Bundesministerium für Inneres | SachbearbeiterIn im Polizeikommissariat Villach als Karenzvertretung BMI-26-1509
Stellenausschreibung: SachbearbeiterIn im Polizeikommissariat Villach als Karenzvertretung
- Veröffentlicht auf EVI am 02.07.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 02.07.2026
SachbearbeiterIn im Polizeikommissariat Villach als Karenzvertretung
Landespolizeidirektion Kärnten
Die Landespolizeidirektion Kärnten, sucht eine:n
Sachbearbeiter:in für das Polizeikommissariat Villach, Sonstige
Verwaltungspolizeiliche Angelegenheiten, als Karenzvertretung in einem
Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden (Vollzeit) befristet bis zum Ablauf des 25.05.2028. Die Entlohnung
erfolgt nach dem Entlohnungsschema v, Entlohnungsgruppe v3,
Bewertungsgruppe v3/3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948. Das
Mindestgehalt beträgt €2.560,60 brutto, welches sich gemäß der gesetzlichen
Bestimmungen durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie durch sonstige
allfällige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundenen
Bezugsbestandteilen erhöhen kann.
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- v3/3
- Dienststelle:
- Landespolizeidirektion Kärnten
- Dienstort:
- Villach
- Vertragsart:
- Befristet
- Befristung:
- 25.05.2028
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- ehestmöglich
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 29. Juli 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- € 2.560,60
- Referenzcode:
- BMI-26-1509
Aufgaben und Tätigkeiten
Aufgaben des Arbeitsplatzes:
Vollstreckung von Verwaltungsstrafverfahren PK Villach
Vollstreckung von Verwaltungsstrafverfahren im Rechtshilfeweg bzw. nach dem Rechtsgrundlagen des EU-VStVG
Ziele des Arbeitsplatzes:
Effizientes Vollstrecken von Geld - und Freiheitstrafen, bzw. Eintreibung von Kosten im Rahmen der rechtlichen Rahmenbedingungen
Katalog der Tätigkeiten, die zur Erüllung des Arbeitsplatzes notwendig sind:
Überprüfung der Rechtskraft von Bescheiden, nämlich eigener Verfahren oder übertragener Verfahren gem. § 29 a VStG, sowie solcher in denen um Rechtshilfe ersucht wurde und schließlich gem. EU -VStVG übermittelter Vollzugsersuchen,
Versendung von Mahnungen, Androhung der Exekution, Stellung von Exekutionsanträgen und Administrierung des Exekutionsverfahrens. Feststellung der Uneinbringlichkeit von Forderungen, Aufforderungen zum Antritt der Freiheits - Ersatzfreiheitstrafe sowie Bescheide zum Antritt der Freiheits - Ersatzfreiheitsstrafe und Vorführungsbescheide zum Strafantritt
Berechnung von Haftzeiten und Kosten, Konzipierung von Bescheiden zum Haftaufschub bzw. Unterbrechung der Haft,
Genehmigung bzw. Abweisung von Ratenzahlungsgesuchen, Überwachung der Einzahlung von Ratenvereinbarungen
Vornahme von Umbuchungen bzw. Aus - oder Rückzahlung von nicht zuordenbaren bzw. überschüssigen Einzahlungen
Approbationsbefugnis in folgenden Angelegenheiten:
Im zugewiesenen Umfang (z.B. Bescheid Ratenzahlgenehmigung, Beantragung Exekutionsverfahren usw.)
Erfordernisse
erforderliche Ausbildung:
Abschluss eines fachspezifischen Lehrberufes (auch Handels oder Fachschule) und oder Meisterprüfung, sowie
Ernennungs-/Anstellungserfordernisse für die Verwendungs-/Entlohnungsgruppe v3/A3
fachspezifische Anforderungen:
* Kenntnisse über Struktur und Aufgabenbereich des Bundesministerium für Inneres, insbesondere der nachgeordneten Landespolizeidirektionen und deren Dienststellen,
* umfassende Kenntnisse über die Arbeitsabläufe in den Polizeikommissariaten im Besonderen
* umfassende Kenntnisse der den Arbeitsplatz betreffenden Dienstanweisungen und Vorschriften zur selbstständigen Anwendung im zugewiesenen komplexen Aufgabenbereich,
* dem Aufgabenbereich entsprechendes, spezielles Fachwissen
* Erfahrung als Sachbearbeiter
* erweiterte EDV-Anwenderkenntnisse und Kenntnis der internen Applikationen des Arbeitsplatzes
persönliche Anforderungen:
* österreichische Staatsbürgerschaft
* Sicheres und freundliches Auftreten
* Genauigkeit und Verlässlichkeit
* Engagement und Gewissenhaftigkeit
* Initiatives und eigenverantwortliches Hande
* Teamfähigkeit
* Organisations- und Koordinierungsvermögen
* sozialkommunikative Kompetenz
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Bew. Unterl. und Sonstiges:
Der Bewerbung sind ein Lebenslauf samt Foto,
eine Kopie der Geburtsurkunde,
eine Kopie des österr. Staatsbürgerschaftsnachweises,
eine Kopie des Lehrabschlussprüfungszeugnisses,
Abschlusszeugnis, sowie allfällige sonstige
Bestätigungen und Zeugnisse anzuschließen.
In der Bewerbung ist anzuführen, ab wann die Bewerberin bzw. der Bewerber
den Dienst frühestens antreten könnte.
Bewerberinnen und Bewerber, welche die geforderten Erfordernisse erfüllen,
werden eingeladen, ihre Bewerbung
entweder
• per E-Mail zu übermitteln an: lpd-k-pa-personalbereitstellung@polizei.gv.at
(Einlangen bis zum Ablauf des 29.07.2026)
oder
• per Post (Einlangen bis zum Ablauf des 29.07.2026) zu senden an:
An die
Landespolizeidirektion Kärnten
Personalabteilung FB PA 1 - Personalbereitstellung
Buchengasse 3
9010 Klagenfurt am Wörthersee
Bewerberinnen und Bewerber werden einer Sicherheitsüberprüfung
unterzogen, zu welcher die Einwilligung zu erteilen ist.
Personenbezogene Daten, welche im Zuge der Bewerbung bekannt
(gegeben) werden, werden zum Zwecke des Personalmanagements
verarbeitet.
Personenbezogene Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter
gleichermaßen.
Kontaktinformation
Landespolizeidirektion Kärnten
Personalabteilung
Frau AR Alexandra Mansch
Telefon: 059133 20 5101
Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Inneres
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