Bundesministerium für Justiz | Psychologin bzw. Psychologe - Justizanstalt Linz BMJ-26-1341
Stellenausschreibung: Psychologin bzw. Psychologe - Justizanstalt Linz
- Veröffentlicht auf EVI am 19.06.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 19.06.2026
Psychologin bzw. Psychologe - Justizanstalt Linz
Justizanstalt Linz
Im Planstellenbereich Justiz gelangt in der Justizanstalt Linz
eine, allenfalls mehr Planstellen
einer Psychologin bzw. eines Psychologen
mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden zur Besetzung.
Die Anstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948; Entlohnung nach Entlohnungsschema v, Entlohnungsgruppe v1, entsprechend den anrechenbaren Vordienstzeiten.
Das Monatsentgelt beträgt mindestens € 3.405,60 brutto (A1/GL) bzw. € 3.838,60 brutto (v1/1).
Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile. [Psy]
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- A1/GL bzw v1/1
- Dienststelle:
- Justizanstalt Linz
- Dienstort:
- Linz
- Vertragsart:
- Unbefristet
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- ehestmöglich
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 17. Juli 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- € 3.405,60 brutto (A1/GL) bzw. € 3.838,60 brutto (v1/1)
- Referenzcode:
- BMJ-26-1341
Aufgaben und Tätigkeiten
- klinisch-psychologische Diagnostik, Betreuung und Behandlung (Einzel- und Gruppensetting)
- Durchführung von Kriseninterventionen und Suizidabklärung sowie Umgang mit Psychiatrischer Klientel und Randgruppen
- Erstellung von Stellungnahmen
- Mitwirkung an organisatorischen und administrativen Aufgaben des Psychologischen Dienstes
- Vermittlung und Hilfe bei persönlichen Problemen von Insassen
- Führung von Gruppen mit psychologisch gewichteter Ansichtung und sozialtherapeutischem Ansatz
- Teilnahme an regelmäßigen Fachteamgesprächen
- Dokumentation und Aktenstudium
- Prognosen über das künftige Wohlverhalten
Erfordernisse
- österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
- abgeschlossenes Hochschulstudium (Psychologie)
- persönliche und fachliche Eignung
- Bereitschaft, die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A1 im Höheren Dienst nach den für Psychologinnen bzw. Psychologen geltenden Ausbildungsvorschriften erfolgreich zu absolvieren
- gegen den:die Bewerber:in darf zum Zeitpunkt der Bewerbung weder ein Straf- noch ein Disziplinarverfahren anhängig sein; weiters dürfen gerichtliche Vorstrafen, die auf eine mangelnde Berufseignung schließen lassen, oder schwerwiegende disziplinäre Verurteilungen nicht vorliegen
- abgeschlossene Ausbildung zur Klinischen Psychologin bzw. zum Klinischen Psychologen
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Bewerbungen sind unter Anschluss eines Lebenslaufes und der sonstigen Bewerbungsunterlagen (insbesondere Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel, Reifeprüfungszeugnis, Sponsions- bzw. Promotionsurkunde, Nachweise über Praktika, Berufstätigkeiten, ergänzende Ausbildungen, Zusatzausbildungen, Dienstzeunisse)
bis 17. Juli 2026
über das Online Bewerbungsportal der Jobbörse des Bundes (www.jobboerse.gv.at) einzubringen.
Bewerbungsgesuche können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie ONLINE erfolgen und spätestens am letzten Tag der Bewerbungsfrist eingelangt sind.
Bewerbungen per Post, E-Mail, etc. sowie verspätet eingebrachte Bewerbungen können NICHT berücksichtigt werden!
Die Bewerbung ist nicht gebührenpflichtig!
Die Besetzung der Planstelle erfordert ein besonderes Maß an Spezialkenntnissen, daher wird die Eignung der Bewerber:innen nicht aufgrund einer Eignungsprüfung sondern in Form eines Aufnahmegespräches – die Einladung erfolgt nach Beendigung der Ausschreibungsfrist – festgestellt (§ 55 AusG 1989).
Kontaktinformation
Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an die Direktionsstelle der Justizanstalt Linz unter der Telefonnummer +43 5 760121 DW 14201.
Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte direkt an das Service Center der Jobbörse des Bundes unter 01/24 242 - 505999 oder per E-Mail an helpdesk@jobboerse.gv.at.
Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Justiz
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