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Bundesministerium für Inneres | Polizeiausbildung im Rahmen der Förderung des Spitzensportes 2026 BMI-26-1553

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Stellenausschreibung: Polizeiausbildung im Rahmen der Förderung des Spitzensportes 2026

Polizeiausbildung im Rahmen der Förderung des Spitzensportes 2026

BM f. Inneres

Das Bundesministerium für Inneres beabsichtigt, im Rahmen der Spitzensportförderung Sportlerinnen und Sportler, Para-Sportlerinnen und Para-Sportler, Guides sowie Trainerinnen und Trainer aufzunehmen.

Zumal Para-Sportlerinnen und Para-Sportler nicht in den Exekutivdienst, sondern in den allgemeinen Verwaltungsdienst aufgenommen werden, finden jene Bestimmungen dieser Ausschreibung, die sich auf den Exekutivdienst beziehen, für Para-Sportlerinnen und Para-Sportler keine Anwendung.

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
VB/SV
Dienststelle:
BM f. Inneres
Dienstort:
Österreich
Vertragsart:
Befristet
Befristung:
30.11.2031
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
01.12.2026
Ende der Bewerbungsfrist:
31. August 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
E2c mind. € 2.378,30 (brutto)
Referenzcode:
BMI-26-1553

Aufgaben und Tätigkeiten

Im Falle einer Bewerbung als Para-Sportlerin oder Para-Sportler richten sich die oben angeführten Grunddaten nach den individuellen Qualifikationen der Bewerberin oder des Bewerbers.

Der ausgeschriebenen Funktion kommen im Wesentlichen folgende Tätigkeiten und Aufgabenbereiche zu:

  • Erhalt und Verbesserung der sportlichen Leistungsfähigkeit sowie regelmäßige Teilnahme an internationalen Wettkämpfen;
  • Für Trainerinnen und Trainer besteht die Verpflichtung, zumindest ein vom Bundessport-Fachverband unterstütztes Zukunftsprojekt umzusetzen;
  • Teilnahme an offiziellen Anlässen des BMI oder an Veranstaltungen, bei denen das BMI vertreten ist (z.B. Tag des Sports);
  • Erwähnung der Förderung durch das BMI inklusive Präsentation des Polizeisport-Logos auf sämtlichen privat geführten Kanälen (Homepage, Instagram, Facebook, etc.);
  • Sichtbare und medienwirksame Anbringung des Polizeisport-Logos bei öffentlichen Auftritten und bei Social-Media-Postings;
  • Repräsentation und Tragen der Uniform (z.B. bei Galaveranstaltungen);
  • Aktive Mitwirkung am Medien- und Social-Media-Konzept des BMI;
  • Teilnahme an Exekutivmeisterschaften und Bundespolizeimeisterschaften;
  • Teilnahme an Kampagnen des BMI;
  • Unverzügliche Verständigung der für Sportangelegenheiten zuständigen Abteilung im BMI und der Dienstbehörde bei sportrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Dopingüberprüfung);
  • Anerkennung der Anti-Doping-Bestimmungen der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA), der NADA Austria sowie der internationalen Fachverbände;
  • Führung des Trainingsbuches zum Nachweis der sportlichen Tätigkeiten und Dienstzeiten;
  • Fristgerechte Übermittlung des jährlichen Antrages auf Beibehaltung der Spitzensportförderung im BMI;
  • Absolvierung der polizeilichen Grundausbildung bzw. des Grundausbildungslehrganges des Bundes.

Erfordernisse

Bewerberinnen und Bewerber für diese Funktion haben folgende Erfordernisse zu erfüllen:

1. Österreichische Staatsbürgerschaft;

2. Volle Handlungsfähigkeit;

3. Persönliche und fachliche Eignung;

4. Einwandfreier Leumund;

5. Mindestalter 18 Jahre zum Zeitpunkt der Ausschreibung ;

6. Für männliche Bewerber gilt zudem der vollständig abgeleistete Präsenz- oder Zivildienst bzw. in Ausnahmefällen die Untauglichkeitsbescheinigung bei Aufnahme in die Grundausbildung;

7. Lenkberechtigung der Klasse B ohne Auflagen mit Ausnahme der Auflage „Tragen eines Sehbehelfs" bei Aufnahme in die Grundausbildung ;

8. Fotos von Tätowierungen (falls vorhanden)

- Tattoos/Bodymodification: Eine Tätowierung steht der Eignung zum Exekutivdienst nur dann entgegen, wenn sie auf die Zugehörigkeit zu einer verfassungsgefährden-den Gruppe schließen lässt oder sie geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der angestrebten dienstlichen Aufgaben zu erschüttern.

- Information zu Bodymodification: Sichtbare subdermale und transdermale Implantate, sowie Flesh Tunnels, Ohr Plugs, etc. sind nicht mit dem Polizeiberuf vereinbar.

5 - 8 Gilt nicht für eine Bewerbung als Para-Sportlerin oder Para-Sportler

Darüber hinaus ist der Nachweis der Vorgaben der Einstufungsrichtlinien für eine Aufnahme von Athletinnen und Athleten in das Spitzensportverzeichnis des BMI (Beilage 1) oder Einstufungsrichtlinien für eine Aufnahme von Trainerinnen und Trainern in das Spitzensportverzeichnis des BMI (Beilage 2) zwingend notwendig.

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Sämtliche Interessentinnen und Interessenten haben innerhalb der Bewerbungsfrist folgende Unterlagen ausschließlich schriftlich (bevorzugt als PDF) an folgende E-Mail-Adresse zu übermitteln:

bmi-i-c-11-bewerbung-polizeisport@bmi.gv.at

Eine Übermittlung via Dateitransferlösung ist lediglich via Cryptshare möglich.

  • Antrag auf Anerkennung der Spitzensportförderung im BMI (Beilage 3);
  • NADA-Zertifikat (Leistungssport – Lizenz für Sportler:innen bzw. Lizenz für Trainer:innen);
  • Teilnahmebestätigung Online-Kurs "100% Sport" (Prävention sexualisierter Gewalt im Sport);
  • Bekanntgabe von zwei bevorzugten Terminen inklusive der jeweiligen Landespolizeidirektion für das Verfahren zur Aufnahme in den Exekutivdienst. Es stehen ausschließlich die unten angeführten Termine für eine Testung zur Verfügung. Die Bestätigung des endgültigen Termines wird von der für Sportangelegenheiten zuständigen Abteilung im BMI kommuniziert;
  • Bei einer Bewerbung als Para-Sportlerin oder Para-Sportler: Bescheid zur Feststellung des Grades der Behinderung.

Im Rahmen des Auswahlverfahrens geht es darum, die passenden Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeiberuf zu finden. Aufgrund dessen, dass der Beruf einer Polizistin und eines Polizisten sehr vielfältig ist, so ist auch das dazugehörige Auswahlverfahren umfassend:

Das Auswahlverfahren wird an einem Testtag durchgeführt und beinhaltet folgende Teile:

  • psychologische Eignungsdiagnostik
  • klinisch psychiatrisches Verfahren
  • ärztliche Untersuchung
  • Aufnahmegespräch

Testtermine und Standorte für das Verfahren zur Aufnahme in den Exekutivdienst. (Dauer: 1 Tag, ganztägig):

  • Landespolizeidirektion Wien, Standort 1030 Wien, Modecenterstr. 22
o 04.09.2026, Beginn 07:50 Uhr

o 11.09.2026, Beginn 07:50 Uhr

o 18.09.2026, Beginn 07:50 Uhr

o 25.09.2026, Beginn 07:50 Uhr

o 02.10.2026, Beginn 07:50 Uhr

o 09.10.2026, Beginn 07:50 Uhr

o 16.10.2026, Beginn 07:50 Uhr

  • Landespolizeidirektion Salzburg, Standort 5020 Salzburg, Alpenstr. 90
o 19.08.2026, Beginn 07:30 Uhr

o 27.08.2026, Beginn 07:30 Uhr

o 03.09.2026, Beginn 07:30 Uhr

o 16.09.2026, Beginn 07:30 Uhr

o 29.09.2026, Beginn 07:30 Uhr

o 08.10.2026, Beginn 07:30 Uhr

o 13.10.2026, Beginn 07:30 Uhr

  • Landespolizeidirektion Steiermark, Standort 8052 Graz, Straßganger Str. 280
o 29.09.2026, Beginn 07:30 Uhr

o 30.09.2026, Beginn 07:30 Uhr

o 01.10.2026, Beginn 07:30 Uhr

o 06.10.2026, Beginn 07:30 Uhr

o 07.10.2026, Beginn 07:30 Uhr

o 08.10.2026, Beginn 07:30 Uhr

o 15.10.2026, Beginn 07:30 Uhr

Zum Testtag sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Reisepass, Personalausweis oder Führerschein (Bei Führerschein bitte auch Staatsbürgerschaftsnachweis)
  • Laborbefunde (nicht älter als drei Monate) CRP, Kreatinin, GGT, GPT, GOT, Cholesterin (HDL, LDL), Triglyzeride, Harnsäure, Blutzucker, KBB+Diff, HIV Test, Hepatitis B+C Serologie, Harn (Zucker, Eiweiß, Blut)
  • Röntgenbefund Lunge p.a. und seitlich (nicht älter als drei Monate)
  • Kopie augenärztlicher Befund (nur bei Sehschwäche, Rot-Grün Farbsinnschwäche; nicht älter als drei Monate; bei Augenlaseroperation Bewerbung frühestens drei Monate nach der Operation möglich) (Beilage 4)
  • Kopie Statusblatt (bei Untauglichkeit)
  • Polizeiärztlicher Fragebogen (Beilage 5)
  • Information sowie Bestätigungen Ergometrie, Schwangerschaft und Sehbehelfe (Beilage 6)
  • Lebenslauf
  • Ausgefüllte Sicherheitserklärung (Beilage 7)

Weiters müssen im Zuge des Verfahrens zur Aufnahme in den Exekutivdienst folgende Unterlagen bei den Landespolizeidirektionen vorgewiesen werden, diesbezüglich erfolgt eine separate Verständigung:

  • Fotos von etwaigen Tätowierungen

Die für Sportangelegenheiten zuständige Abteilung im BMI informiert die Landespolizeidirektionen über jene Bewerberinnen und Bewerber, die das Verfahren zur Aufnahme in den Exekutivdienst ab-solvieren möchten, sowie über deren Terminwünsche. Eine direkte Kontaktaufnahme der Bewerberin oder des Bewerbers mit der Landespolizeidirektion ist nicht erforderlich.

Nach positiver Absolvierung des Verfahrens zur Aufnahme in den Exekutivdienst informiert die Landespolizeidirektion die für Sportangelegenheiten zuständige Abteilung im BMI. Eine Übermittlung des Ergebnisses durch die Bewerberin oder den Bewerber ist nicht erforderlich.

Erst nach positiver Absolvierung des Verfahrens zur Aufnahme in den Exekutivdienst erfolgt die Zulassung zur Einstufungssitzung der Spitzensportkommission. Diese bewertet die sportliche Eignung auf Grundlage der „Einstufungsrichtlinien für die Aufnahme von Athletinnen und Athleten in das Spitzensportverzeichnis des BMI“ oder der „Einstufungsrichtlinien für die Aufnahme von Trainerinnen und Trainern in das Spitzensportverzeichnis des BMI“ und gibt anschließend eine Aufnahmeempfehlung an das BMI ab.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen und nach Befassung der Spitzensportkommission können auch Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis im Spitzensport gefördert werden.

Vertragsabschluss

Nach positiver Absolvierung des Verfahrens zur Aufnahme in den Exekutivdienst, positiver Beurteilung durch die Spitzensportkommission sowie Bestätigung durch das Bundesministerium für Inneres wird zwischen der Bewerberin oder dem Bewerber und einer Landespolizeidirektion ein auf fünf Jahre befristetes Dienstverhältnis begründet. Die zuständige Landespolizeidirektion richtet sich grundsätzlich nach dem Hauptwohnsitz der Bewerberin oder des Bewerbers; in begründeten Einzelfällen kann davon abgewichen werden. Im Bedarfsfall ist dies der Abteilung für Sportangelegenheiten bereits bei der Bewerbung mitzuteilen.

Bei einer Förderung als Para-Sportlerin oder Para-Sportler wird der Vertrag individuell und nach Rücksprache ausgefertigt.

Ende der Förderung

Die sportlichen Leistungen werden jährlich evaluiert. Eine negative Beurteilung nach Befassung der Spitzensportkommission auf Grundlage der erbrachten Leistungen kann zum Entzug der Förderung führen.

Ausbildung*

Innerhalb des auf 60 Monate befristeten Dienstverhältnisses ist die polizeiliche Grundausbildung zu absolvieren. Diese wird als regionales Ausbildungsangebot an den Bildungszentren der Sicherheitsakademie durchgeführt. Der Ausbildungsstandort wird durch die Ausbildung zuständige Stelle, der Sicherheitsakademie – Zentrum für Grundausbildung, aufgrund vorhandener Kapazitäten in den Bildungszentren sowie einer ev. anfallenden Reisezeit für die Teilnehmenden festgesetzt. Ein Wechsel des Ausbildungsstandortes ist grundsätzlich ausgeschlossen und kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen bewilligt werden.

Die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erfolgt in im Rahmen eines dualen Ausbildungssystems. Kurse, Lernunterlagen und Aufgabenstellungen werden überwiegend über eine Online-Plattform bereit-gestellt. Ergänzend sind Präsenzphasen im Gesamtausmaß von etwa 5 Wochen pro Jahr zu absolvieren. Die Aufteilung der Präsenzphasen innerhalb des jeweiligen Ausbildungsjahres kann flexibel erfolgen. Die konkrete Terminplanung erfolgt in individueller Abstimmung.

Die Präsenzzeiten werden in Kleingruppen absolviert. Diese Kleingruppen bleiben während der gesamten Ausbildungsdauer unverändert bestehen.

Ab dem zweiten Ausbildungsjahr sind bis zum Ende der Vertragslaufzeit drei Berufspraktika im Aus-maß von jeweils einem Monat zu absolvieren. Nach erfolgreicher Ablegung der Dienstprüfung und dem nachgewiesenen Abschluss sämtlicher Praktika erfolgt die Übernahme in ein reguläres Dienstverhältnis.

Nach Beendigung der aktiven Sportkarriere ist zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Übergangs in den regulären Exekutivdienst eine verpflichtende Auffrischungsschulung zu absolvieren.

* Gilt nicht für eine Bewerbung als Para-Sportlerin oder Para-Sportler

Kontaktinformation

Bewerbungen sind ausschließlich schriftlich an folgende E-Mail-Adresse zu übermitteln:

bmi-i-c-11-bewerbung-polizeisport@bmi.gv.at

Die für Sportangelegenheiten zuständige Abteilung des Bundesministeriums für Inneres unterstützt Sie bei sämtlichen Fragen. Für Rückfragen steht das Spitzensportkoordinationsteam unter Tel. 01/53126-5259 oder 0664/2037951 zur Verfügung.

Anhänge zur Veröffentlichung

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