Bundesministerium für Justiz | Datenschutzbeauftragte:r im Bundesministerium für Justiz, Wien BMJ-26-1388
Stellenausschreibung: Datenschutzbeauftragte:r im Bundesministerium für Justiz, Wien
- Veröffentlicht auf EVI am 26.06.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 26.06.2026
Datenschutzbeauftragte:r im Bundesministerium für Justiz, Wien
Bundesministerium für Justiz
Gemäß § 177 Abs. 1 in Verbindung mit § 205 Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) wird im Bundesministerium für Justiz die mit der Funktion der:des Datenschutzbeauftragten der Justiz verbundene Planstelle einer Oberstaatsanwältin:eines Oberstaatsanwaltes (§ 205 Abs. 1 Z 3 RStDG) ausgeschrieben. [StA]
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- Staatsanwalt/Staatsanwältin
- Dienststelle:
- Bundesministerium für Justiz
- Dienstort:
- Wien
- Vertragsart:
- Unbefristet
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- ehestmöglich
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 30. Juli 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- 8.295,40 Euro
- Referenzcode:
- BMJ-26-1388
Aufgaben und Tätigkeiten
Mit der ausgeschriebenen Funktion sind nachstehende Aufgabenbereiche verbunden:
Unterrichtung und Beratung des Bundesministeriums für Justiz und der nachgeordneten Dienstbehörden/Dienststellen (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizanstalten) als datenschutz-rechtliche Verantwortliche sowie deren Mitarbeiter/innen, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO) und der Richtlinie (EU) 2016/680 (DS-RL) und deren Umsetzungsbestimmungen (wie zB DSG, GOG, StPO, ZPO, AußerstreitG, etc.).
Überwachung der Einhaltung der DSGVO und DS-RL, anderer nationaler wie internationaler Datenschutzvorschriften sowie der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter:innen und der diesbezüglichen Überprüfungen.
Beratung im Zusammenhang mit Datenschutz-Folgeabschätzungen und Überwachung ihrer Durchführung; Zusammenarbeit mit der Datenschutzbehörde; Erstattung von Berichten unmittelbar der höchsten Managementebene des:der Verantwortlichen (Bundesminister:in/Dienstbehörden/ Dienststellenleiter:innen); Anlaufstelle für die Datenschutzbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Art 36 DSGVO.
Beratung von betroffenen Personen zu allen mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte nach der DSGVO und DS-RL bzw. deren Umsetzungsbestimmungen; Vorprüfung von Anfragen und Anträgen von betroffenen Personen insbes. zur Geltendmachung von Betroffenenrechten oder von Dritten sowie Unterstützung der für deren Bearbeitung zuständigen Stellen.
Unterstützung bei der Koordinierung von ressortweiten Datenschutzangelegenheiten (sofern dies nicht in die Zuständigkeit der Stabsstelle Datenschutz fällt); Unterstützung des Bundesministeriums für Justiz/der nachgeordneten Stellen beim Aufbau und der Weiterentwicklung von datenschutz-rechtlichen Vortrags- und Schulungsmaßnahmen für das gesamte Ressort (sofern dies nicht in die Zuständigkeit der Stabsstelle Datenschutz fällt).
Unterstützung beim Aufbau und der Weiterentwicklung eines umfassenden Wissensmanagementsystems im Bereich des Datenschutzes für den Zuständigkeitsbereich des BMJ; Kontinuierliche Betreuung des Funktionspostkastens.
Erfordernisse
Die Ernennungserfordernisse ergeben sich aus §§ 174 und 205 RStDG.
Zusätzlich werden neben dem sich aus dem Aufgabengebiet für die ausgeschriebene Planstelle ergebenden fachlich-inhaltlichen Anforderungsprofil noch folgende besondere Fähigkeiten und Kenntnisse erwartet:
Umfassende Kenntnisse des Verfassungs-, Verwaltungs-, Gerichtsorganisations- und Verfahrensrechts (vor allem Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren);
besondere Kenntnisse der Ministerial-, Behörden- und Justizorganisation (Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizanstalten);
umfassende Praxis und Erfahrung im Justizdienst; vertiefte Kenntnisse der Datenanwendungen im Justizbereich; ausgezeichnete Kenntnisse der zur Erfüllung der genannten Aufgaben relevanten Rechtsgrundlagen sowie der Datenschutzpraxis;
spezifische Vor- oder Judikaturerfahrungen im Bereich des Datenschutzrechts;
Zertifizierung als Datenschutzbeauftragte:r (bzw. Bereitschaft zur Absolvierung einer entsprechenden Ausbildung);
ausgezeichnete didaktische Fähigkeiten für eine teilnehmer:innen-zentrierte Wissensvermittlung und Bewusstseinsbildung im datenschutzrechtlichen Bereich über sämtliche Beschäftigungsgruppen der Justiz;
sicheres und bestimmtes Auftreten, Durchschlagskraft, Entscheidungsfreude, Organisationstalent, Gewandtheit und Geschick in der Verhandlungsführung, in der Kommunikation sowie in der Anwendung der Grundsätze einer modernen, effizienten Verwaltungsführung;
sehr gute Fremdsprachkenntnisse in Englisch.
Weitere Anforderungen:
Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz.
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Der Monatsbezug nach den Gehaltsansätzen des RStDG beträgt für die ausgeschriebene Planstelle zumindest EUR 8.295,40 (Gehaltsgruppe St 2, Gehaltsstufe 4, nach § 190 Abs. 1 RStDG) und erhöht sich entsprechend um allenfalls für das Besoldungsdienstalter wirksame Zeiten.
Bewerbungsgesuche sind (im Dienstweg) an das Bundesministerium für Justiz zu richten. Die erforderlichen Gesuchsbeilagen ergeben sich aus § 179 RStDG und § 33 Abs. 1 DV-StAG.
Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Justiz zum Zweck der Auswahl und des Personalmanagements verarbeitet. Sie werden insbesondere in elektronischen Akten gespeichert, die zum jeweiligen Besetzungsverfahren geführt werden. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMJ finden Sie unter www.bmj.gv.at/uebersicht_startseite/veroeffentlichungsangaben/datenschutzerklaerung.html.
Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Justiz
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