Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung | Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung II/4 im BMFWF BMFWF-26-0198
Stellenausschreibung: Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung II/4 im BMFWF
- Veröffentlicht auf EVI am 20.07.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 20.07.2026
Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung II/4 im BMFWF
BM für Frauen, Wissenschaft u. Forschung
Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl. Nr. 85/1989, wird die Funktion der Leitung der Abteilung II/4 (Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften - GSK) im Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung öffentlich ausgeschrieben.
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- A1/5 bzw v1/4
- Dienststelle:
- BM für Frauen, Wissenschaft u. Forschung
- Dienstort:
- Wien
- Vertragsart:
- Unbefristet
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- ehestmöglich
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 20. August 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- A1/5 – EUR € 4.441,30 brutto bzw. v1/4 – EUR € 5.633,20 brutto
- Referenzcode:
- BMFWF-26-0198
Aufgaben und Tätigkeiten
In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:
- Sicherstellung der strategischen und operativen Umsetzung der ressortrelevanten Aktivitäten im
regionaler, europäischer und internationaler Ebene
- Aufbau und Stärkung nationaler und internationaler Forschungsnetzwerke und
- Erarbeitung internationaler forschungspolitischer Positionen des Ressorts im Bereich Geistes-,
Forschungsraum (ERA) und im Rahmen der Forschungsrahmenprogramme (Horizon Europe),
des ESFRI-Prozesses oder im Bereich der EU-Partnerschaften
- Mitwirkung bei Verhandlungen und Monitoring der Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten
- Qualitätssicherung und Ergebnisverwertung
Erfordernisse
Allgemeine Voraussetzungen:
Eine der Verwendung auf dem Arbeitsplatz entsprechende im Bachelor-, Diplom -(Magister-), Master- bzw. Doktorgrad abgeschlossene Hochschulbildung gemäß Z 1.12 bzw. Z 1.12a der Anlage 1 zum BDG 1979 (vorzugsweise Geistes- und Sozialwissenschaften).
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Umfassende Kenntnisse sowie Erfahrungen in den Bereichen österreichische Hochschul-,
Wissenschafts- und Forschungs-(förderungs)landschaften, insbesondere der Geistes-, Sozial-
und Kulturwissenschaften sowie des Kulturerbes in Österreich und Erfahrungen bei Verhandlung
und Monitoring von Leistungsvereinbarungen (Universitäten und der Österreichischen Akademie
der Wissenschaften)
30 %
2. Fundiertes Wissen über die strategische Gestaltung, Steuerung und Koordination der
Forschungsrahmenprogramme der EU sowie der relevanten nationalen und europäischen
Forschungsinfrastrukturen in den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften
30 %
3. Erfahrung mit legistischen Prozessen sowie mit der Leitung von nationalen und internationalen
Gremien
20 %
4. Eignung zur Mitarbeiter:innen- und Teamführung, Organisationsfähigkeit, soziale Kompetenz und
sehr gute Englischkenntnisse
20 %
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:
Ein Lebenslauf sowie ein Bewerbungsgesuch unter Anführung der Gründe, die Sie für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen (siehe Anforderungsprofil).
Darüber hinaus ist der Bewerbung ein schriftliches Konzept für die Aufgabenerfüllung der Abteilung beizufügen. In diesem sind die persönlichen Vorstellungen hinsichtlich der mit der Leitungsfunktion verbundenen zentralen Herausforderungen, sowohl (soweit möglich) inhaltlich als auch im Bereich der Führung von Mitarbeiter:innen, ausführlich darzustellen („konzeptive Leitvorstellung“).
Gemäß § 5 Abs. 2 AusG enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.
Gemäß § 5 Abs. 2a AuG sind auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht.
Der Monatsbezug (A1/5) / das Monatsentgelt (v1/4) beträgt mindestens 4.441,30 Euro brutto bzw. 5.633,20 Euro brutto (in der Regelstufe).
Das Gehalt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Bezugs- bzw. Entlohnungsbestandteile.
Eine unabhängige Kommission erstellt gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 AusG ein Gutachten über die Eignung der Bewerber:innen sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dieses Gutachten dient der Frau Bundesministerin als Entscheidungsgrundlage.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen im Falle einer Beiziehung eines externen Beratungsunternehmens zur Beurteilung der Eignung diesem durch das BMFWF übermittelt werden.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMFWF finden Sie unter www.bmfwf.gv.at.
Kontaktinformation
Bewerbungen um diese Funktion sind innerhalb eines Monats nach Verlautbarung dieser Ausschreibung auf „EVI – Das digitale Amtsblatt der Republik Österreich“ (www.evi.gv.at) unmittelbar in der Abteilung Präs/2 des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung, z.H. Herrn MinR Mag. Harald Fasching, 1010 Wien, Minoritenplatz 3 oder per E Mail an personalabteilung@bmfwf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ 2026-0.499.337) einzubringen.
Gemäß § 5 Abs. 8 AusG gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich oder per E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, (Postlauf wird nicht berücksichtigt).
Ansprechperson:
Ministerialrat Mag. Harald Fasching
Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Leiter der Abteilung Präs/2
1010 Wien, Minoritenplatz 3
Tel.: +43 1 2300023-675629
E-Mail: harald.fasching@bmfwf.gv.at
Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
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