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Bundeskanzleramt | Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter in der Bundesdisziplinarbehörde, Standort Wien BKA-26-0102

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Stellenausschreibung: Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter in der Bundesdisziplinarbehörde, Standort Wien

Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter in der Bundesdisziplinarbehörde, Standort Wien

Bundeskanzleramt

In der Bundesdisziplinarbehörde am Standort in Wien ist die Aufnahme einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters für den Arbeitsplatz einer Sachbearbeiterin bzw. eines Sachbearbeiters mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden vorgesehen.

Es ist beabsichtigt, den betreffenden Arbeitsplatz ehestmöglich unbefristet zu besetzen.

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
A3/3 bzw v3/3
Dienststelle:
Bundeskanzleramt
Dienstort:
Wien
Vertragsart:
Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
23. Juni 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
€ 2.428,60 brutto bzw. € 2.653,70 brutto (Einstiegsstufe)
Referenzcode:
BKA-26-0102

Aufgaben und Tätigkeiten

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Erstellung von Standardschriftstücken, z.B. Konzipierung einfacher schriftlicher Erledigungen, Ausschreibung der Verhandlungen und Sitzungen;
  • Administrative Unterstützung im Verfahrensablauf, z.B. Koordinierung aller Disziplinar-, Suspendierungs- und sonstiger Verfahren, Wahrnehmung von Sekretariatsaufgaben (u.a. Reisemanagement, etc.), Schriftführung bei Verhandlungen und Beratungen;
  • Führung der Kanzlei, z.B. Evidenzhaltung und laufende Aktualisierung von Arbeitsunterlagen, Abrechnung von Gebühren und Vergütungen, Bewirtschaftung mit notwendigen Kanzleimaterialien;
  • Organisationsinterne Tätigkeiten, z.B. Aufbereitung von Daten hinsichtlich des Jahresberichts, Planung und Koordination von Veranstaltungen.

Erfordernisse

1. Erfüllung der allgemeinen Aufnahmeerfordernisse gemäß § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86 idgF;

2. Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt;

3. Abgeschlossene wirtschaftliche Ausbildung (z.B. Handelsschule, Fachschule für wirtschaftliche Berufe) oder abgeschlossene einschlägige Lehre z.B. als Bürokauffrau oder Bürokaufmann;

4. Kenntnisse auf dem Gebiet des Verwaltungsmanagements (Dienstreisen, Dokumentationsmanagements) und des Kanzleiwesens;

5. Grundkenntnisse im Dienst-, Disziplinar- und/oder Verwaltungsrecht wünschenswert;

6. Sehr gute allgemeine EDV-Kenntnisse (Microsoft Office);

7. Fachspezifische IT-Kenntnisse, insbesondere SAP-Anwendungskenntnisse und ELAK;

8. Eigenständige und strukturierte Arbeitsweise;

9. Gutes Auftreten und ausgezeichnete Umgangsformen;

10. Termintreue, Verlässlichkeit, hohes Verantwortungsbewusstsein;

11. Teamfähigkeit, soziale Kompetenz sowie die Bereitschaft zur Weiterbildung.

Neben den Voraussetzungen der Z. 1., 2. und 3. sind die Erfordernisse der Z. 6. und der Z. 9. bis 11. unbedingt zu erfüllen.

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Der Monatsbezug / das Monatsentgelt (jeweils erste Gehalts-/Entlohnungsstufe) beträgt mindestens € 2.428,60 brutto (in der Ausbildungsphase) / € 2.653,70 brutto (in der Einstiegsstufe).

Er/es erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes und der Bewertung verbundene Entlohnungsbestandteile.

Schriftliche Bewerbungen haben bis spätestens 23. Juni 2026 ausschließlich über Jobbörse der Republik Österreich zu erfolgen. Der Bewerbung sind ein aussagekräftiges Motivationsschreiben, Lebenslauf, Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Nachweis des unbeschränkten Zugangs zum österreichischen Arbeitsmarkt sowie sonstige für die Bewerbung relevante Nachweise anzuschließen.

Unterabschnitt C des Ausschreibungsgesetzes (Aufnahmeverfahren mit Aufnahmegespräch) findet Anwendung. Für allfällige aus dem Bewerbungsverfahren entstehende Kosten wird kein Ersatz geleistet.

Es wird eine Sicherheitsüberprüfung gemäß §§ 55 ff Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt, die zu bestehen ist.

Kontaktinformation

Für weitere Fragen steht Ihnen die Abteilung I/2 im Bundeskanzleramt unter 01/53115-202848 gerne zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

Verantwortlich für den Inhalt: Bundeskanzleramt

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