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Bundeskanzleramt | Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in der Abteilung I/5 im Bundeskanzleramt BKA-26-0098

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Stellenausschreibung: Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in der Abteilung I/5 im Bundeskanzleramt

Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in der Abteilung I/5 im Bundeskanzleramt

Bundeskanzleramt

In der Abteilung I/5 (Wirtschaftsangelegenheiten und Gebäudemanagement) des Bundeskanzleramtes ist die Aufnahme einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden vorgesehen.

Es ist beabsichtigt, den betreffenden Arbeitsplatz ehestmöglich unbefristet zu besetzen.

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
A3/3 bzw v3/3
Dienststelle:
Bundeskanzleramt
Dienstort:
Wien
Vertragsart:
Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
23. Juni 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
€ 2.428,60 brutto bzw. € 2.653,70 brutto (Einstiegsstufe)
Referenzcode:
BKA-26-0098

Aufgaben und Tätigkeiten

Das Aufgabengebiet im Bereich Amtsausstattung des Bundeskanzleramtes umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Prüfung einlangender Bedarfsmeldungen (Interne Stücke, E-Mail) hinsichtlich Bedarf sowie Durchführung geeigneter Maßnahmen (Reparatur, Austausch, Neuanschaffung, etc.);
  • Koordinierung der Bedarfe des Bundeskanzleramtes zur Gewährleistung eines effizienten und effektiven Einkaufs im Sinne des BHG 2013;
  • Durchführung von Beschaffungsvorgängen im Aufgabenbereich (insb. Mobiliar), u.a. Einholung von Angeboten, Unterstützung bei der Angebotsbewertung zur Entscheidungsfindung für Auftragsvergaben, Überwachung und Koordinierung von Lieferterminen, Sicherstellung der Einhaltung der Qualitätsstandards im Zusammenwirken mit der Referentin bzw. dem Referenten für Beschaffung;
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Rahmen des Beschaffungswesens;
  • Unterstützung im Controlling und Berichtswesen im Aufgabenbereich.

Erfordernisse

Unbedingte Voraussetzungen für die Bewerbung sind:

1. Erfüllung der allgemeinen Aufnahmeerfordernisse gemäß § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86 idgF oder Bestehen eines aufrechten Dienstverhältnisses zum Bund;

2. Abgeschlossene wirtschaftliche Ausbildung (z.B. Handelsschule oder Fachschule für wirtschaftliche Berufe) oder abgeschlossene einschlägige Lehre (vorzugsweise im Lehrberuf Verwaltungsassistentin bzw. Verwaltungsassistenz oder Bürokauffrau bzw. Bürokaufmann);

3. Grundkenntnisse des Vergabe- und Haushaltsrechts;

4. Vorerfahrung im angeführten Tätigkeitsbereich von Vorteil;

5. Sehr gute allgemeine EDV-Kenntnisse (Microsoft Office);

6. Fachspezifische IT-Kenntnisse, insbesondere SAP-Anwendungskenntnisse;

7. Eigenständige und strukturierte Arbeitsweise;

8. Ein hohes Maß an Eigeninitiative und Flexibilität;

9. Problemlösungs- und Entscheidungskompetenz sowie Durchsetzungsfähigkeit;

10. Kommunikations- und Koordinationsfähigkeit;

11. Termintreue, Verlässlichkeit, hohes Verantwortungsbewusstsein;

12. Teamfähigkeit, soziale Kompetenz sowie die Bereitschaft zur Weiterbildung.

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Der Monatsbezug / das Monatsentgelt (jeweils erste Gehalts-/Entlohnungsstufe) beträgt mindestens € 2.428,60 brutto (in der Ausbildungsphase) / € 2.653,70 brutto (in der Einstiegsstufe).

Er/es erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes und der Bewertung verbundene Entlohnungsbestandteile.

Schriftliche Bewerbungen haben bis spätestens 23. Juni 2026 ausschließlich über Jobbörse der Republik Österreich zu erfolgen. Der Bewerbung sind ein aussagekräftiges Motivationsschreiben, Lebenslauf, Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Nachweis des unbeschränkten Zugangs zum österreichischen Arbeitsmarkt sowie sonstige für die Bewerbung relevante Nachweise anzuschließen.

Unterabschnitt C des Ausschreibungsgesetzes (Aufnahmeverfahren mit Aufnahmegespräch) findet Anwendung. Für allfällige aus dem Bewerbungsverfahren entstehende Kosten wird kein Ersatz geleistet.

Kontaktinformation

Für weitere Fragen steht Ihnen die Abteilung I/2 im Bundeskanzleramt unter 01/53115-202848 gerne zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

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