Bundesministerium für Inneres | Hauptreferent/in in der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) im Bundesministerium für Inneres BMI-26-1017
Stellenausschreibung: Hauptreferent/in in der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) im Bundesministerium für Inneres
- Veröffentlicht auf EVI am 18.05.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 18.05.2026
Hauptreferent/in in der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) im Bundesministerium für Inneres
BM f. Inneres
In der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) gelangt gemäß den Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes 1989 die Funktion Hauptreferent/in (A1/2 bzw. v1/2) im Bereich Strategisches Risikomanagement ehestmöglich zur Besetzung.
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- A1/2 bzw v1/2
- Dienststelle:
- BM f. Inneres
- Dienstort:
- Wien
- Vertragsart:
- Unbefristet
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- ehestmöglich
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 01. Juni 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- A1/2 € 3.675,80 brutto bzw. v1/2 € 3.716,00 brutto
- Referenzcode:
- BMI-26-1017
Aufgaben und Tätigkeiten
- Sicherstellung des Strategischen Risikomanagements.
- Durchführung des Beinahe Unfall Meldesystem bzw. Critical Incident Reporting Systems.
- Sicherstellung des Störungs-, Notfalls- und Krisenmanagement.
- Einhaltung und Durchführung des Sicherheitskonzeptes und des Vorfall-Managements sowie Beiträge zur Verbesserung.
- Unterstützung bei der Gefährdungs- und Risikoeinschätzung der Mitarbeiter/innen
- Schulung der Mitarbeiter/innen der DSN und der für Staatsschutz zuständigen Organisationseinheiten der Landespolizeidirektionen in Angelegenheiten des strategischen Risikomanagements der DSN.
- Planung und Durchführung von Risikomanagement-Workshops im Rahmen der Risikobeurteilung
Erfordernisse
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- Für Beamtinnen und Beamte Erfüllung der allgemeinen und besonderen Ernennungserfordernisse hinsichtlich der Verwendungsgruppe A1 bzw. für Vertragsbedienstete Erfüllung der entsprechenden Qualifikationserfordernisse
- Erfüllung der Ernennungserfordernisse für Verwendungsgruppe A1; bevorzugt ein abgeschlossenes Studium Integriertes Risikomanagement, optimaler Weise eine Zertifizierung zum/zur Senior Risikomanager/in von einer anerkannten Institution
- Kenntnisse im Bereich Risiko- und Chancenmatrix, Risiko- und Chancenkatalog sowie Kennzahlen- und Methodenkatalog
- Gute Kenntnisse im Risikomanagement sowie Kenntnisse im Projektmanagement und Präsentationstechnik, im Umgang mit Datenbanken, EDV- und Internet-Kenntnisse
- Gesetzeskenntnisse in Fragen des SNG und des SPG, des StGB und seiner Nebengesetze und der StPO, eingehende Kenntnis auf dem Gebiet der österreichischen Sicherheitsverwaltung sowie des Dienstes der Sicherheitsbehörden und der Wachkörper des Innenressorts sowie besondere Kenntnisse in spezifischen Rechtsvorschriften
- Teamfähigkeit, Organisationstalent, Überzeugungs- und Motivationsfähigkeiten sowie Engagement und Verantwortungsbewusstsein und soziale Kompetenz
- Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität und Mobilität sowie Bereitschaft, hohe Belastungen auch über einen längeren Zeitraum auf sich zu nehmen
- Gute Englischkenntnisse
- Bereitschaft zur Weiterbildung und zur Teilnahme an nationalen und internationalen Fachgesprächen und Konferenzen
- Bereitschaft zur Absolvierung einer Zertifizierungsprüfung Risikomanagement
- Einverständniserklärung zur Sicherheitsüberprüfung gemäß § 55 ff SPG sowie zur Vertauenswürdigkeitsprüfung gemäß §2a SNG
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Der Monatsbezug (A1/2) bzw. das Monatsentgelt (v1/2) beträgt mindestens € 3.675,80 bzw. € 3.716,00 (jeweils brutto). Der Bezug bzw. das Entgelt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten der Arbeitsplätze verbundenen Entlohnungsbestandteile.
Vor der Betrauung mit einer der Funktionen werden eine Sicherheitsüberprüfung gemäß §§ 55 ff SPG (Stufe „Streng geheim“) sowie eine Vertrauenswürdigkeitsprüfung gemäß § 2a SNG durchgeführt, die zu bestehen sind.
Unterabschnitt C des Ausschreibungsgesetzes (Aufnahmeverfahren mit Aufnahmegespräch) findet Anwendung. Die Bewerberinnen und Bewerber haben sich einem Auswahlverfahren, bestehend aus einer computerunterstützten psychologischen Eignungsdiagnostik, einem psychologischen Interview sowie einem Fachgespräch, zu unterziehen.
Dieses Auswahlverfahren wird an drei unterschiedlichen Terminen stattfinden, wobei der erste Teil des Verfahrens, die Eignungsdiagnostik, voraussichtlich in der KW 26 erfolgen wird. Die psychologischen Interviews finden voraussichtlich in der KW 29, die Fachgespräche voraussichtlich ab der KW 30 statt. Bezüglich der konkreten Zeitpunkte aller Termine werden die Bewerberinnen und Bewerber via E-Mail informiert werden.
Mit der Betrauung geht die Verpflichtung einher, den Grundausbildungslehrgang Verfassungsschutz, weitere Spezialausbildungen und den FH-Lehrgang Verfassungsschutz zu absolvieren.
Für allfällige aus dem Bewerbungsverfahren entstehende Kosten wird kein Ersatz geleistet.
Kontaktinformation
Interessentinnen und Interessenten um die Betrauung mit der bezeichneten Funktion werden eingeladen, sich bei der personalführenden Stelle der DSN (E-Mail: d5-re-pe@dsn.gv.at) schriftlich unter Anführung des Referenzcodes sowie der Gründe, die sie für die Bekleidung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, zu bewerben. Dieser Bewerbung ist ein aktueller Lebenslauf beizulegen. Weiters sind alle Zeugnisse bzw. Nachweise einer Hochschulausbildung (inkl. Auflistung der ECTS sowie Anerkennung des Studienabschluss in Österreich) zu übermitteln. Bei ausländischen Studienabschlüssen ist darüber hinaus ein innerstaatlicher Anerkennungsnachweis vorzulegen.
Ebenfalls anzuführen ist, ob die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung und zur Vertrauenswürdigkeitsprüfung gegeben ist. Die Dokumente zu den Sicherheitserklärungen und nähere Erläuterungen können vorab unter dem Link www.bmi.gv.at/downloads/ Sicherheitserklaerung.aspx eingesehen werden.
Nur auf diesem Wege rechtzeitig eingelangte und vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden.
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