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Bundesministerium für Inneres | Leiter der Landesverkehrsabteilung BMI-26-1499

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Stellenausschreibung: Leiter der Landesverkehrsabteilung

Leiter der Landesverkehrsabteilung

LPD Niederösterreich

Die Landespolizeidirektion Niederösterreich bringt gemäß des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl. Nr 85/1989 idgF in Verbindung mit § 7 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993, BGBl Nr. 100/1993 idgF die freie Funktion des*r Leiter*in der Landesverkehrsabteilung bei der Landespolizeidirektion Niederösterreich (Arbeitsplatzwertigkeit E1/9, Arbeitsplatznummer: 70288371) zur Ausschreibung.

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
E1/9
Dienststelle:
LPD Niederösterreich
Dienstort:
St. Pölten
Vertragsart:
Sonstige
Beschäftigungsausmaß:
-
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
04. August 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
€ 4306,10
Referenzcode:
BMI-26-1499

Aufgaben und Tätigkeiten

Der ausgeschriebenen Funktion kommen im Wesentlichen folgende Tätigkeiten und Aufgabenbereiche zu:

Eigenverantwortliche Leitung der Landesverkehrsabteilung

Dem/r Arbeitsplatzinhaber*in obliegen die Leitung der Landesverkehrsabteilung und damit die Führung sämtlicher Mitarbeiter*innen dieser Organisationseinheit. Im Rahmen seiner/ihrer Leitungsfunktion hat er/sie in Beachtung der Rechtsvorschriften und Rahmenvorgaben durch den Landespolizeidirektor die Erfüllung nachstehender Aufgaben sicher zu stellen.

1. Handhabung der Verkehrspolizei und Vollziehung der StVO;

2. Vollziehung kraftfahrrechtlicher Bestimmungen;

3. Wahrnehmung spezieller Aufgaben der Verkehrsüberwachung, die aufgrund des Ausrüstungs- und Ausbildungsstandes über die Möglichkeiten von Bezirk/Stadtpolizeikommanden hinausgehen;

4. Koordinations- und Informationsaufgaben im Rahmen der Vollziehung straßenpolizeilicher, kraftfahrrechtlicher und schifffahrtspolizeilicher Angelegenheiten;

5. Vollziehung des Sicherheits- und Kriminaldienstes insbesondere in den zugeordneten Überwachungsbereichen der Autobahninspektionen;

6. Wahrnehmung von fachbereichsbezogenen Rechtsangelegenheiten sowie spezieller Schulungen verkehrspolizeilicher, kraftfahrrechtlicher, schifffahrtspolizeilicher und luftfahrrechtlicher Bestimmungen;

7. Von der Abteilungsleitung ist bei besonderen Anlassfällen die exekutivdienstliche Einsatzleitung, die verkehrspolizeiliche Medienarbeit und die Organisation der landesweiten verkehrspolizeilichen Fortbildung wahrzunehmen;

8. Koordinierung und Steuerung der überregionalen, landesweiten Verkehrsdienste sowie Analyse und Evaluierung der Verkehrsüberwachung im gesamten Bundesland;

9. Verkehrsbehördliche Maßnahmen und Anordnungen in den in § 8 SPG genannten Gemeindegebieten.

Dem/r Abteilungsleiter*in obliegt darüber hinaus die Sicherstellung der eigenständigen Bearbeitung von Aufgaben, die im Wege der Delegierung durch den Landespolizeidirektor zugewiesen werden.

Erfordernisse

Bewerber*innen für diese Funktion haben folgende Erfordernisse zu erfüllen:

*) ein bestehendes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Bund;

*) der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft;

*) die volle Handlungsfähigkeit;

*) die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind;

*) die besonderen Ernennungserfordernisse für die Ernennung auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe E1 oder einer hinsichtlich der Ernennungserfordernisse gleich zu wertenden Verwendungsgruppe einer anderen Besoldungsgruppe (Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr 333/1979 idgF)

*) Absolvierung der vom Dienstgeber für diesen Arbeitsplatz allenfalls sonst vorgesehenen Aus- und Fortbildungen;

*) keine Leistungsfeststellung nach dem § 81 Abs. 1 Ziff. 3 BDG 1979;

*) Bereitschaft, sich einer Sicherheitsüberprüfung nach §§ 55 ff Sicherheitspolizeigesetz 1991, BGBl. 566/1991 idgF zu unterziehen (bei Neuanstellung).

Darüber hinaus sind folgende Fähigkeiten und besondere Kenntnisse erforderlich:

Fachspezifische Anforderungen:

*) umfassende Kenntnisse über die Organisation des Wachkörpers Bundespolizei, der Sicherheitsbehörden sowie der Aufgaben der verschiedenen Organisationseinheiten

*) Kenntnisse über die Arbeitsabläufe in der Organisationseinheit und der davon umfassten Arbeitsplätze

*) Kenntnisse der die Organisation betreffenden Dienstanweisungen und Vorschriften zur selbstständigen Anwendung im zugewiesenen komplexen Aufgaben- und Verantwortungsbereich samt Anordnung zur Zielerreichung

*) Kenntnisse und Fähigkeiten die mit der Verrichtung des Exekutivdienstes verbunden sind

*) Erfahrung im exekutiven Einsatz und im inneren Dienst

*) übergreifendes Fachwissen und spezielles Wissen im verkehrsspezifischen Bereich einschließlich des Verständnisses für komplexe Verwaltungsbereiche mit verkehrspolizeilichem Bezug. Rechtskenntnisse, insbesondere der materiellen und formellen Gesetzesmaterien des öffentlichen Rechtes (Straßenverkehrsordnung, Kraftfahrgesetz inkl. Durchführungsverordnungen, internationales Kraftfahrrecht, Güterbeförderungsgesetz inkl ADR, Sicherheitspolizeigesetz, Strafrecht, Strafprozessrecht), des Dienstrechtes, der bezughabenden Verfahrensbestimmungen, des Personalvertretungsrechtes. Darüber hinaus sind sehr gute Kenntnisse jener Vorschriften unverzichtbar, die verkehrspolizeiliches Handeln/Einschreiten zudem bestimmen (z.B. Waffengebrauchsgesetz, Richtlinien-VO udgl)

*) spezielle Kenntnisse hinsichtlich der Einsatzmöglichkeiten geeichter hochsensibler technischer Verkehrsüberwachungsgeräte (z.B. Abstandmesssysteme, Geschwindigkeitsmessung mittels Video oder Radar)

*) Kenntnisse im Bereich des New Public Management

*) Wissen um die Möglichkeiten der effektiven und effizienten Ressourcennutzung und -steuerung

*) Kenntnisse in der Vortrags- und Präsentationstechnik

*) Führungserfahrung in leitender Funktion

*) erweiterte EDV-Anwenderkenntnisse und interne Applikationen des Arbeitsplatzes

Persönliche Anforderungen:

*) sicheres und freundliches Auftreten

*) Genauigkeit und Verlässlichkeit

*) Engagement und Gewissenhaftigkeit

*) Eigeninitiative, selbstständiges Agieren und hohe Belastbarkeit

*) Fähigkeiten zur Bewältigung komplexer Aufgaben

*) Fähigkeit zu analytischem Denken und zielorientiertem Handeln

*) Kompetenz in der Mitarbeiterführung

*) sozialkommunikative Kompetenz

*) Koordinierungsvermögen und Teamfähigkeit

*) Entschluss- und Entscheidungskompetenz

*) Fähigkeit und Bereitschaft zur Delegation von Aufgaben und Verantwortung

*) Fähigkeiten im Bereich des Managements

*) Vorbildwirkung und hohe Einsatzbereitschaft

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Die Bewerbung gilt als fristgerecht wenn sie bis spätestens 4. August 2026 bei der angeführten Stelle eingelangt ist.

Gemäß § 6 Abs. 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989 haben die Bewerber*innen in ihrem Bewerbungsgesuch die Gründe anzuführen, die sie für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 wird darauf hingewiesen, dass Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem außerhalb der ausgeschriebenen Dienststelle liegenden Tätigkeitsbereich erwünscht sind.

Gemäß § 5 Abs. 2b des Ausschreibungsgesetzes 1989 sowie des § 7 Abs. 3 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes 1993, BGBl Nr. 100/1993 in der geltenden Fassung, wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen um die ausgeschriebene Funktion besonders erwünscht sind und bei der Entscheidung über die Besetzung dieser Funktion besonders berücksichtigt werden.

Gemäß § 15 Abs. 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989 haben die Bewerber*innen keinen Rechtsanspruch auf Betrauung mit der ausgeschriebenen Funktion oder dem Arbeitsplatz. Die Bewerbenden haben keine Parteistellung.

Die Ausschreibung ist allen in Betracht kommenden Bediensteten (auch denen, welche durch Urlaub, Krankheit, Karenz, udgl. abwesend sind) umgehend zur Kenntnis zu bringen.

Kontaktinformation

Bewerbungen um die ausgeschriebene Funktion sind samt Lebenslauf und Laufbahndatenblatt im Dienstweg zu richten an:

Landespolizeidirektion Niederösterreich

Personalabteilung

3100 St. Pölten, Neue Herrengasse 15

059133 30 5200 (PA FB 2)

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Inneres

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