Zum Inhalt

Bundeskanzleramt | Leitung des Referates II/3/a (Europäische Integrationsförderung) im Bundeskanzleramt BKA-26-0132

Aktuelle Daten dieser Organisation anzeigenAlle Veröffentlichungen dieser Organisation anzeigen

Stellenausschreibung: Leitung des Referates II/3/a (Europäische Integrationsförderung) im Bundeskanzleramt

Leitung des Referates II/3/a (Europäische Integrationsförderung) im Bundeskanzleramt

Bundeskanzleramt

In der Abteilung II/3 (Förderungen Integration) des Bundeskanzleramtes ist die ehestmögliche Aufnahme einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters für die Funktion der Leitung des Referates II/3/a (Europäische Integrationsförderung) mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden vorgesehen.

Es ist beabsichtigt, diesen Arbeitsplatz ehestmöglich unbefristet zu besetzen.

Die Abteilung II/3 im Bundeskanzleramt spielt eine zentrale Rolle in der nationalen Integrationsförderung und der effizienten Steuerung finanzieller Mittel zur Unterstützung von Integrationsmaßnahmen. Ziel ist es, nachhaltige Strukturen zu schaffen, die langfristige Schwerpunktsetzungen ermöglichen und wirksame Projekte fördern.

Ein wesentlicher Aufgabenbereich ist die Umsetzung und Abwicklung nationaler und europäischer Förderungen im Bereich Integration sowie die Finanzierung und Steuerung von gesetzlichen Integrationsmaßnahmen insbesondere gemäß Integrationsgesetz. Die Projektförderungen und Maßnahmen richten sich insbesondere an Menschen mit Migrationshintergrund, die eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive in Österreich haben, um deren gesellschaftliche Teilhabe und Chancen nachhaltig zu verbessern.

Ergänzend dazu nimmt die Abteilung II/3 die Funktion als zwischengeschaltete Stelle (ZWIST) für den Integrationsbereich im Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) wahr, und ist für die operative Durchführung der Förderabwicklung in diesem Bereich zuständig. Neben der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Förderstrukturen und Integrationsmaßnahmen stehen wir vor innovativen und herausfordernden Aufgaben und suchen engagierte Verstärkung.

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
A1/3 bzw v1/3
Dienststelle:
Bundeskanzleramt
Dienstort:
Wien
Vertragsart:
Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
14. August 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
€ 3.405,60 brutto bzw. € 3.838,60 brutto (Einstiegsstufe)
Referenzcode:
BKA-26-0132

Aufgaben und Tätigkeiten

Vor dem Hintergrund dieser Themenstellungen umfasst das Aufgabengebiet insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Leitung des Referats II/3/a, welches unter Aufsicht der Abteilungsleitung II/3 die Rolle der zwischengeschalteten Stelle für den Integrationsbereich des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) wahrnimmt;
  • Programmgestaltung und strategische Planung für den Bereich Integration im AMIF;
  • Operative Fördermittelabwicklung inkl. Organisation und Durchführung von Förderaufrufen/Calls, Erstellung von Auswahlvorschlägen und Begleitung der Projektumsetzung;
  • Berichtswesen an die Verwaltungsbehörde (BMI) und die Europäische Kommission inklusive Aufbereitung von Unterlagen für wie u.a. jährlichen Leistungsberichten, finanziellen Ausgabenberichten und Auswertungen zu der laufenden Programmumsetzung;
  • Laufendes Qualitätsmanagement und Prozessoptimierung durch die Erstellung von einheitlichen Abläufen und Effizienzsteigerung bei wiederkehrenden Aufgaben;
  • Kontaktpflege zur Verwaltungsbehörde (BMI), zu den ProjekträgerInnen und weiteren AnsprechpartnerInnen;
  • Informationsaufbereitung über die Programmumsetzung für interne und externe Behörden.

Erfordernisse

1. Erfüllung der allgemeinen Aufnahmeerfordernisse gemäß § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86 idgF;

2. Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt;

3. Der erfolgreiche Abschluss eines Hochschulstudiums gemäß Z 1.12. der Anlage 1 zum BDG 1979 (vorzugsweise Rechts-, Geistes- oder Wirtschaftswissenschaften);

4. Sehr gute Kenntnisse der Öffentlichen Verwaltung sowie des Förderwesens auf nationaler und europäischer Ebene, insb. auch Kenntnisse haushaltsrechtlicher Vorgaben und einschlägiger europäischer Rechtsgrundlagen;

5. Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Integration, insb. in der Projektabwicklung, , -bewertung und –begleitung im Integrationsbereich sowie in den Bereichen Programm-, Projekt- und Qualitätsmanagement;

6. Managementfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Umsetzungsorientierung;

7. Eignung zur Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern;

8. Sehr gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift;

9. Sehr gute Kenntnisse von EDV-Tools im Anwenderbereich u.a. Excel, Word, PowerPoint;

10. Planungs- und Organisationsfähigkeit sowie sicheres und repräsentatives Auftreten;

11. Sehr hohes Maß an Genauigkeit, insb. im Umgang mit Zahlen;

12. Fähigkeit zu strukturiertem und eigenverantwortlichem Arbeiten;

13. Gute Kommunikationsfähigkeit sowie Teamfähigkeit;

14. Hohe Belastbarkeit, Selbstmanagement zur Bewältigung von Spizenbelastungen sowie die Bereitschaft zur Weiterbildung.

Neben der Voraussetzung der Z. 1. sind die Erfordernisse der Z. 2., 3., 4., sowie 7. und 8. unbedingt zu erfüllen.

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Der Monatsbezug / das Monatsentgelt (jeweils erste Gehalts-/Entlohnungsstufe) beträgt mindestens € 3.405,60 brutto (in der Ausbildungsphase) / € 3.838,60 brutto (in der Einstiegsstufe).

Er/es erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes und der Bewertung verbundene Entlohnungsbestandteile.

Schriftliche Bewerbungen haben bis spätestens 14. August 2026 ausschließlich über Jobbörse der Republik Österreich zu erfolgen. Der Bewerbung sind ein aussagekräftiges Motivationsschreiben, Lebenslauf, Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Nachweis des unbeschränkten Zugangs zum österreichischen Arbeitsmarkt sowie sonstige für die Bewerbung relevante Nachweise anzuschließen.

Unterabschnitt C des Ausschreibungsgesetzes (Aufnahmeverfahren mit Aufnahmegespräch) findet Anwendung. Für allfällige aus dem Bewerbungsverfahren entstehende Kosten wird kein Ersatz geleistet.

Kontaktinformation

Fragen von Interessentinnen und Interessenten werden unter der Telefonnummer 01/53115-202848 gerne beantwortet. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

Verantwortlich für den Inhalt: Bundeskanzleramt

Diese Stelle auf:

Logo Jobbörse