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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft | Verwaltungspraktikum bei der WLV Oberösterreich, Gebietsbauleitung OÖ Nord BMLUK-26-0290

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Stellenausschreibung: Verwaltungspraktikum bei der WLV Oberösterreich, Gebietsbauleitung OÖ Nord

Verwaltungspraktikum bei der WLV Oberösterreich, Gebietsbauleitung OÖ Nord

WLV Sektion Oberösterreich

Der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung OÖ Nord, 4040 Linz, Ferihumerstraße 13, sucht zur Verstärkung seines Teams ab sofort eine/n Verwaltungspraktikanten / Verwaltungspraktikantin (v1).

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
Verwaltungspraktikant/in
Dienststelle:
WLV Sektion Oberösterreich
Dienstort:
Linz
Vertragsart:
Befristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
01. Juli 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
v1 € 3.635,20
Referenzcode:
BMLUK-26-0290

Aufgaben und Tätigkeiten

  • Erhebung und Bewertung von alpinen Naturgefahren und ihrer Entwicklungsdynamik als Entscheidungs- und Planungsgrundlage in zugewiesenen Bereichen;
  • Ausarbeitung von technischen und flächenwirtschaftlichen Sicherheitskonzepten und Projekten;
  • Mitwirkung bei Baumaßnahmen in zugewiesenen Bereichen, bei der Handhabung arbeitsrechtlicher Bestimmungen, bei der Durchführung der Bauabrechnung mit Nachkalkulation und beim begleitenden Baucontrolling;
  • Ausarbeitung von Gefahrenzonenplänen;
  • Durchführung von Beratungen und Erstellung von Gutachten bezüglich alpiner Naturgefahren;
  • Mitwirkung bei der Vertretung des öffentlichen Interesses am Schutz vor Naturgefahren in zugewiesenen Bereichen (z.B. Behördenverfahren, Gewässeraufsicht);
  • Mitwirkung bei Katastropheneinsätzen.

Erfordernisse

1. Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt;

2. Abgeschlossenes ordentliches Studium an der Universität für Bodenkultur: Masterstudium Alpine Naturgefahren/Wildbach- und Lawinenverbauung. Im Ausnahmefall kann auch eine Aufnahme von anderen Absolventen und Absolventinnen der Universität für Bodenkultur, insbesondere des Masterstudiums Mountain Risk Engineering, des Masterstudiums Forstwirtschaft, oder des Bakkalaureats der Forstwirtschaft mit ausreichender fachlich einschlägiger Praxis, unter der Voraussetzung der Sicherstellung ausreichender Zusatzqualifikationen der Wildbach- und Lawinenverbauung auf Universitätsniveau erfolgen; auf die Anlage 1.12 bzw. 1.12a zum BDG 1979 idgF. wird hingewiesen;

3. Volle Handlungsfähigkeit;

4. Die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind;

5. Bereitschaft zur Fortbildung, auch in Eigeninitiative;

6. Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Arbeitsorganisation und des Projektmanagements;

7. Konfliktlösungskompetenz;

8. Hochgebirgstauglichkeit;

9. EDV-Kenntnisse (MS-Office, AutoCAD, ArcGIS, hydrologische-hydraulische Modellierungssoftware);

10. Gute Englischkenntnisse;

11. Führerschein B;

12. Unbescholtenheit;

13. Für Bewerber kommt noch das Anstellungserfordernis des abgeleisteten Grundwehr- bzw. Zivildienstes (im Falle der festgestellten Tauglichkeit) hinzu.

Die Erfordernisse der Z. 1 bis Z. 13 sind – im Hinblick auf die Gültigkeit einer Bewerbung – unbedingt zu erfüllen. Die Erfüllung dieser Erfordernisse ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.

Jedenfalls vorzulegen sind:

  • Motivationsschreiben,
  • Lebenslauf,
  • Nachweis der Staatsbürgerschaft bzw. Nachweis des freien Zugangs zum österreichischen Arbeitsmarkt,
  • Nachweis über die erforderliche Qualifikation (Bachelor-, Diplom-, Master- und Doktorats-Urkunden bzw. Bescheide sowie die Abschluss- bzw. Sammelzeugnisse inkl. Diploma-Supplement von allen absolvierten Studienabschlüssen (bei Abschlüssen von außerhalb des europäischen Hochschulraumes: inkl. Bewertung bzw. Nostrifikation sowie allf. Übersetzung)),
  • Führerschein B,
  • Namensänderungsnachweis bei Namensänderung,
  • Bei männlichen Bewerbern: Bestätigung über den vollständig abgeleisteten Grundwehr- oder Zivildienst bzw. Untauglichkeitsbescheinigung.

Bitte achten Sie darauf, dass die geforderten Unterlagen Ihrer Bewerbung vollständig angeschlossen sind.

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Die Bewerberin/Der Bewerber nimmt zur Kenntnis, dass mit ihrer/seiner Bewerbung die Zustimmung zu einer allfälligen Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Sicherheitsbehörden zum Zwecke einer Sicherheitsüberprüfung sowie zur allfälligen Übermittlung dieser Daten an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft verbunden ist.

Das Verwaltungspraktikum (v1) endet spätestens nach zwölf Monaten.

Durch das Ausbildungsverhältnis wird kein Dienstverhältnis zum Bund begründet. Auf eine Übernahme in ein Dienstverhältnis zur Republik Österreich besteht kein Anspruch.

Für die Dauer des Verwaltungspraktikums gebührt ein Ausbildungsbeitrag von monatlich brutto € 3.635,20.

Bewerbungen samt Unterlagen, die das Vorliegen der Bewerbungsvoraussetzungen nachweisen, werden bis zum Ablauf von 4 Wochen nach Kundmachung der Ausschreibung ausschließlich online entgegengenommen. Bitte benutzen Sie dazu die Online-Applikation der Jobbörse des Bundes unter www.jobboerse.gv.at. Sollte eine Bewerbung über die Jobbörse des Bundes aus technischen Gründen nicht möglich sein, so ist diese an die angegebene Kontaktinformation (per E-Mail) zu übermitteln.

Kontaktinformation

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung Präs. 1

Petra Meier, Tel.: 01/71100/606914 DW (Mo - Do: 08:00 - 12:00 Uhr)

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

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