteilung VIII/A/4 (Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie) BMASGPK-26-0239

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Stellenausschreibung: Leitung der Abteilung VIII/A/4 (Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie)

Leitung der Abteilung VIII/A/4 (Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie)

BMASGPK Leitung

Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl. Nr. 85, in der derzeit geltenden Fassung, wird die Funktion der Leitung der Abteilung 4 der Gruppe A in der Sektion VIII (Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie) im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) ausgeschrieben.

Der Monatsbezug beträgt mindestens:

  • € 4.441,30 brutto (A1/5)
  • € 3.838,60 brutto (v1/4 Entlohnungsstufe 1 mit Einstiegsstufe der Funktionszulage)
  • € 6.276,70 brutto (v1/4 Entlohnungsstufe 3 mit Regelstufe der Funktionszulage ab einem Besoldungsdienstalter von 4 Jahren)

Der Monatsbezug erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch einzurechnende Zeiten bzw. durch das Besoldungsdienstalter.

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
A1/5 bzw v1/4
Dienststelle:
BMASGPK Leitung
Dienstort:
Wien
Vertragsart:
Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
21. August 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
€ 3.838,60 brutto (siehe obige Erklärung)
Referenzcode:
BMASGPK-26-0239

Aufgaben und Tätigkeiten

Arbeitsmedizin, psychische und physische Belastungen, Arbeits- und Organisationspsychologie; Toxikologie, biologische und gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe; REACH und CLP im Arbeitsschutz, Arbeitsstoffgrenzwerte; fachliche Angelegenheiten der Arbeitsinspektionsärztinnen und -ärzte; Prävention und betriebliches Gesundheitsmanagement am Arbeitsplatz; Arbeitsschutzmanagementsysteme; Gesundheitsüberwachung inkl. Ermächtigung von Ärztinnen und Ärzten nach ASchG; Koordination von Gender-Mainstreaming und Diversity in der Arbeitsinspektion und im Arbeitnehmerschutz.

Erfordernisse

Verpflichtende Erfordernisse:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
  • Erfüllung der allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen gemäß § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, in der derzeit geltenden Fassung
  • Abgeschlossenes Hochschulstudium der Humanmedizin gemäß Z 1.12. der Anlage 1 zum BDG 1979
  • Absolvierung des Ausbildungslehrgangs Arbeitsmedizin

Erwünschte weitere Qualifikationen:

  • Führungserfahrung
  • Projektleitungserfahrung
  • Vorzugsweise Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit als Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin (ius practicandi)
  • Fremdsprachenkenntnisse: sehr gute Englischkenntnisse
  • Absolvierte Ausbildungen zum Erwerb bzw. zur Erweiterung von Managementkompetenzen
  • Führungs-, Teambuildings- und Managementkompetenz
  • Ausgezeichnete Kenntnisse in verwaltungsrechtlichen Belangen im Aufgabenbereich und in der Organisation der Arbeitsinspektion
  • Sehr gute Kenntnisse der den Arbeitsschutz berührenden Fachgebiete (z.B. REACH, CLP, Chemikalienrecht)
  • Ausgeprägte Steuerungsfähigkeit und Entscheidungsstärke
  • Hohe interpersonale Kompetenz und Problemlösungsfähigkeit
  • Gute Kenntnis der Stakeholderlandschaft
  • Ausgezeichnete schriftliche und mündliche Ausdrucksweise

Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit der ausgeschriebenen Funktion wirksam werden soll, erwünscht.

Die folgenden Anforderungsdimensionen werden bei der Eignungsbeurteilung mit gleicher Gewichtung berücksichtigt:

Anforderungen

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:

  • Bewerbungsgesuch
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder einen Nachweis für den unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
  • Nachweis über das unter den verpflichtenden Erfordernissen genannte, abgeschlossene und einschlägige Hochschulstudium
  • Bekanntgabe von Fremdsprachenkenntnissen
  • Eignungsgründe untergliedert in die Kategorien „Kenntnisse/Erfahrungen“, „Managementkompetenzen“ und „sozialkommunikative Kompetenzen“; Schreiben zu „konzeptiven Leitvorstellungen“ für die Aufgabenerfüllung; schriftliches Konzept zur beabsichtigten Umsetzung von Frauenförderung und Gleichbehandlung;

Weitere Zeugnisse über akademische Abschlüsse, Dienst- und Fortbildungen etc. können gerne beigelegt werden.

Datenschutzerklärung gem. Art. 13 DSGVO: www.sozialministerium.gv.at/ministerium/karriere.html

Bewerber:innen, die für eine nähere Auswahl in Betracht kommen, können zu einem Hearing eingeladen werden.

Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerber:innen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dieses Gutachten dient der Frau Bundesministerin als Entscheidungsgrundlage.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Eine vorliegende Teilzeitbeschäftigung stellt keinen Hinderungsgrund für die Betrauung dar.

Kontaktinformation

Bewerbungsgesuche sind innerhalb der Bewerbungsfrist beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion I, einzubringen. Die E-Mail-Adresse für Bewerbungen lautet: i2_bewerbungen@sozialministerium.gv.at.

Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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