Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung | Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung I/5 im BMFWF BMFWF-26-0195
Stellenausschreibung: Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung I/5 im BMFWF
- Veröffentlicht auf EVI am 20.07.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 20.07.2026
Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung I/5 im BMFWF
BM für Frauen, Wissenschaft u. Forschung
Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl. Nr. 85/1989, wird die Funktion der Leitung der Abteilung I/5 (Universitäten Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg;
Koordinationsfragen im Bereich Lehre/Studien; Studierende mit Behinderung) im Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung öffentlich ausgeschrieben.
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- A1/6 bzw v1/4
- Dienststelle:
- BM für Frauen, Wissenschaft u. Forschung
- Dienstort:
- Wien
- Vertragsart:
- Unbefristet
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- ehestmöglich
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 20. August 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- A1/6 – EUR € 4.653,70 brutto bzw. v1/4 – EUR € 5.633,20 brutto
- Referenzcode:
- BMFWF-26-0195
Aufgaben und Tätigkeiten
In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:
- Angelegenheiten der Universitäten Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg
- Wahrnehmung der Leistungsvereinbarungsverhandlungen und der Vor- und Nachbetreuung,
der Begleitgespräche zu den Leistungsvereinbarungen
- Konzeption strategischer Aufbereitung sowie abteilungsübergreifende Koordinierung zu Themen
- Inhaltliche Betreuung und organisatorische Mitwirkung am Staatspreis „Ars docendi“
- Abteilungsübergreifende Koordinierung der Materie Lehramtsstudien, einschließlich der
Qualitätssicherungsrat für Pädagog:innenbildung in der Entwicklungsplanung und Mitwirkung in
der Abstimmung dieses Bereiches mit den zuständigen Sektionen des BMB
- Angelegenheiten Studierender mit Behinderung, gesundheitlicher Beeinträchtigung und
- Koordinierung der Wahrung der Ressortinteressen im Rahmen des Mandates beim Europäischen
Erfordernisse
Allgemeine Voraussetzungen:
Eine der Verwendung auf dem Arbeitsplatz entsprechende im Bachelor-, Diplom- (Magister-), Master- bzw. Doktorgrad) abgeschlossene Hochschulbildung gemäß Z 1.12 bzw. Z 1.12a der Anlage 1 zum BDG 1979 (vorzugsweise Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften)
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Sehr gute Kenntnisse des österreichischen Universitäts- und Hochschulwesens, Kenntnisse der
konkreten Strukturen, Kenntnisse und Erfahrungen mit den Instrumenten der
Universitätssteuerung und der Entscheidungsabläufe und des Leistungsspektrums der
Universitäten, vorzugsweise Erfahrung in der Abwicklung von Leistungsvereinbarungen
35 %
2. Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften (insbesondere Universitätsgesetz 2002, Dienst-
und Arbeitsrecht)
25 %
3. Fundierte Kenntnisse und Erfahrung in der Führung von Verhandlungen
10 %
4. Kenntnisse und Erfahrung im Bereich strategische Steuerung sowie Managementfähigkeiten
10 %
5. Eignung zur Mitarbeiter:innen- und Teamführung, Organisationsfähigkeit, soziale Kompetenz und
gute Englischkenntnisse
20 %
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:
Ein Lebenslauf sowie ein Bewerbungsgesuch unter Anführung der Gründe, die Sie für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen (siehe Anforderungsprofil).
Darüber hinaus ist der Bewerbung ein schriftliches Konzept für die Aufgabenerfüllung der Abteilung beizufügen. In diesem sind die persönlichen Vorstellungen hinsichtlich der mit der Leitungsfunktion verbundenen zentralen Herausforderungen, sowohl (soweit möglich) inhaltlich als auch im Bereich der Führung von Mitarbeiter:innen, ausführlich darzustellen („konzeptive Leitvorstellung“).
Gemäß § 5 Abs. 2 AusG enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.
Gemäß § 5 Abs. 2a AusG sind auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht.
Der Monatsbezug (A1/6) / das Monatsentgelt (v1/4) beträgt mindestens 4.653,70 Euro brutto bzw. 5.633,20 Euro brutto (in der Regelstufe).
Das Gehalt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Bezugs- bzw. Entlohnungsbestandteile.
Eine unabhängige Kommission erstellt gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 AusG ein Gutachten über die Eignung der Bewerber:innen sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dieses Gutachten dient der Frau Bundesministerin als Entscheidungsgrundlage.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen im Falle einer Beiziehung eines externen Beratungsunternehmens zur Beurteilung der Eignung diesem durch das BMFWF übermittelt werden.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMFWF finden Sie unter www.bmfwf.gv.at.
Kontaktinformation
Bewerbungen um diese Funktion sind innerhalb eines Monats nach Verlautbarung dieser Ausschreibung auf „EVI – Das digitale Amtsblatt der Republik Österreich“ (www.evi.gv.at) unmittelbar in der Abteilung Präs/2 des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung, z.H. Herrn MinR Mag. Harald Fasching, 1010 Wien, Minoritenplatz 3 oder per E Mail an personalabteilung@bmfwf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ 2026-0.463.358) einzubringen.
Gemäß § 5 Abs. 8 AusG gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich oder per E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, (Postlauf wird nicht berücksichtigt).
Ansprechperson:
Ministerialrat Mag. Harald Fasching
Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Leiter der Abteilung Präs/2
1010 Wien, Minoritenplatz 3
Tel.: +43 1 2300023-675629
E-Mail: harald.fasching@bmfwf.gv.at
Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
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