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Bundesministerium für Inneres | Direktor/Direktorin des Bundesamtes für Cybersicherheit (BCS) BMI-26-1185

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Stellenausschreibung: Direktor/Direktorin des Bundesamtes für Cybersicherheit (BCS)

Direktor/Direktorin des Bundesamtes für Cybersicherheit (BCS)

BM f. Inneres

Das Bundesministerium für Inneres schreibt die Funktion des/der Direktors/in des Bundesamtes für Cybersicherheit (BCS) gemäß § 5 Absatz 4 des Ausschreibungsgesetz 1989, BGBI Nr. 85/1989, öffentlich aus.

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
A1/7 bzw v1/5
Dienststelle:
BM f. Inneres
Dienstort:
Wien
Vertragsart:
Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
29. Juni 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
A1/7 mind. € 11.677,20 brutto bzw. v1/5 mind. € 11.047,20 brutto
Referenzcode:
BMI-26-1185

Aufgaben und Tätigkeiten

Der ausgeschriebenen Funktion kommen im Wesentlichen folgende Tätigkeiten und Aufgabenbereiche zu:

1. Wahrnehmung der Aufgaben auf dem Gebiet der Cybersicherheit gemäß dem Bundesgesetz für Netz- und Informationssystemsicherheit (NISG 2026)

2. Leitung der Cybersicherheit Steuerungsgruppe (CSS)

3. Programmleitung zur Entwicklung, Planung, Koordination, Umsetzung und Kontrolle aller Programmmaßnahmen und der dazugehörigen Projekte und IT-Projekte im Zusammenhang mit Rechtsakten der Europäischen Union zum Thema Cybersicherheit

4. Vertretung Österreichs im Managementboard der ENISA

5. Vertretung Österreichs im Managementboard ECCC

6. Wahrnehmung der Rolle des CyCLONe Executives

7. Leitung des Dienstbetriebes und Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht über die unmittelbaren Bediensteten des Bundesamtes für Cybersicherheit

Erfordernisse

Bewerberinnen und Bewerber für diese Funktion haben folgende Erfordernisse zu erfüllen:

a) die österreichische Staatsbürgerschaft;

b) Erfüllung der Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A1 gem. Z 1.19. der Anlage 1 zum BDG 1979 durch ein für den Rechtskundigen Dienst abgeschlossenes Hochschulstudium, oder ein abgeschlossenes Masterstudium an einer Hochschule im Bereich Informatik oder ein abgeschlossenes Masterstudium oder Diplomstudium im Bereich IT Security oder Information Security an einer vergleichbaren Fachhochschule, sowie eine zumindest fünfjährige einschlägige Berufserfahrung gemäß § 3b Abs. 2 NISG 2026;

c) die Bereitschaft, sich einer Sicherheitsüberprüfung (Klassifizierungsstufe „streng geheim“) nach §§ 55 ff Sicherheitspolizeigesetz 1991, BGBl. 566/1991 in der geltenden Fassung, zu unterziehen.

Darüber hinaus sind folgende Fähigkeiten und besondere Kenntnisse erforderlich:

Fachliche Anforderungen:

  • Allgemeines Wissen über die Organisation des BMI und spezielles Wissen über die Organisation des Bundesamtes für Cybersicherheit sowie der Aufgaben der verschiedenen Organisationseinheiten. (25%)
  • Fundierte Fach- und Gesetzeskenntnisse in Bezug auf nationale und internationale Informationssicherheitsstandards sowie auf das NISG 2026 und der einschlägigen europäischen Richtlinien und Verordnungen (NIS2, ECCC) (30%);
  • Gute Kenntnisse facheinschlägiger Standards und Normen (10%);
  • Verhandlungssichere Beherrschung der englischen Sprache (vergleichbar mit C2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens) (25%);
  • Technisches Verständnis im Bereich Cybersicherheit (5%);
  • Einschlägige Zertifizierungen von Vorteil (5%).

Die fachlichen Anforderungen werden bei der Eignungsbeurteilung im angeführten prozentuellen Ausmaß berücksichtigt.

Persönliche Anforderungen:

  • Langjährige Führungserfahrung, Führungskompetenz und Managementfähigkeiten;
  • Sehr hohes Maß an Flexibilität und Mobilität, insbesondere Bereitschaft zu häufigen Dienstreisen
  • Hohe Bereitschaft zur Teilnahme an nationalen und internationalen Fachgesprächen und Konferenzen
  • Ausgezeichnete mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, sehr gute rhetorische Fähigkeiten

Die persönlichen Anforderungen werden bei der Eignungsbeurteilung mit gleicher Gewichtung berücksichtigt.

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Das Fixgehalt beträgt bei Beamtinnen oder Beamten in der Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 7 mindestens € 11.677,20 brutto; bei Vertragsbediensteten beträgt das fixe Monatsentgelt in der Entlohnungsgruppe v1, Bewertungsgruppe 5 mindestens € 11.047,20 brutto.

Gemäß § 6 Abs. 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989 haben die Bewerberinnen oder Bewerber in ihrem Bewerbungsgesuch die Gründe anzuführen, die sie für die Bekleidung des ausgeschriebenen Arbeitsplatzes als geeignet erscheinen lassen.

Für Bedienstete des Eigenressorts hat die Bewerbung im Dienstweg zu erfolgen. Der/Die jeweils unmittelbare Fachvorgesetzte hat der Bewerbung eine begründete Stellungnahme anzuschließen und für die unverzügliche Weiterleitung zu sorgen.

Gemäß § 5 Abs. 2a Ausschreibungsgesetz 1989 wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz wirksam werden soll, erwünscht sind.

Gemäß § 5 Abs. 2b des Ausschreibungsgesetzes 1989 sowie § 7 Abs. 3 B-GlBG wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen um den ausgeschriebenen Arbeitsplatz besonders erwünscht sind und bei der Entscheidung über die Besetzung dieses Arbeitsplatzes besonders berücksichtigt werden.

Kontaktinformation

Bewerbungen um die ausgeschriebene Funktion sind samt Lebenslauf und einem Bewerbungsgesuch entweder schriftlich an das Bundesministerium für Inneres, zu Handen des Leiters der Sektion I, Sektionschef Mag. Karl HUTTER, MBA, Herrengasse 7, 1010 Wien oder (bevorzugt) per E-Mail an bmi-i@bmi.gv.at zu richten. Im Falle einer Übermittlung per E-Mail erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung. Bewerbungen gelten als fristgerecht, wenn sie bis 29.06.2026 eingelangt sind.

Als Bewerbungsunterlagen sind ein tabellarischer Lebenslauf und ein Bewerbungsgesuch

beizubringen. Gemäß § 6 Abs. 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989 haben die Bewerberinnen oder Bewerber in ihrem Bewerbungsgesuch die Gründe anzuführen, die sie für die Bekleidung des ausgeschriebenen Arbeitsplatzes als geeignet erscheinen lassen. Für allfällige aus dem Bewerbungsverfahren entstehende Kosten wird kein Ersatz geleistet

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Inneres

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