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Bundesministerium für Inneres | Leiter/in der Abteilung 3 (Durchsetzung und Zulassung) des Bundesamtes für Cybersicherheit (BCS) BMI-26-1195

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Stellenausschreibung: Leiter/in der Abteilung 3 (Durchsetzung und Zulassung) des Bundesamtes für Cybersicherheit (BCS)

Leiter/in der Abteilung 3 (Durchsetzung und Zulassung) des Bundesamtes für Cybersicherheit (BCS)

BM f. Inneres

Das Bundesministerium für Inneres schreibt die Funktion des/der Leiters/in der Abteilung 3 (Durchsetzung und Zulassung) des Bundesamtes für Cybersicherheit (BCS) gemäß § 5 Absatz 4 des Ausschreibungsgesetz 1989, BGBI Nr. 85/1989, öffentlich aus.

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
A1/5 bzw v1/4
Dienststelle:
BM f. Inneres
Dienstort:
Wien
Vertragsart:
Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
29. Juni 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
A1/5 mind. € 4.299,40 brutto bzw. v1/4 mind. € 3.716,00 brutto
Referenzcode:
BMI-26-1195

Aufgaben und Tätigkeiten

Der ausgeschriebenen Funktion kommen im Wesentlichen folgende Tätigkeiten und Aufgabenbereiche zu:

1. Wahrnehmung der Aufgaben in Cybersicherheitsangelegenheiten nach dem NISG 2026 im Bereich Durchsetzung und Zulassung - soweit nicht die Zuständigkeit anderer Organisationseinheiten gegeben ist

2. Aufsichtsangelegenheiten der unabhängigen Prüfer:innen und unabhängigen Stellen und der Computernotfallteams

3. Qualitätskontrolle der Registerführung gemäß NISG 2026

4. Steuerung zur Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen Vollzugs

5. Leitung des Dienstbetriebes und Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht über die Abteilung BCS/3

Erfordernisse

Bewerberinnen und Bewerber für diese Funktion haben folgende Erfordernisse zu erfüllen:

a) die österreichische Staatsbürgerschaft;

b) Erfüllung der Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A1 gem. Z 1.12 der Anlage 1 zum BDG 1979 durch ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften

c) die Bereitschaft, sich einer Sicherheitsüberprüfung (Klassifizierungsstufe „streng geheim“) nach §§ 55 ff Sicherheitspolizeigesetz 1991, BGBl. 566/1991 in der geltenden Fassung, zu unterziehen.

Darüber hinaus sind folgende Fähigkeiten und besondere Kenntnisse erforderlich:

Fachliche Anforderungen:

  • Allgemeines Wissen über die Organisation des BMI und spezielles Wissen über die Organisation des Bundesamtes für Cybersicherheit sowie der Aufgaben der verschiedenen Organisationseinheiten (20%);
  • Sehr gute Kenntnisse des NISG 2026 und NIS-Richtlinie und der nationalen und internationalen Strukturen gemäß NISG 2026 (25%);
  • Sehr gute Kenntnisse des Verwaltungsrechts und Verfahrensrechts sowie der Sanktionen, von Zulassungsverfahren und in Registerführung (25%);
  • Fachliches Verständnis im Bereich der IT-Sicherheitsberatung oder in der Durchführung von IT-Sicherheitsaudits sowie in Bezug auf Cybersicherheits- bzw. Risikoanalysen (5%);
  • Einschlägige Zertifizierungen wünschenswert (5%);
  • Kenntnisse facheinschlägiger Standards und Normen (5%);
  • Gute Kenntnisse hinsichtlich der Konzeption und Durchführung von IT-Sicherheitsschulungen für unterschiedliche Zielgruppen wünschenswert (5%);
  • Erfahrung im Projektmanagement und Beherrschung von Präsentationstechniken (5%);
  • Führungserfahrung, Führungskompetenz und Managementfähigkeiten (5%).

Die fachlichen Anforderungen werden bei der Eignungsbeurteilung im angeführten prozentuellen Ausmaß berücksichtigt.

Persönliche Anforderungen:

  • Hohes Maß an Flexibilität und Mobilität, insbesondere Bereitschaft zu häufigen Dienstreisen und Bereitschaft zur Teilnahme an nationalen und internationalen Fachgesprächen und Konferenzen;
  • Sehr gute Beherrschung der deutschen und englischen Sprache

Die persönlichen Anforderungen werden bei der Eignungsbeurteilung mit gleicher Gewichtung berücksichtigt.

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Der Monatsbezug beträgt bei Beamtinnen oder Beamten in der Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 5 mindestens € 4.299,40 brutto; bei Vertragsbediensteten beträgt das Entgelt in der Entlohnungsgruppe v1, Bewertungsgruppe 4 mindestens € 3.716,00 brutto (mindestens € 5.453,30 brutto ab der Entlohnungsstufe 3). Der Bezug bzw. das Entgelt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

Gemäß § 6 Abs. 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989 haben die Bewerberinnen oder Bewerber in ihrem Bewerbungsgesuch die Gründe anzuführen, die sie für die Bekleidung des ausgeschriebenen Arbeitsplatzes als geeignet erscheinen lassen.

Für Bedienstete des Eigenressorts hat die Bewerbung im Dienstweg zu erfolgen. Der/Die jeweils unmittelbare Fachvorgesetzte hat der Bewerbung eine begründete Stellungnahme anzuschließen und für die unverzügliche Weiterleitung zu sorgen.

Gemäß § 5 Abs. 2a Ausschreibungsgesetz 1989 wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz wirksam werden soll, erwünscht sind.

Gemäß § 5 Abs. 2b des Ausschreibungsgesetzes 1989 sowie § 7 Abs. 3 B-GlBG wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen um den ausgeschriebenen Arbeitsplatz besonders erwünscht sind und bei der Entscheidung über die Besetzung dieses Arbeitsplatzes besonders berücksichtigt werden.

Kontaktinformation

Bewerbungen um die ausgeschriebene Funktion sind samt Lebenslauf und einem Bewerbungsgesuch entweder schriftlich an das Bundesministerium für Inneres, zu Handen des Leiters der Sektion I, Sektionschef Mag. Karl HUTTER, MBA, Herrengasse 7, 1010 Wien oder (bevorzugt) per E-Mail an bmi-i@bmi.gv.at zu richten. Im Falle einer Übermittlung per E-Mail erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung. Bewerbungen gelten als fristgerecht, wenn sie bis 29.06.2026 eingelangt sind.

Als Bewerbungsunterlagen sind ein tabellarischer Lebenslauf und ein Bewerbungsgesuch beizubringen. Gemäß § 6 Abs. 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989 haben die Bewerberinnen oder Bewerber in ihrem Bewerbungsgesuch die Gründe anzuführen, die sie für die Bekleidung des ausgeschriebenen Arbeitsplatzes als geeignet erscheinen lassen. Für allfällige aus dem Bewerbungsverfahren entstehende Kosten wird kein Ersatz geleistet.

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Inneres

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