Bundesministerium für Bildung | Hochschulprofessor*in für Psychologie ph1/ PH1 - 50% BMB-26-2533
Stellenausschreibung: Hochschulprofessor*in für Psychologie ph1/ PH1 - 50%
- Veröffentlicht auf EVI am 18.05.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 18.05.2026
Hochschulprofessor*in für Psychologie ph1/ PH1 - 50%
Priv. PH Augustinum
Die Private Pädagogische Hochschule Augustinum bietet eine innovative und wertorientierte LehrerInnenbildung auf hohem Niveau und mit besonderer Atmosphäre an und gestaltet die Lehramtsausbildung im Entwicklungsverbund Süd-Ost mit. Allgemeine Informationen zu unserer Hochschule finden Sie unter www.pph-augustinum.at
An der PPH Augustinum gelangt voraussichtlich mit 1. September 2026 die Stelle einer Vertragshochschullehrperson/Hochschullehrperson ph1/PH1 für Psychologie zur Besetzung.
Es wird darauf hingewiesen, dass aus der Ausschreibung kein Rechtsanspruch auf Bestellung oder Besetzung dieser Position abgeleitet werden kann
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- PH 1/ph 1
- Dienststelle:
- Priv. PH Augustinum
- Dienstort:
- Graz
- Vertragsart:
- Unbefristet
- Beschäftigungsausmaß:
- Teilzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- 01.09.2026
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 16. Juni 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- Bei Vollbeschäftigung ph1: € 3.570,3 PH1: € 3.427,3
- Referenzcode:
- BMB-26-2533
Aufgaben und Tätigkeiten
Die Verwendung als Vertragshochschullehrperson/Hochschullehrperson an der PPH Augustinum erfolgt gem. § 48g des VBG bzw. § 200d des BDG 1979.
Ihre Aufgaben und Tätigkeiten liegen insbesondere in folgenden Bereichen:
- Forschungsbasierte Lehre im Bereich Psychologie mit Fokus auf Primarstufe und
- Weiterer Aufbau von Forschung und Entwicklung in der Psychologie mit dem Schwerpunkt
- Leitung disziplinärer und interdisziplinärer Forschungsprojekte
- Mitarbeit in Kompetenzzentren
- Mitwirkung in gesamthochschulischen Verantwortungsfeldern und im Hochschulmanagement
Erfordernisse
Als besonderes Anstellungserfordernis gilt § 48e VBG iVm. Z 22a der Anlage 1 BDG 1979 sowie § 3 Abs. 1 VBG.
Sie verfügen über folgende Qualifikationen, Erfahrungen und Kompetenzen:
(1) Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung und eine an einer österreichischen Universität erworbene oder gleichwertige ausländische Lehrbefugnis (venia docendi)
oder
(2) Die Erfüllung sämtlicher nachstehender Erfordernisse:
a) Erwerb eines facheinschlägigen Doktorgrades gemäß § 87 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 bzw. § 66 Abs. 1 UniStG,
b) eine mindestens vierjährige Verwendung als Hochschullehrperson und Bewährung bei der Erfüllung der Aufgaben gemäß § 200d BDG, wobei auf diese Verwendung eine einschlägige Verwendung als Universitätslehrperson anzurechnen ist,
c) einschlägige wissenschaftliche Tätigkeit; diese ist durch Publikationen in international anerkannten wissenschaftlichen Fachzeitschriften oder durch gemäß einem Gutachten eines Wissenschaftlichen Beirates gleichzuhaltende Publikationen nachzuweisen.
Weitere Qualifikationen, Erfahrungen, Kompetenzen:
- Zusatzqualifikation im Fachbereich Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie und/ oder Psychotherapie erwünscht
- Mehrjährige (Hochschul-)Lehrerfahrung im Bereich Psychologie und Gesundheitsförderung
- Besondere Expertise im Themenfeld psychische Gesundheit und sozial-emotionale Entwicklung
- Kompetenzen in Gesundheitsförderung und Persönlichkeitsentwicklung im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Pädagog*innen
- Mehrjährige Lehr- oder Berufserfahrung mit Kindern im Altersbereich 3-10 Jahre erwünscht
- Vernetzung mit der nationalen und internationalen Scientific Community sowie mit
- Erfahrung in der Einwerbung und Durchführung fachspezifischer Projekte
- Erfahrung in Forschung im Bereich Psychologie mit dem Schwerpunkt Primarstufe und
- Überdurchschnittliche Kenntnisse in empirischer quantitativer Forschung
- Expertise in der Konzeption und Umsetzung digitaler Lehr- und Lernsettings
- Teamfähigkeit und Diversitätskompetenz sowie Zusammenarbeit in interdisziplinären Teams
- Commitment zum Leitbild der PPH Augustinum
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Bewerbungen sind innerhalb der Bewerbungsfrist unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die ausgeschriebene Stelle als geeignet erscheinen lassen, ausschließlich per Mail an: rektorat@pph-augustinum.at zu richten.
Das Auswahlverfahren findet für Hochschulprofessuren in Form eines Hearings sowie eines Bewerbungsgespräches mit der Bewerbungskommission statt.
Sollte keine Bewerberin/kein Bewerber sämtliche Anstellungserfordernisse der ausgeschriebenen Entlohnungsgruppe/Verwendungsgruppe erfüllen, ist eine befristete Anstellung mittels Sondervertrag jeweils maximal für ein Jahr möglich.
Das Monatsentgelt/Gehalt beträgt in Abhängigkeit von der Vorbildung bei Vollbeschäftigung mind. ph1: € 3.570,3/ PH1: € 3.427,3. Zusätzlich gebührt eine Dienstzulage. Das Monatsentgelt/Gehalt erhöht sich gegebenenfalls auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten. Die definitive Einstufung erfolgt nach Dienstantritt durch das BMB.
Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch die PPH Augustinum und das Bundesministerium für Bildung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMB finden Sie unter www.bmb.gv.at
Kontaktinformation
Bei Fragen zur Stellenausschreibung wenden Sie sich an die Personalverwaltung:
Tel.:+43 (0)316/ 581670-10
Anhänge zur Veröffentlichung
Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Bildung
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