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Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung | Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung I/5 im BMFWF BMFWF-26-0195

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Stellenausschreibung: Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung I/5 im BMFWF

Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung I/5 im BMFWF

BM für Frauen, Wissenschaft u. Forschung

Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl. Nr. 85/1989, wird die Funktion der Leitung der Abteilung I/5 (Universitäten Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg;

Koordinationsfragen im Bereich Lehre/Studien; Studierende mit Behinderung) im Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung öffentlich ausgeschrieben.

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
A1/6 bzw v1/4
Dienststelle:
BM für Frauen, Wissenschaft u. Forschung
Dienstort:
Wien
Vertragsart:
Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
20. August 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
A1/6 – EUR € 4.653,70 brutto bzw. v1/4 – EUR € 5.633,20 brutto
Referenzcode:
BMFWF-26-0195

Aufgaben und Tätigkeiten

In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:

  • Angelegenheiten der Universitäten Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg
  • Wahrnehmung der Leistungsvereinbarungsverhandlungen und der Vor- und Nachbetreuung,
Monitoring der Umsetzung der Vorhaben und Ziele der Leistungsvereinbarungen, sowie Leitung

der Begleitgespräche zu den Leistungsvereinbarungen

  • Konzeption strategischer Aufbereitung sowie abteilungsübergreifende Koordinierung zu Themen
hochschulischer Lehre und Lernen

  • Inhaltliche Betreuung und organisatorische Mitwirkung am Staatspreis „Ars docendi“
  • Abteilungsübergreifende Koordinierung der Materie Lehramtsstudien, einschließlich der
Kooperation der Universitäten mit Pädagogischen Hochschulen, sowie Abstimmung mit dem

Qualitätssicherungsrat für Pädagog:innenbildung in der Entwicklungsplanung und Mitwirkung in

der Abstimmung dieses Bereiches mit den zuständigen Sektionen des BMB

  • Angelegenheiten Studierender mit Behinderung, gesundheitlicher Beeinträchtigung und
chronischer Erkrankung im tertiären Bereich

  • Koordinierung der Wahrung der Ressortinteressen im Rahmen des Mandates beim Europäischen
Fremdsprachenzentrum in Österreich (EFSZ)

Erfordernisse

Allgemeine Voraussetzungen:

Eine der Verwendung auf dem Arbeitsplatz entsprechende im Bachelor-, Diplom- (Magister-), Master- bzw. Doktorgrad) abgeschlossene Hochschulbildung gemäß Z 1.12 bzw. Z 1.12a der Anlage 1 zum BDG 1979 (vorzugsweise Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften)

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Sehr gute Kenntnisse des österreichischen Universitäts- und Hochschulwesens, Kenntnisse der

konkreten Strukturen, Kenntnisse und Erfahrungen mit den Instrumenten der

Universitätssteuerung und der Entscheidungsabläufe und des Leistungsspektrums der

Universitäten, vorzugsweise Erfahrung in der Abwicklung von Leistungsvereinbarungen

35 %

2. Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften (insbesondere Universitätsgesetz 2002, Dienst-

und Arbeitsrecht)

25 %

3. Fundierte Kenntnisse und Erfahrung in der Führung von Verhandlungen

10 %

4. Kenntnisse und Erfahrung im Bereich strategische Steuerung sowie Managementfähigkeiten

10 %

5. Eignung zur Mitarbeiter:innen- und Teamführung, Organisationsfähigkeit, soziale Kompetenz und

gute Englischkenntnisse

20 %

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:

Ein Lebenslauf sowie ein Bewerbungsgesuch unter Anführung der Gründe, die Sie für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen (siehe Anforderungsprofil).

Darüber hinaus ist der Bewerbung ein schriftliches Konzept für die Aufgabenerfüllung der Abteilung beizufügen. In diesem sind die persönlichen Vorstellungen hinsichtlich der mit der Leitungsfunktion verbundenen zentralen Herausforderungen, sowohl (soweit möglich) inhaltlich als auch im Bereich der Führung von Mitarbeiter:innen, ausführlich darzustellen („konzeptive Leitvorstellung“).

Gemäß § 5 Abs. 2 AusG enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

Gemäß § 5 Abs. 2a AusG sind auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht.

Der Monatsbezug (A1/6) / das Monatsentgelt (v1/4) beträgt mindestens 4.653,70 Euro brutto bzw. 5.633,20 Euro brutto (in der Regelstufe).

Das Gehalt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Bezugs- bzw. Entlohnungsbestandteile.

Eine unabhängige Kommission erstellt gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 AusG ein Gutachten über die Eignung der Bewerber:innen sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dieses Gutachten dient der Frau Bundesministerin als Entscheidungsgrundlage.

Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen im Falle einer Beiziehung eines externen Beratungsunternehmens zur Beurteilung der Eignung diesem durch das BMFWF übermittelt werden.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMFWF finden Sie unter www.bmfwf.gv.at.

Kontaktinformation

Bewerbungen um diese Funktion sind innerhalb eines Monats nach Verlautbarung dieser Ausschreibung auf „EVI – Das digitale Amtsblatt der Republik Österreich“ (www.evi.gv.at) unmittelbar in der Abteilung Präs/2 des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung, z.H. Herrn MinR Mag. Harald Fasching, 1010 Wien, Minoritenplatz 3 oder per E Mail an personalabteilung@bmfwf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ 2026-0.463.358) einzubringen.

Gemäß § 5 Abs. 8 AusG gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich oder per E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, (Postlauf wird nicht berücksichtigt).

Ansprechperson:

Ministerialrat Mag. Harald Fasching

Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung

Leiter der Abteilung Präs/2

1010 Wien, Minoritenplatz 3

Tel.: +43 1 2300023-675629

E-Mail: harald.fasching@bmfwf.gv.at

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung

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