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Bundesministerium für Justiz | Leitung der Abteilung III 7 (Personalentwicklung, Diversity Management, Gesundheitsmanagement) im Bundesministerium für Justiz, Wien BMJ-26-1349

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Stellenausschreibung: Leitung der Abteilung III 7 (Personalentwicklung, Diversity Management, Gesundheitsmanagement) im Bundesministerium für Justiz, Wien

Leitung der Abteilung III 7 (Personalentwicklung, Diversity Management, Gesundheitsmanagement) im Bundesministerium für Justiz, Wien

Bundesministerium für Justiz

Gemäß § 177 Abs. 1 in Verbindung mit § 205 Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) wird im Bundesministerium für Justiz die mit der Funktion der Leitung der Abteilung III 7 (Personalentwicklung, Diversity Management, Gesundheitsmanagement) verbundene Planstelle einer Leitenden Staatsanwältin:eines Leitenden Staatsanwaltes nach § 192 Z 3 oder nach § 199 Abs. 2 Z 2 RStDG (§ 205 Abs. 1 Z 2 RStDG) zur Besetzung ausgeschrieben. [StA]

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
Staatsanwalt/Staatsanwältin
Dienststelle:
Bundesministerium für Justiz
Dienstort:
Wien
Vertragsart:
Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
01.08.2026
Ende der Bewerbungsfrist:
24. Juli 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
11.827,00 Euro
Referenzcode:
BMJ-26-1349

Aufgaben und Tätigkeiten

Hinsichtlich der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Aufgabenbereiche wird auf die aktuelle Geschäfts- und Personaleinteilung des Bundesministeriums für Justiz-Zentralleitung (siehe dazu www.bmj.gv.at) hingewiesen.

Erfordernisse

Die Ernennungserfordernisse ergeben sich aus § 174 RStDG.

Zusätzlich werden neben dem sich aus dem Aufgabengebiet für die ausgeschriebene Planstelle ergebenden fachlich-inhaltlichen Anforderungsprofil für Führungsfunktionen in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz hinaus noch folgende besondere Fähigkeiten und Kenntnisse erwartet:

Umfassende Kenntnisse der Gerichtsorganisation sowie der Abläufe bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften; genaue Kenntnisse der Verfahrensabläufe bei Gericht und der Verfahrensführung; Kenntnisse auf dem Gebiet des Straf- und Zivilrechtes, des Dienstrechtes und des Bundeshaushaltsrechts; breiter Überblick über die Aufgabenfelder der Justiz; laufende Verfolgung der wesentlichen Legislativvorhaben des Ressorts.

Erfahrung im Veränderungsmanagement und in der Projektleitung; umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet von Didaktik und Methodik; Kommunikations- und Integrationsfähigkeit, Motivationskraft und Durchsetzungs- sowie Umsetzungsfähigkeit, Leadership-Kompetenzen, Fähigkeit zum vernetzten Denken, Bereitschaft zur Auseinandersetzung; Fähigkeit der Menschenführung und im Interessensausgleich.

Erfahrung auf dem Gebiet des Verhandelns in internationalen Organisationen; persönliche Eignung zur Wahrnehmung des Ressortstandpunktes im In- und Ausland; Vertretung Österreichs im Ausland; gute Vernetzung in der Justiz und mit Universitäten, Forschungseinrichtungen und gute Kontakte mit den Aus- und Weiterbildungseinrichtungen in den EU-Mitgliedstaaten und darüber hinaus zu anderen externen Institutionen.

Sehr gute Englischkenntnisse und weitere Fremdsprachenkenntnisse.

Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz.

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Der Monatsbezug nach den Gehaltsansätzen des RStDG beträgt für die ausgeschriebene Planstelle zumindest 11.827,00 Euro (Gehalt nach § 190 Abs. 7 Z 3 lit. a) RStDG zuzüglich Dienstzulage nach § 192 Z 3 RStDG in der ab 01. Juli 2026 geltenden Fassung).

Bewerbungsgesuche sind (im Dienstweg) an das Bundesministerium für Justiz zu richten. Die erforderlichen Gesuchsbeilagen ergeben sich aus § 179 Abs. 2 RStDG und § 33 Abs. 1 DV-StAG.

Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Justiz zum Zweck der Auswahl und des Personalmanagements verarbeitet. Sie werden insbesondere in elektronischen Akten gespeichert, die zum jeweiligen Besetzungsverfahren geführt werden. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMJ finden Sie unter www.bmj.gv.at/uebersicht_startseite/veroeffentlichungsangaben/datenschutzerklaerung.html.

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Justiz

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