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Bundesministerium für Bildung | Hochschulprofessur für Sozialpädagogik und digitale Transformation ph1/ PH1 - 100% BMB-26-2531

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Stellenausschreibung: Hochschulprofessur für Sozialpädagogik und digitale Transformation ph1/ PH1 - 100%

Hochschulprofessur für Sozialpädagogik und digitale Transformation ph1/ PH1 - 100%

Priv. PH Augustinum

Die Private Pädagogische Hochschule Augustinum bietet eine innovative und wertorientierte LehrerInnenbildung auf hohem Niveau und mit besonderer Atmosphäre an und gestaltet die Lehramtsausbildung im Entwicklungsverbund Süd-Ost mit. Allgemeine Informationen zu unserer Hochschule finden Sie unter www.pph-augustinum.at

An der PPH Augustinum gelangt voraussichtlich mit 1. Oktober 2026 die Stelle einer Vertragshochschullehrperson/Hochschullehrperson ph1/PH1 für den Bereich Sozialpädagogik und digitale Transformation zur Besetzung.

Es wird darauf hingewiesen, dass aus der Ausschreibung kein Rechtsanspruch auf Bestellung oder Besetzung dieser Position abgeleitet werden kann

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
PH 1/ph 1
Dienststelle:
Priv. PH Augustinum
Dienstort:
Graz
Vertragsart:
Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
01.10.2026
Ende der Bewerbungsfrist:
16. Juni 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
Bei Vollbeschäftigung ph1: € 3.570,3 PH1: € 3.427,3
Referenzcode:
BMB-26-2531

Aufgaben und Tätigkeiten

Die Verwendung als Vertragshochschullehrperson/Hochschullehrperson an der PPH Augustinum erfolgt gem. § 48g des VBG bzw. § 200d des BDG 1979.

Ihre Aufgaben und Tätigkeiten liegen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Lehre in den Bereichen Sozialpädagogik und digitale Transformation
  • Weiterer Aufbau von Forschung und Entwicklung im Bereich der Sozialpädagogik mit dem Fokus auf Partizipation, Ressourcenorientierung und Empowerment an der PPH Augustinum und deren Praxisvolksschule
  • Leitung disziplinärer und interdisziplinärer Forschungsprojekte
  • Mitarbeit in Kompetenzzentren
  • Mitwirkung in gesamthochschulischen Verantwortungsfeldern und im Hochschulmanagement

Erfordernisse

Als besonderes Anstellungserfordernis gilt § 48e VBG iVm. Z 22a der Anlage 1 BDG 1979 sowie § 3 Abs. 1 VBG.

Sie verfügen über folgende Qualifikationen, Erfahrungen und Kompetenzen:

(1) Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung und eine an einer österreichischen Universität erworbene oder gleichwertige ausländische Lehrbefugnis (venia docendi)

oder

(2) Die Erfüllung sämtlicher nachstehender Erfordernisse:

a) Erwerb eines facheinschlägigen Doktorgrades gemäß § 87 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 bzw. § 66 Abs. 1 UniStG,

b) eine mindestens vierjährige Verwendung als Hochschullehrperson und Bewährung bei der Erfüllung der Aufgaben gemäß § 200d BDG, wobei auf diese Verwendung eine einschlägige Verwendung als Universitätslehrperson anzurechnen ist,

c) einschlägige wissenschaftliche Tätigkeit; diese ist durch Publikationen in international anerkannten wissenschaftlichen Fachzeitschriften oder durch gemäß einem Gutachten eines Wissenschaftlichen Beirates gleichzuhaltende Publikationen nachzuweisen.

Weitere Qualifikationen, Erfahrungen, Kompetenzen:

  • Facheinschlägiger Hochschulabschluss der Erziehungswissenschaften, mit Fokus Sozialpädagogik
  • Mehrjährige Hochschullehrerfahrung sowie besondere Expertise in den Bereichen Sozialpädagogik und digitale Transformation
  • Erfahrungen in der Implementierung sozialpädagogischer Inhalte in die Lehrer*innenbildung
  • Umfangreiche Erfahrung in der Konzeption, Durchführung und Begleitung von kooperativen und partizipativen Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Kontext von Lehrer*innenbildung
  • Interdisziplinäre Forschung und Entwicklung in den Bereichen Sozialpädagogik und digitale Transformation – nachgewiesen durch entsprechende Forschungs- und Publikationsleistungen in Fachzeitschriften, Conference-Proceedings und Open-Access-Medien
  • Erfahrung in der Leitung von Forschungsprojekten in Kooperation mit Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Praxiseinrichtungen
  • Überdurchschnittliche Kenntnisse im Bereich empirischer Sozialforschung bzw. sozialwissenschaftlicher Forschungsmethoden mit dem Fokus auf partizipative Forschungsmethoden
  • Vernetzung in der Scientific Community, im regionalen, nationalen und internationalen schulischen, hochschulischen und außerschulischen Bereich
  • Leitungserfahrung in hochschulischen Kontexten sowie in der akademischen Selbstverwaltung
  • Expertise im Bereich sozialpädagogischer Fragestellungen in digitalen Lebenswelten
  • Fundierte Kenntnisse und Sensibilität im professionellen Umgang mit Diversität, sozialer Ungleichheit und intersektionalen Perspektiven (u. a. Gender, soziale Herkunft und ethnische Zugehörigkeit) in Bildungs-, Lehr- und Forschungskontexten
  • Teamfähigkeit, Diversitäts- und Organisationskompetenz sowie Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit
  • Commitment zum Leitbild der Privaten Pädagogischen Hochschule Augustinum

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Bewerbungen sind innerhalb der Bewerbungsfrist unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die ausgeschriebene Stelle als geeignet erscheinen lassen, ausschließlich per Mail an: rektorat@pph-augustinum.at zu richten.

Das Auswahlverfahren findet für Hochschulprofessuren in Form eines Hearings sowie eines Bewerbungsgespräches mit der Bewerbungskommission statt.

Sollte keine Bewerberin/kein Bewerber sämtliche Anstellungserfordernisse der ausgeschriebenen Entlohnungsgruppe/Verwendungsgruppe erfüllen, ist eine befristete Anstellung mittels Sondervertrag jeweils maximal für ein Jahr möglich.

Das Monatsentgelt/Gehalt beträgt in Abhängigkeit von der Vorbildung bei Vollbeschäftigung mind. ph1: € 3.570,3/ PH1: € 3.427,3. Zusätzlich gebührt eine Dienstzulage. Das Monatsentgelt/Gehalt erhöht sich gegebenenfalls auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten. Die definitive Einstufung erfolgt nach Dienstantritt durch das BMB.

Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch die PPH Augustinum und das Bundesministerium für Bildung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMB finden Sie unter www.bmb.gv.at

Kontaktinformation

Bei Fragen zur Stellenausschreibung wenden Sie sich an die Personalverwaltung:

Tel.:+43 (0)316/ 581670-10

Mail: rektorat@pph-augustinum.at

Anhänge zur Veröffentlichung

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Bildung

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