Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | BMASGPK - Leitung der Abteilung II/A/2 (Rechtliche Angelegenheiten der Pensionsversicherung) BMASGPK-26-0220
Stellenausschreibung: BMASGPK - Leitung der Abteilung II/A/2 (Rechtliche Angelegenheiten der Pensionsversicherung)
- Veröffentlicht auf EVI am 19.06.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 19.06.2026
BMASGPK - Leitung der Abteilung II/A/2 (Rechtliche Angelegenheiten der Pensionsversicherung)
BMASGPK Leitung
Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl. Nr. 85, in der derzeit geltenden Fassung, wird die Funktion der Leitung der Abteilung 2 der Gruppe A in der Sektion II (Rechtliche Angelegenheiten der Pensionsversicherung) im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) ausgeschrieben.
Der Monatsbezug beträgt mindestens:
- € 4.441,30 brutto (A1/5)
- € 3.838,60 brutto (v1/4 Entlohnungsstufe 1 mit Einstiegsstufe der Funktionszulage)
- € 6.276,70 brutto (v1/4 Entlohnungsstufe 3 mit Regelstufe der Funktionszulage ab einem Besoldungsdienstalter von 4 Jahren)
Der Monatsbezug erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch einzurechnende Zeiten bzw. durch das Besoldungsdienstalter.
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- A1/5 bzw v1/4
- Dienststelle:
- BMASGPK Leitung
- Dienstort:
- Wien
- Vertragsart:
- Unbefristet
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- ehestmöglich
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 20. Juli 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- € 3.838,60 brutto (siehe obige Erklärung)
- Referenzcode:
- BMASGPK-26-0220
Aufgaben und Tätigkeiten
Rechtliche Angelegenheiten der Pensionsversicherung, mit Ausnahme von rechtlichen Angelegenheiten der Pensionsberechnung, Schnittstelle zum Pensionsrecht des öffentlichen Dienstes und der freien Berufe; Schnittstelle zu fit2work und AMS in Angelegenheiten der Pensionsversicherung; Angelegenheiten der Schwerarbeitsverordnung; Beratung von Bürger:innen in pensionsversicherungsrechtlichen Angelegenheiten; Behandlung von Anfragen und Anregungen zum gesetzlichen Pensionsversicherungssystem von Institutionen und Bürger:innen; Entscheidungen über Leistungszugehörigkeit oder Leistungszuständigkeit in der Pensionsversicherung.
Erfordernisse
Verpflichtende Erfordernisse:
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
- Erfüllung der allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen gemäß § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, in der derzeit geltenden Fassung
- abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften gemäß Z 1.12. der Anlage 1 zum BDG 1979
Erwünschte weitere Qualifikationen:
- Führungserfahrung
- Projektleitungserfahrung
- Fremdsprachenkenntnisse: gute Englischkenntnisse
- Absolvierte Ausbildungen zum Erwerb bzw. zur Erweiterung von Managementkompetenzen
- Führungs-, Teambuildings- und Managementkompetenz
- Fundierte Kenntnisse des Sozialversicherungsrechts, insbesondere des Pensionsversicherungsrechts
- Kenntnisse im Sozialrecht sowie im Recht der Europäischen Union
- Fähigkeit zur Analyse komplexer rechtlicher Fragestellungen und zur Erarbeitung rechtlich tragfähiger Entscheidungsgrundlagen
- Fähigkeit, die rechtlichen und praktischen Konsequenzen von Entscheidungen gesamthaft zu beurteilen
- Umfassende Kenntnisse der Organisations- und Entscheidungsstrukturen sowie der Verwaltungsabläufe in der öffentlichen Verwaltung im Allgemeinen sowie der Sozialversicherung im Besonderen
- Fähigkeit zur Mitarbeiter:innenführung und -entwicklung
- Fähigkeit zur Arbeitsorganisation, Prioritätensetzung und Terminkontrolle
- Hohes Maß an Eigeninitiative, Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit
- Hohe Belastbarkeit und Fähigkeit zur Bewältigung von Spitzenbelastungen bei Termindruck
- Effiziente, strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise
- Bereitschaft zur laufenden fachlichen Weiterbildung
- Sehr gutes sprachliches Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift
- Redegewandtheit und Präsentationsfähigkeit
- Fähigkeit zur Gesprächsführung und Kommunikation
- Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
Gemäß § 5 Abs. 2 a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit der ausgeschriebenen Funktion wirksam werden soll, erwünscht.
Die folgenden Anforderungsdimensionen werden bei der Eignungsbeurteilung mit gleicher Gewichtung berücksichtigt:
Anforderungen
- Kenntnisse/Erfahrungen
Kenntnisse und Erfahrung in jenen Aufgabengebieten, die in die Zuständigkeit der Abteilung fallen; Erfahrung im Bereich der Organisation und Umsetzung komplexer Projekte.
- Managementkompetenzen
Organisations- und Koordinationsfähigkeit, strategisches Denken, Zielorientiertheit, Entscheidungsfähigkeit und Verhandlungsgeschick.
- Sozial-kommunikative Kompetenzen
Besondere Eignung zur Menschenführung sowie Teamfähigkeit und soziale Kompetenz.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:
- Bewerbungsgesuch
- tabellarischer Lebenslauf
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder einen Nachweis für den unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
- Nachweis über das unter den verpflichtenden Erfordernissen genannte, abgeschlossene und einschlägige Hochschulstudium
- Bekanntgabe von Fremdsprachenkenntnissen
- Eignungsgründe untergliedert in die Kategorien „Kenntnisse/Erfahrungen“, „Managementkompetenzen“ und „sozialkommunikative Kompetenzen“; Schreiben zu „konzeptiven Leitvorstellungen“ für die Aufgabenerfüllung; schriftliches Konzept zur beabsichtigten Umsetzung von Frauenförderung und Gleichbehandlung;
Weitere Zeugnisse über akademische Abschlüsse, Dienst- und Fortbildungen etc. können gerne beigelegt werden.
Datenschutzerklärung gem. Art. 13 DSGVO: www.sozialministerium.gv.at/ministerium/karriere.html
Bewerber:innen, die für eine nähere Auswahl in Betracht kommen, können zu einem Hearing eingeladen werden.
Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerber:innen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dieses Gutachten dient der Frau Bundesministerin als Entscheidungsgrundlage.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Eine vorliegende Teilzeitbeschäftigung stellt keinen Hinderungsgrund für die Betrauung dar.
Kontaktinformation
Bewerbungsgesuche sind innerhalb der Bewerbungsfrist beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion I, einzubringen. Die E-Mail-Adresse für Bewerbungen lautet: i2_bewerbungen@sozialministerium.gv.at.
Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
- strukturfragen@sozialministerium.gv.at
- Abteilungsleiter MMag. Philipp Huemer / 01 71100-866132
Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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