Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft | Leitung der Gebietsbauleitung Pongau, Flach- und Tennengau BMLUK-26-0368
Stellenausschreibung: Leitung der Gebietsbauleitung Pongau, Flach- und Tennengau
- Veröffentlicht auf EVI am 13.07.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 13.07.2026
Leitung der Gebietsbauleitung Pongau, Flach- und Tennengau
WLV Sektion Salzburg
Ausschreibung
der Funktion der Leitung der Gebietsbauleitung
Pongau, Flach- und Tennengau des
Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung
Gemäß § 3 Z. 14 des Ausschreibungsgesetzes, BGBl. Nr. 85/1989 i.d.g.F., wird die Funktion der Leitung der Gebietsbauleitung Pongau, Flach- und Tennengau des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung (Bewertung A1/3 bzw. v1/3), zur Besetzung ausgeschrieben.
Der Monatsbezug (A1/3) / das Monatsentgelt (v1/3) beträgt aktuell mindestens € 3.828,90 brutto / € 3.838,60 brutto (jeweils erste Gehalts-/Entlohnungsstufe). Bei einem Besoldungsdienstalter von 4 Jahren beträgt der Monatsbezug (A1/3) / das Monatsentgelt (v1/3) € 4.134,50 brutto / € 5.106,30 brutto (jeweils dritte Gehalts-/Entlohnungsstufe). Er/es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- A1/3 bzw v1/3
- Dienststelle:
- WLV Sektion Salzburg
- Dienstort:
- Salzburg
- Vertragsart:
- Unbefristet
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- ehestmöglich
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 13. August 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- A1/3 mind. € 3.828,90 bzw. v1/3 mind. € 3.838,60
- Referenzcode:
- BMLUK-26-0368
Aufgaben und Tätigkeiten
Der Aufgabenbereich des Leiters bzw. der Leiterin einer Gebietsbauleitung des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung ist die selbständige und eigenverantwortliche Leitung dieser Dienststelle im Sinne der WLV-Dienststellenverordnung BGBl. II Nr. 35/2013 sowie der dieser gem. WLV-Aufgabenverordnung BGBl. Nr. 507/1979 § 1 vom 21.12.1979 übertragenen Aufgaben.
Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere:
- Selbständige Führung der Dienststelle;
- Ausarbeitung des Arbeitsplanes für die Gebietsbauleitung (Gefahrenzonenplanung, Projektierung, Verbauungstätigkeit und Betreuungsdienst);
- Bewirtschaftung der von der Sektion zugewiesenen finanziellen Mittel und der Interessentenbeiträge (Erstellung Jahresarbeitsprogramm);
- Entwicklung und Steuerung der Ausarbeitung von Gefahrenzonenplänen, Projekten und Kollaudierungsoperaten;
- Planung der kurz-, mittel- und langfristigen Verbauungstätigkeit, des Bedarfes an Personal, finanziellen Mitteln und Investitionen für die Gebietsbauleitung;
- Mitwirkung bei Katastropheneinsätzen;
- Durchführung von Beratungen und Erstellen von Gutachten bezüglich alpiner Naturgefahren (Sachverständigentätigkeit);
- Ausarbeitung von Konzepten zur Risikominimierung und zum Risikomanagement;
- Mitwirkung bei der Umsetzung des Strategieprozesses;
- Öffentlichkeitsarbeit im regionalen Bereich.
Erfordernisse
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder ein unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt;
- Abgeschlossenes Studium (Diplom-, Master- oder Doktoratsstudiums gemäß Z 1.12 der Anlage 1 zum BDG 1979) der Alpinen Naturgefahren oder eines vergleichbaren Studiums der Wildbach- und Lawinenverbauung oder Studium der Forstwirtschaft (Forstwissenschaften) zuzüglich der Ablegung der vorgeschriebenen Zusatzprüfungen; alle Ausbildungen an der Universität für Bodenkultur;
- Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 bzw. der Aufnahmekriterien des Vertragsbedienstetengesetzes 1948;
- Volle Handlungsfähigkeit;
- Unbescholtenheit;
- Erfolgreiche Ablegung der Staatsprüfung für den höheren Forstdienst i.S.d. § 102 Abs. 2 in Verbindung mit § 105 Abs. 1 Z 3 Forstgesetz 1975 i.d.g.F.;
- Persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der mit der vorgesehenen Verwendung verbundenen Aufgaben;
- Kenntnisse auf dem Gebiet der Verwaltung der Gebietskörperschaften;
- Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Arbeitsorganisation und des Projektmanagements;
- Fähigkeiten zur Verhandlungs- und Menschenführung sowie Konfliktlösungskompetenz;
- Teamfähigkeit;
- Hochgebirgstauglichkeit, besondere psychische und physische Belastbarkeit;
- Mehrjährige praktische Berufserfahrung in eigenverantwortlicher Funktion, in Planung und Ausführung von Wildbachverbauungs-, Erosions- und Lawinenschutzmaßnahmen, in Gefahrenzonenplanung und in Gutachtertätigkeit.
Alle angeführten, von den Bewerbern und Bewerberinnen erwarteten Kenntnisse und Fähigkeiten werden bei der Eignungsbeurteilung mit gleicher Gewichtung berücksichtigt.
Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 wird darauf hingewiesen, dass Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Die Bewerberin/Der Bewerber nimmt zur Kenntnis, dass mit ihrer/seiner Bewerbung die Zustimmung zu einer allfälligen Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Sicherheitsbehörden zum Zwecke einer Sicherheitsüberprüfung sowie zur allfälligen Übermittlung dieser Daten an das Bundesministerium verbunden ist.
Der Bewerbung sind alle relevanten Unterlagen und ein ausführlicher Lebenslauf anzuschließen. Bewerbungen samt den relevanten Unterlagen und dem Lebenslauf sind innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung unter Anführung der Gründe, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für diese Funktion als geeignet erscheinen lassen, bei Frau Christiane Fronaschitz (christiane.fronaschitz@bmluk.gv.at) einzubringen. Als Tag der Bewerbung gilt der Tag, an dem die Bewerbung (E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt. Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 13.08.2026.
Kontaktinformation
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung Präs. 1
Christiane Fronaschitz, Tel.: 01/71100/606872 DW
Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
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