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Bundesministerium für Inneres | Stellvertretende/r Direktor/in - Senior IT Manager/in des Bundesamtes für Cybersicherheit (BCS) BMI-26-1190

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Stellenausschreibung: Stellvertretende/r Direktor/in - Senior IT Manager/in des Bundesamtes für Cybersicherheit (BCS)

Stellvertretende/r Direktor/in - Senior IT Manager/in des Bundesamtes für Cybersicherheit (BCS)

BM f. Inneres

Das Bundesministerium für Inneres schreibt die Funktion des/der stellvertretenden Direktors/in - Senior IT Manager/in des Bundesamtes für Cybersicherheit (BCS) gemäß § 5 Absatz 4 des Ausschreibungsgesetz 1989, BGBI Nr. 85/1989, öffentlich aus.

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
RIVIT 1
Dienststelle:
BM f. Inneres
Dienstort:
Wien
Vertragsart:
Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
29. Juni 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
RIVIT 1 € 7.992,34 brutto
Referenzcode:
BMI-26-1190

Aufgaben und Tätigkeiten

Der ausgeschriebenen Funktion kommen im Wesentlichen folgende Tätigkeiten und Aufgabenbereiche zu:

1. Steuernde Tätigkeiten innerhalb folgender Organisationseinheiten: Referat BCS/c, Abteilung BCS/2, Abteilung BCS/3 und Abteilung BCS/4

2. CyCLONe Deputy Executive

3. Fachliche Leitung der Operativen Koordinierungsstruktur (IKDOK, OpKoord)

4. Fachliche Unterstützung und Stellvertretung der Direktor:in BCS

5. Leitung des Dienstbetriebes und Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht über die Bediensteten folgender Organisationseinheiten: Referat BCS/c, Abteilung BCS/2, Abteilung BCS/3 und Abteilung BCS/4

Erfordernisse

Bewerberinnen und Bewerber für diese Funktion haben folgende Erfordernisse zu erfüllen:

a) die österreichische Staatsbürgerschaft;

b) Hochschule Master und 7 Jahre davon mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung oder Hochschule PhD und mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung gemäß § 3b Abs. 2 NISG 2026

c) die Bereitschaft, sich einer Sicherheitsüberprüfung (Klassifizierungsstufe „streng geheim“) nach §§ 55 ff Sicherheitspolizeigesetz 1991, BGBl. 566/1991 in der geltenden Fassung, zu unterziehen.

Darüber hinaus sind folgende Fähigkeiten und besondere Kenntnisse erforderlich:

Fachliche Anforderungen:

  • Allgemeines Wissen über die Organisation des BMI und spezielles Wissen über die Organisation des Bundesamtes für Cybersicherheit sowie der Aufgaben der verschiedenen Organisationseinheiten (25 %);
  • Langjährige Erfahrung in der Durchführung von IT Sicherheitsaudits und/oder im Bereich der IT Sicherheitsberatung (20 %);
  • Sehr gute Kenntnisse facheinschlägiger Standards und Normen sowie nationaler und internationaler Strukturen gemäß NISG 2026 (20 %);
  • Gute Kenntnisse hinsichtlich der Konzeption und Durchführung von IT-Sicherheitsschulungen für unterschiedliche Zielgruppen (10 %);
  • Einschlägige Zertifizierungen (10 %);
  • Erfahrung im Projektmanagement und Beherrschung von Präsentationstechniken (5 %);
  • Führungserfahrung, Führungskompetenz und Managementfähigkeiten (10 %).

Die fachlichen Anforderungen werden bei der Eignungsbeurteilung im angeführten prozentuellen Ausmaß berücksichtigt

Persönliche Anforderungen:

  • Hohes Maß an Flexibilität und Mobilität, insbesondere Bereitschaft zu häufigen Auslandsdienstreisen und zur Teilnahme an nationalen und internationalen Fachgesprächen und Konferenzen
  • Sehr gute Beherrschung der deutschen und englischen Sprache
  • Ausgezeichnete mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, sehr gute rhetorische Fähigkeiten

Die persönlichen Anforderungen werden bei der Eignungsbeurteilung mit gleicher Gewichtung berücksichtigt.

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Das monatliche IT-Sonderentgelt beträgt gemäß der RIVIT-Richtlinie in der RIVIT-Gruppe 1, Entlohnungsstufe 1 € 7.992,34 brutto. Die Anrechnung einer gleichwertigen Berufstätigkeit ist gemäß der RIVIT-Richtlinie nicht vorgesehen, da diese Zeiten bereits bei der Entgelthöhe berücksichtigt wurden.

Gemäß § 6 Abs. 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989 haben die Bewerberinnen oder Bewerber in ihrem Bewerbungsgesuch die Gründe anzuführen, die sie für die Bekleidung des ausgeschriebenen Arbeitsplatzes als geeignet erscheinen lassen.

Für Bedienstete des Eigenressorts hat die Bewerbung im Dienstweg zu erfolgen. Der/Die jeweils unmittelbare Fachvorgesetzte hat der Bewerbung eine begründete Stellungnahme anzuschließen und für die unverzügliche Weiterleitung zu sorgen.

Für Bedienstete der RIVIT-Gruppen 1 bis 3 gelten die nachfolgenden Nebengebühren als abgegolten:

• Überstundenvergütung (§ 16 GehG)

• Sonn- und Feiertagsvergütung (§ 17 GehG)

• Journaldienstzulage (§ 17a GehG)

• Bereitschaftsentschädigung (§ 17b GehG)

Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer dauernden Betrauung mit diesem Arbeitsplatz eine Optierung ins RIVIT-Schema verpflichtend ist.

Gemäß § 5 Abs. 2a Ausschreibungsgesetz 1989 wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz wirksam werden soll, erwünscht sind.

Gemäß § 5 Abs. 2b des Ausschreibungsgesetzes 1989 sowie § 7 Abs. 3 B-GlBG wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen um den ausgeschriebenen Arbeitsplatz besonders erwünscht sind und bei der Entscheidung über die Besetzung dieses Arbeitsplatzes besonders berücksichtigt werden.

Kontaktinformation

Bewerbungen um die ausgeschriebene Funktion sind samt Lebenslauf und einem Bewerbungsgesuch entweder schriftlich an das Bundesministerium für Inneres, zu Handen des Leiters der Sektion I, Sektionschef Mag. Karl HUTTER, MBA, Herrengasse 7, 1010 Wien oder (bevorzugt) per E-Mail an bmi-i@bmi.gv.at zu richten. Im Falle einer Übermittlung per E-Mail erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung. Bewerbungen gelten als fristgerecht, wenn sie bis 29.06.2026 eingelangt sind.

Als Bewerbungsunterlagen sind ein tabellarischer Lebenslauf und ein Bewerbungsgesuch beizubringen. Gemäß § 6 Abs. 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989 haben die Bewerberinnen oder Bewerber in ihrem Bewerbungsgesuch die Gründe anzuführen, die sie für die Bekleidung des ausgeschriebenen Arbeitsplatzes als geeignet erscheinen lassen. Für allfällige aus dem Bewerbungsverfahren entstehende Kosten wird kein Ersatz geleistet.

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Inneres

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