Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung | Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung des Bundesinstituts für Erwachsenenbildung BMFWF-26-0138
Stellenausschreibung: Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung des Bundesinstituts für Erwachsenenbildung
- Veröffentlicht auf EVI am 09.06.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 09.06.2026
Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung des Bundesinstituts für Erwachsenenbildung
BI/EB St. Wolfgang
Gemäß § 3 Z 12 Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl. Nr. 85/1989, wird die Funktion der Leitung des Bundesinstituts für Erwachsenenbildung im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) öffentlich ausgeschrieben.
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- A1/5 bzw v1/4
- Dienststelle:
- BI/EB St. Wolfgang
- Dienstort:
- Wien
- Vertragsart:
- Unbefristet
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- ehestmöglich
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 07. Juli 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- A1/5 – 4.441,30 Euro brutto bzw. v1/4 – 5.633,20 Euro brutto
- Referenzcode:
- BMFWF-26-0138
Aufgaben und Tätigkeiten
In den Aufgabenbereich dieses Arbeitsplatzes fallen insbesondere:
- Strategische und operative Gesamtleitung des Bundesinstituts für Erwachsenenbildung in seinen Arbeitsschwerpunkten (Bildungsangebote, Akkreditierung und Zertifizierung, Kommunikation und Marketing, Seminarzentrum) an den Standorten Wien und St. Wolfgang im Salzkammergut sowie Umsetzung erwachsenenbildungspolitischer Leitlinien des BMFWF
- Personalführung des gesamten Bundesinstituts für Erwachsenenbildung
- Budgetverantwortung: strategische Verwaltung des eigenen Detailbudgets (eigene haushaltführende Stelle)
- Repräsentation des Bundesinstituts im nationalen und internationalen Kontext, gegenüber Stakeholdern der Erwachsenenbildung, Bund und Ländern, sowie Mitwirkung an Steuerungs- und Lenkungsgremien der Erwachsenenbildung
- Weiterentwicklung von Kooperationsbeziehungen mit Erwachsenenbildungsanbietern und Hochschulen
- Herausgeberschaft des Magazins Erwachsenenbildung (MEB) gemeinsam mit der Abt. I/14 Erwachsenenbildung/BMFWF
Erfordernisse
Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
Allgemeine Voraussetzung:
- Eine auf der Verwendung auf dem Arbeitsplatz entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung gemäß Z 1.12 der Anlage 1 BDG 1979
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Umfassende und wissenschaftlich fundierte, theoretische und praktische Kenntnisse im Bereich Erwachsenenbildung inklusive des Professionalisierungsdiskurses der Erwachsenenbildungswissenschaft sowie aktueller Debatten und Entwicklungen zum lebenslangen Lernen 30%
2. Fundierte Kenntnisse der österreichischen Erwachsenenbildungslandschaft (gesetzliche Grundlagen, Struktur, Stakeholder etc.) im europäischen Kontext 20%
3. Mehrjährige praktische Management- und Führungserfahrung, auch von größeren Organisationseinheiten 20%
4. Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit, Repräsentationsfähigkeit, ausgeprägte Fähigkeit zu strategischem und analytischem Denken, hohe zeitliche Flexibilität; Eignung zur Mitarbeiter:innen- bzw. Teamführung sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz und gute Englischkenntnisse (Niveau B2) 30%
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
- Mit der Bewerbung ist Folgendes jedenfalls vorzulegen: Ein Lebenslauf sowie ein Bewerbungsgesuch unter Anführung der Gründe, die Sie für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen (siehe Anforderungsprofil).
- Darüber hinaus ist der Bewerbung ein schriftliches Konzept für die Aufgabenerfüllung des Bundesinstituts für Erwachsenenbildung beizufügen. In diesem sind Ihre persönlichen Vorstellungen hinsichtlich der mit der Leitungsfunktion verbundenen zentralen Herausforderungen im sachlichen Aufgabenbereich genauso wie im Bereich der Führung von Mitarbeiter:innen ausführlich darzustellen („konzeptive Leitvorstellung“).
- Gemäß § 5 Abs. 2 AusG enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.
- Gemäß § 5 Abs. 2a AusG sind auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht.
- Der Monatsbezug (A1/5) bzw. das Monatsentgelt (v1/4) beträgt mindestens
- 4.441,30 Euro brutto bzw. 5.633,20 Euro brutto (in der Regelstufe). Der Monatsbezug bzw. das Monatsentgelt erhöhen sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Bezugs- bzw. Entlohnungsbestandteile.
- Die unabhängige Begutachtungskommission gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 AusG erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerber:innen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dieses Gutachten dient der Frau Bundesministerin als Entscheidungsgrundlage.
- Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen im Falle einer Beiziehung eines externen Beratungsunternehmens zur Beurteilung der Eignung diesem durch das BMFWF übermittelt werden.
- Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt. Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMFWF finden Sie unter www.bmfwf.gv.at.
Kontaktinformation
Bewerbungen um diese Funktion sind innerhalb eines Monats nach Verlautbarung dieser Ausschreibung auf „EVI – Das digitale Amtsblatt der Republik Österreich“ (www.evi.gv.at) unmittelbar in der Abteilung Präs/2 des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung, z.H. Herrn MinR Mag. Harald Fasching, 1010 Wien, Minoritenplatz 3 oder per E Mail an personalabteilung@bmfwf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ 2026-0.341.174) einzubringen.
Gemäß § 5 Abs. 8 AusG gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich oder per E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, (Postlauf wird nicht berücksichtigt).
Ansprechperson:
Ministerialrat Mag. Harald Fasching
Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Leiter der Abteilung Präs/2
1010 Wien, Minoritenplatz 3
Tel.: +43 1 2300023-675629
E-Mail: harald.fasching@bmfwf.gv.at
Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
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