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Bundesministerium für Bildung | Vorstehung der Abteilung Chemieingenieurwesen an der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt (HTBLuVA) Dornbirn BMB-26-2650

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Stellenausschreibung: Vorstehung der Abteilung Chemieingenieurwesen an der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt (HTBLuVA) Dornbirn

Vorstehung der Abteilung Chemieingenieurwesen an der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt (HTBLuVA) Dornbirn

HTBLVA Dornbirn

Schule gestalten, Schule bewegen

Unter dem Motto "Zukunft gemeinsam entwickeln" bietet die HTL Dornbirn Ausbildungen in den Bereichen Wirtschaftsingenieurwesen, Chemieingenieurwesen sowie Modedesign & Grafik auf dem aktuellsten Stand der Technik an. Ein besonderer Stellenwert liegt dabei auf einer ganzheitlichen Ausbildung: Kooperatives offenes Lernen (COOL), Persönlichkeitsbildung sowie Entrepreneurship & Innovation werden im schulischen Alltag gelebt. Die Zusammenarbeit mit der Vorarlberger Wirtschaft gewährleistet die Einbindung von aktuellen technischen Entwicklungen in den Unterricht und ermöglicht die Beschaffung eines modernen Geräte- und Maschinenparks.

Gesucht wird eine geeignete Person für die

Vorstehung der Abteilung Chemieingenieurwesen

an der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt

6850 Dornbirn, Höchster Straße 73

(Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe I 1/pd).

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
Abteilungsvorstand/Abteilungsvorständin
Dienststelle:
HTBLVA Dornbirn
Dienstort:
Dornbirn
Vertragsart:
Befristet/Unbefristet
Befristung:
vorerst auf 5 Jahre
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
27. Juni 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
3.733,10 brutto
Referenzcode:
BMB-26-2650

Aufgaben und Tätigkeiten

Mit der Funktion ist die Leitung einer Fachabteilung im Sinne der dienstrechtlichen Bestimmungen und des § 55 Abs. 1 Schulunterrichtsgesetz 1986, BGBl. Nr. 472 [SchUG]), verbunden.

Erfordernisse

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

- Erfüllung der allgemeinen Anstellungserfordernisse

- Erfüllung der einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Z 23.1 (vorzugsweise

nach Abs. 5) des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333/1979 (BDG 1979)

bzw. des § 43a Abs. 3 Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86/1948 (VBG)

- Vorliegen einer mindestens fünfjährigen erfolgreichen Lehrpraxis an Schulen im Sinne des

§ 207e Abs. 2 Z 2 BDG 1979

- Absolvierung des ersten Teiles (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell

führen“ oder inhaltlich gleichwertige Ausbildung

- Vorliegen der erforderlichen persönlichen, fachlichen und pädagogischen Eignung und der

erforderlichen Führungs- und Managementkompetenzen

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

- Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen

- Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement

- Kompetenzen und Praxis in einschlägigen pädagogischen und

administrativen Handlungsfeldern (§ 55 Abs. 1 SchUG)

- Erfahrungen in der Kooperation mit schulischen, schulbehördlichen und außerschulischen

Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport) bzw. internationale Erfahrungen

- Aus-/Weiterbildungen, insbesondere im Bereich Management

- Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick sowie ein hohes Maß an

sozialer Kompetenz

Eine mindestens dreijährige Lehrtätigkeit in wenigstens zwei fachtheoretischen und/oder fachpraktischen Unterrichtsgegenständen, die für die in der Abteilung geführten Ausbildungsschwerpunkte (-zweige) eine zentrale Bedeutung haben, ist erwünscht.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Gehalt/Entgelt:

Für die Ausübung der Funktion gebührt zusätzlich zum Gehalt/Monatsentgelt von mindestens [Wert für 2025] 3.296,80 € [Quelle: L 1/1 gem. § 55 Abs. 1 GehG] eine Dienstzulage, die zwischen [Wert für 2025] 436,30 € [Quelle: § 57 Abs. 2 lit. b GehG - DZGr. V, DZSt. 1 *2/3] und [Wert für 2025] 1.234,90 € [Quelle: § 46c Abs. 2 Z 1 lit. b VBG] liegt. Dieser Betrag kann sich bei langjähriger Funktionsausübung auf Basis der gesetzlichen Vorschriften erhöhen. Alle genannten Beträge sind Bruttobeträge.

Bewerbung:

In der Bewerbung sind verpflichtend

1. die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung,

2. die Führungs- und Managementkompetenzen und

3. die Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung

von Gender- und Diversity-Aspekten

darzustellen und die Gründe anzuführen, die die Bewerberin/den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Die Bewerberinnen und Bewerber haben sich einem Auswahlverfahren zu unterziehen. Dieses umfasst ein Assessment zur Beurteilung der Führungs- und Managementkompetenzen und eine Anhörung vor einer Begutachtungskommission, die ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber erstellt. Die Entscheidung über die Auswahl obliegt nach Durchführung allfälliger weiterer Ermittlungsschritte dem Bundesminister für Bildung.

Das Bundesministerium für Bildung lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes vorrangig zu bestellen (§ 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993).

Die im Zuge der Bewerbung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden durch die Bildungsdirektion bzw. das Bundesministerium für Bildung zum Zweck des Auswahlverfahrens und des Personalmanagements verarbeitet. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Die Bewerbungen sind innerhalb eines Monats nach dem Tag der Ausschreibung direkt (nicht im Dienstweg) bei der Bildungsdirektion für Vorarlberg einzubringen (und zwar auf elektronischem Weg an folgende E-Mail-Adresse: office@bildung-vbg.gv.at).

Veröffentlichung: 26.05.2026

Ende der Bewerbungsfrist: 27.06.2026

Kontaktinformation

Kontaktinformation

Bildungsdirektion für Vorarlberg

Abt. Präs/3c

Tel. 05574/4960-480

Mail: office@bildung-vbg.gv.at

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Bildung

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