Bundesministerium für Bildung | Fachvorstehung der HLA für Mode - Modedesign und Grafik an der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt (HTBLuVA) Dornbirn BMB-26-2654
Stellenausschreibung: Fachvorstehung der HLA für Mode - Modedesign und Grafik an der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt (HTBLuVA) Dornbirn
- Veröffentlicht auf EVI am 26.05.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 26.05.2026
Fachvorstehung der HLA für Mode - Modedesign und Grafik an der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt (HTBLuVA) Dornbirn
HTBLVA Dornbirn
Schule gestalten, Schule bewegen
Unter dem Motto "Zukunft gemeinsam entwickeln" bietet die HTL Dornbirn Ausbildungen in den Bereichen Wirtschaftsingenieurwesen, Chemieingenieurwesen sowie Modedesign & Grafik auf dem aktuellsten Stand der Technik an. Ein besonderer Stellenwert liegt dabei auf einer ganzheitlichen Ausbildung: Kooperatives offenes Lernen (COOL), Persönlichkeitsbildung sowie Entrepreneurship & Innovation werden im schulischen Alltag gelebt. Die Zusammenarbeit mit der Vorarlberger Wirtschaft gewährleistet die Einbindung von aktuellen technischen Entwicklungen in den Unterricht und ermöglicht die Beschaffung eines modernen Geräte- und Maschinenparks.
Gesucht wird eine geeignete Person für die
Fachvorstehung der HLA für Mode - Modedesign und Grafik
an der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt
6850 Dornbirn, Höchster Straße 73
(Verwendungsgruppe L 2a 2 bzw. Entlohnungsgruppe I 2a 2/pd).
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- Fachvorstand/Fachvorständin
- Dienststelle:
- HTBLVA Dornbirn
- Dienstort:
- Dornbirn
- Vertragsart:
- Befristet/Unbefristet
- Befristung:
- vorerst auf 5 Jahre
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- ehestmöglich
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 27. Juni 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- 3.094,63 brutto
- Referenzcode:
- BMB-26-2654
Aufgaben und Tätigkeiten
Mit der Funktion ist die Wahrnehmung der der Fachvorstehung nach den dienstrechtlichen Bestimmungen und nach § 55 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes 1986, BGBl. Nr. 472/1986 (SchUG) zukommenden Aufgaben verbunden.
Erfordernisse
Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
Allgemeine Voraussetzungen:
- Erfüllung der allgemeinen Anstellungserfordernisse
- Erfüllung der einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Z 24.1
des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333/1979 (BDG 1979)
bzw. des § 43a Abs. 3 Vertragsbedienstetengesetz 1948,
BGBl. Nr. 86/1948 (VBG)
- Vorliegen einer mindestens fünfjährigen erfolgreichen Lehrpraxis an Schulen
im Sinne des § 207e Abs. 2 Z 2 BDG 1979
- Absolvierung des ersten Teiles (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen
professionell führen“ oder inhaltlich gleichwertige Ausbildung
- Vorliegen der erforderlichen persönlichen, fachlichen und pädagogischen
Eignung und der erforderlichen Führungs- und Managementkompetenzen
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungs-
kompetenzen
- Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement
- Kompetenzen und Praxis in einschlägigen pädagogischen
und administrativen Handlungsfeldern (§ 55 Abs. 3 SchUG)
- Erfahrungen in der Kooperation mit schulischen, schulbe-
hördlichen und außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft,
Kunst, Kultur, Sport) bzw. internationale Erfahrungen
- Aus-/Weiterbildungen, insbesondere im Bereich Management
- Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick sowie ein hohes
Maß an sozialer Kompetenz
Eine mindestens dreijährige Verwendung an einer facheinschlägigen Lehranstalt ist erwünscht.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Gehalt/Entgelt:
Für die Ausübung der Funktion gebührt zusätzlich zum Gehalt/Monatsentgelt von mindestens [Wert für 2025] 2.941,70 € [Quelle: L 2a 2/1 gem. § 55 Abs. 1 GehG] eine Dienstzulage, die zwischen [Wert für 2025] 152,93 € [Quelle: § 57 Abs. 2 lit. c GehG - DZGr. V, DZSt. 1 *2/3] und [Wert für 2025] 654,50 € [Quelle: § 46c Abs. 2 Z 4 lit. b VBG] liegt. Dieser Betrag kann sich bei langjähriger Funktionsausübung auf Basis der gesetzlichen Vorschriften erhöhen. Alle genannten Beträge sind Bruttobeträge.
Bewerbung:
In der Bewerbung sind verpflichtend
1. die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung,
2. die Führungs- und Managementkompetenzen und
3. die Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung
von Gender- und Diversity-Aspekten
darzustellen und die Gründe anzuführen, die die Bewerberin/den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Die Bewerberinnen und Bewerber haben sich einem Auswahlverfahren zu unterziehen. Dieses umfasst ein Assessment zur Beurteilung der Führungs- und Managementkompetenzen und eine Anhörung vor einer Begutachtungskommission, die ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber erstellt. Die Entscheidung über die Auswahl obliegt nach Durchführung allfälliger weiterer Ermittlungsschritte dem Bundesminister für Bildung.
Das Bundesministerium für Bildung lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes vorrangig zu bestellen (§ 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993).
Die im Zuge der Bewerbung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden durch die Bildungsdirektion bzw. das Bundesministerium für Bildung zum Zweck des Auswahlverfahrens und des Personalmanagements verarbeitet. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Die Bewerbungen sind innerhalb eines Monats nach dem Tag der Ausschreibung direkt (nicht im Dienstweg) bei der Bildungsdirektion für Vorarlberg einzubringen (und zwar auf elektronischem Weg an folgende E-Mail-Adresse: office@bildung-vbg.gv.at).
Veröffentlichung: 26.05.2026
Ende der Bewerbungsfrist: 27.06.2026
Kontaktinformation
Kontaktinformation
Bildungsdirektion für Vorarlberg
Abt. Präs/3c
Tel. 05574/4960-480
Mail: office@bildung-vbg.gv.at
Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Bildung
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