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Bundesministerium für Inneres | SachbearbeiterIn im Polizeikommissariat Villach als Karenzvertretung BMI-26-1509

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Stellenausschreibung: SachbearbeiterIn im Polizeikommissariat Villach als Karenzvertretung

SachbearbeiterIn im Polizeikommissariat Villach als Karenzvertretung

Landespolizeidirektion Kärnten

Die Landespolizeidirektion Kärnten, sucht eine:n

Sachbearbeiter:in für das Polizeikommissariat Villach, Sonstige

Verwaltungspolizeiliche Angelegenheiten, als Karenzvertretung in einem

Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden (Vollzeit) befristet bis zum Ablauf des 25.05.2028. Die Entlohnung

erfolgt nach dem Entlohnungsschema v, Entlohnungsgruppe v3,

Bewertungsgruppe v3/3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948. Das

Mindestgehalt beträgt €2.560,60 brutto, welches sich gemäß der gesetzlichen

Bestimmungen durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie durch sonstige

allfällige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundenen

Bezugsbestandteilen erhöhen kann.

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
v3/3
Dienststelle:
Landespolizeidirektion Kärnten
Dienstort:
Villach
Vertragsart:
Befristet
Befristung:
25.05.2028
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
29. Juli 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
€ 2.560,60
Referenzcode:
BMI-26-1509

Aufgaben und Tätigkeiten

Aufgaben des Arbeitsplatzes:

Vollstreckung von Verwaltungsstrafverfahren PK Villach

Vollstreckung von Verwaltungsstrafverfahren im Rechtshilfeweg bzw. nach dem Rechtsgrundlagen des EU-VStVG

Ziele des Arbeitsplatzes:

Effizientes Vollstrecken von Geld - und Freiheitstrafen, bzw. Eintreibung von Kosten im Rahmen der rechtlichen Rahmenbedingungen

Katalog der Tätigkeiten, die zur Erüllung des Arbeitsplatzes notwendig sind:

Überprüfung der Rechtskraft von Bescheiden, nämlich eigener Verfahren oder übertragener Verfahren gem. § 29 a VStG, sowie solcher in denen um Rechtshilfe ersucht wurde und schließlich gem. EU -VStVG übermittelter Vollzugsersuchen,

Versendung von Mahnungen, Androhung der Exekution, Stellung von Exekutionsanträgen und Administrierung des Exekutionsverfahrens. Feststellung der Uneinbringlichkeit von Forderungen, Aufforderungen zum Antritt der Freiheits - Ersatzfreiheitstrafe sowie Bescheide zum Antritt der Freiheits - Ersatzfreiheitsstrafe und Vorführungsbescheide zum Strafantritt

Berechnung von Haftzeiten und Kosten, Konzipierung von Bescheiden zum Haftaufschub bzw. Unterbrechung der Haft,

Genehmigung bzw. Abweisung von Ratenzahlungsgesuchen, Überwachung der Einzahlung von Ratenvereinbarungen

Vornahme von Umbuchungen bzw. Aus - oder Rückzahlung von nicht zuordenbaren bzw. überschüssigen Einzahlungen

Approbationsbefugnis in folgenden Angelegenheiten:

Im zugewiesenen Umfang (z.B. Bescheid Ratenzahlgenehmigung, Beantragung Exekutionsverfahren usw.)

Erfordernisse

erforderliche Ausbildung:

Abschluss eines fachspezifischen Lehrberufes (auch Handels oder Fachschule) und oder Meisterprüfung, sowie

Ernennungs-/Anstellungserfordernisse für die Verwendungs-/Entlohnungsgruppe v3/A3

fachspezifische Anforderungen:

* Kenntnisse über Struktur und Aufgabenbereich des Bundesministerium für Inneres, insbesondere der nachgeordneten Landespolizeidirektionen und deren Dienststellen,

* umfassende Kenntnisse über die Arbeitsabläufe in den Polizeikommissariaten im Besonderen

* umfassende Kenntnisse der den Arbeitsplatz betreffenden Dienstanweisungen und Vorschriften zur selbstständigen Anwendung im zugewiesenen komplexen Aufgabenbereich,

* dem Aufgabenbereich entsprechendes, spezielles Fachwissen

* Erfahrung als Sachbearbeiter

* erweiterte EDV-Anwenderkenntnisse und Kenntnis der internen Applikationen des Arbeitsplatzes

persönliche Anforderungen:

* österreichische Staatsbürgerschaft

* Sicheres und freundliches Auftreten

* Genauigkeit und Verlässlichkeit

* Engagement und Gewissenhaftigkeit

* Initiatives und eigenverantwortliches Hande

* Teamfähigkeit

* Organisations- und Koordinierungsvermögen

* sozialkommunikative Kompetenz

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Bew. Unterl. und Sonstiges:

Der Bewerbung sind ein Lebenslauf samt Foto,

eine Kopie der Geburtsurkunde,

eine Kopie des österr. Staatsbürgerschaftsnachweises,

eine Kopie des Lehrabschlussprüfungszeugnisses,

Abschlusszeugnis, sowie allfällige sonstige

Bestätigungen und Zeugnisse anzuschließen.

In der Bewerbung ist anzuführen, ab wann die Bewerberin bzw. der Bewerber

den Dienst frühestens antreten könnte.

Bewerberinnen und Bewerber, welche die geforderten Erfordernisse erfüllen,

werden eingeladen, ihre Bewerbung

entweder

• per E-Mail zu übermitteln an: lpd-k-pa-personalbereitstellung@polizei.gv.at

(Einlangen bis zum Ablauf des 29.07.2026)

oder

• per Post (Einlangen bis zum Ablauf des 29.07.2026) zu senden an:

An die

Landespolizeidirektion Kärnten

Personalabteilung FB PA 1 - Personalbereitstellung

Buchengasse 3

9010 Klagenfurt am Wörthersee

Bewerberinnen und Bewerber werden einer Sicherheitsüberprüfung

unterzogen, zu welcher die Einwilligung zu erteilen ist.

Personenbezogene Daten, welche im Zuge der Bewerbung bekannt

(gegeben) werden, werden zum Zwecke des Personalmanagements

verarbeitet.

Personenbezogene Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter

gleichermaßen.

Kontaktinformation

Landespolizeidirektion Kärnten

Personalabteilung

Frau AR Alexandra Mansch

Telefon: 059133 20 5101

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Inneres

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