Bundesministerium für Landesverteidigung | Kommandantin oder Kommandant der Militärpolizei (MP) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) BMLV-26-1767
Stellenausschreibung: Kommandantin oder Kommandant der Militärpolizei (MP) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV)
- Veröffentlicht auf EVI am 02.06.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 02.06.2026
Kommandantin oder Kommandant der Militärpolizei (MP) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV)
BM f. Landesverteidigung
Gemäß § 3 Z 12 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl.Nr. 85, wird die Funktion der Kommandantin oder des Kommandanten der Militärpolizei (MP) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit M BO 2/6). Der vorgesehene Dienstort ist WIEN.
Der Monatsbezug (M BO 2/6) beträgt ab 1. Juli 2026 mindestens € 3.414,60 brutto. Der angeführte Mindestbezug erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- M BO 2/6
- Dienststelle:
- BM f. Landesverteidigung
- Dienstort:
- WIEN
- Vertragsart:
- Unbefristet
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- ehestmöglich
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 21. Juli 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- ab 01.07.2026 mindestens € 3.414,60 brutto
- Referenzcode:
- BMLV-26-1767
Aufgaben und Tätigkeiten
Dem Inhaber dieser Funktion obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- Führung des Verbandes im Frieden und Einsatz
- Wahrnehmung der Aufgaben des Dienststellenleiters
- Wahrnehmung der Aufgaben des Disziplinarvorgesetzten
- Kontrolle und Dienstaufsicht im Rahmen der Kommandantenverantwortung
- Planung und Erteilung von Vorgaben sowie Befehlen zur Erreichung und Erhaltung der personellen und materiellen Einsatzbereitschaft des Verbandes
- Erteilung von Vorgaben zur Planung sowie Koordinierung der Mitarbeiterentwicklung und Treffen von Entscheidungen zur Entwicklung der Mitarbeiter
- Wahrnehmung der Aufgaben als Kommandant (Kdt) der Militärpolizei (MP) im Rahmen des MP-Dienstes auf taktischer Ebene, von Übungen und Einsätzen
- Beratung des vorgesetzten Kdt hinsichtlich des Einsatzes und der Aufgaben der MP
- Sicherstellung der qualifizierten Kaderaus-, fort- und Weiterbildung als Ausbildungsverantwortlicher im Fachbereich
- Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Ordnungstruppe nach Vorgaben Abteilung Operative Einsatzführung
- Führung der internationalen Kooperationen für Einsätze, Ausbildungen und Weiterentwicklungen mit anderen Armeen und Organisationen
- Vertretung des Verbandes nach außen und Präsenz bei militärischen Repräsentationsaufgaben und Truppenkontakten
- Vorsitzender und Prüfer im Rahmen von Prüfungskommissionen
Erfordernisse
Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.
Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl.Nr. 333, die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 2 / M BO 2.
2. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 23. März 2022, GZ S 93207/50-ndAbw/2022 (1). Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Leitungsfunktion ist.
Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
a) Ausbildung zum Kommandant eines kleinen Verbandes, (20 %)
b) mehrjährige Verwendung als Einheitskommandant und Stabsmitglied in der MP-Truppe, (15 %)
c) erfolgreich absolvierter Auslandseinsatz in einer Führungs- oder Stabsfunktion im Mindestausmaß von sechs Monaten, (10 %)
d) besondere Erfahrungen in der Führung von Mitarbeitern sowie in der Verhandlungsführung, (10 %)
e) besondere Kenntnisse betreffend Ausbildung und Ausbildungsplanung, (10 %)
f) besondere Kenntnisse in Taktik und Versorgung, (5 %)
g) Kenntnisse der wirkungsorientierten Steuerung und des Controllings sowie der damit verbundenen Erstellung bzw. Umsetzung der RZL-Pläne und Zielvereinbarungen, (5 %)
h) Disziplin, Pflichtgefühl, Erfolgswille, Gleichstellungskompetenz, Kommunikationsfähigkeit, ganzheitliches Denken, zielorientiertes Führen, Belastbarkeit, ergebnisorientiertes Handeln, Konfliktlösungsfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, (10 %)
i) Beherrschung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik, (5 %)
j) körperliche Leistungsfähigkeit gemäß DVBH-Körperausbildung 2019 (Militärspezifischer Test-MST, Mindestprofil C bzw. Leistungsprüfung Allgemeine Kondition – LPrAKond). (10 %)
Darüber hinaus sind erwünscht:
- Vorverwendung als stellvertretender Kommandant Militärpolizei (stvKdt MP) oder Abteilungsleiter Lehrabteilung und Grundlagen (AbtLtr LAbt&GL),
- Erfahrung in Stabsverwendungen auf Ebene grVbd bzw. auf der operativen Führungsebene oder in der Zentralstelle des BMLV,
- Auslandserfahrungen (z.B. internationale Stabsverwendung, Erfahrung in der Zusammenarbeit mit anderen Streitkräften sowie inter- und multinationalen Institutionen bzw. Erfahrung im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen, verwendungsrelevante Ausbildung im Ausland).
Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.
Die bei den erwarteten besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.
Den Bewerbungsunterlagen sind ein Passfoto neueren Datums und ein aussagekräftiger Lebenslauf anzuschließen. Die Erfüllung der Voraussetzungen und erwarteten Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist schlüssig darzulegen und durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist durch Beilage des Protokolls zur Eignungs- und Leistungsprüfung, welches nicht älter als 1 Jahr sein darf, zu erbringen.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Das BMLV ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes – B-GlBG, BGBl Nr 100/1993 idgF, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.
Hinweis über
Veröffentlichungen auf der Internethomepage
www.bundesheer.at
Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:
1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung
2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.
Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.
Durch die Veröffentlichung des Namens des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerber über die Nichtberücksichtigung.
Hinweise:
1. Die persönliche Einbringung von Bewerbungsgesuchen direkt bei der ausschreibenden Stelle ist nicht vorgesehen.
2. Die mehrfache Einbringung eines Bewerbungsgesuchs (z.B. neben der elektronischen Form zusätzlich in Papierform) für dieselbe ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.
Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen.
Die in diesem Ausschreibungstext verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Personen jedweden Geschlechts gleichermaßen.
Kontaktinformation
Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind ausschließlich in elektronischer Form unter ausschreibungen.personal@bmlv.gv.at an die ausschreibende Stelle zu richten. Bewerbungsgesuche müssen bis spätestens 21. Juli 2026 eingelangt sein.
Bewerbungsgesuche, die nicht innerhalb der Bewerbungsfrist, nicht im geforderten Umfang oder nicht bei der ausschreibenden Stelle eingebracht werden, scheiden aus dem weiteren Auswahlverfahren aus. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungsgesuchen ist nicht vorgesehen.
Sofern auf Beschluss der zuständigen Begutachtungskommission ein Hearing mit den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern durchgeführt wird, ergeht die diesbezügliche Einladung gesondert. Es wird darauf hingewiesen, dass aus organisatorischen Gründen kein Ersatztermin angeboten werden kann und die Beurteilung eines Bewerbers bei Nichtwahrnehmung des zugewiesenen Termins ausschließlich an Hand der Bewerbungsunterlagen erfolgen kann.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Landesverteidigung
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