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Bundesministerium für Justiz | DGKP - Justizanstalt Stein BMJ-26-1326

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Stellenausschreibung: DGKP - Justizanstalt Stein

DGKP - Justizanstalt Stein

Justizanstalt Stein

Im Planstellenbereich Justiz gelangt in der Justizanstalt Stein

eine, allenfalls mehr Planstellen

einer dipl. Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. eines dipl. Gesundheits- und Krankenpflegers

mit einem Beschäftigungsausmaß von 17 Wochenstunden zur Besetzung.

Die Anstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948; Entlohnung nach Entlohnungsschema k, Entlohnungsgruppe gk4, entsprechend den anrechenbaren Vordienstzeiten.

Das Monatsentgelt beträgt mindestens € 1.171,73 brutto (K4) bzw. € 1.565,74 brutto (gk4).

Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile. [KP]

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
k4
Dienststelle:
Justizanstalt Stein
Dienstort:
Stein
Vertragsart:
Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Teilzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
09. Juli 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
€ 1.171,73 brutto (K4) bzw. € 1.565,74 brutto (gk4)
Referenzcode:
BMJ-26-1326

Aufgaben und Tätigkeiten

  • Verantwortung für die pflegerische und medizinisch-pflegerische Versorgung der Insassen nach den Kompetenzen und Aufgaben des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes
  • Durchführung der Tätigkeiten entsprechend der Kompetenzbereiche lt. GuKG
  • Einbringen der fachlichen Expertise im multiprofessionellen Team

Erfordernisse

  • österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
  • abgeschlossene Krankenpflegeschule mit Diplom
  • persönliche und fachliche Eignung
  • gegen den:die Bewerber:in darf zum Zeitpunkt der Bewerbung weder ein Straf- noch ein Disziplinarverfahren anhängig sein; weiters dürfen gerichtliche Vorstrafen, die auf mangelnde Berufseignung schließen lassen oder schwerwiegende disziplinäre Verurteilungen nicht vorliegen

Anforderungsprofil:

  • Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten
  • hohes Maß an Belastbarkeit
  • persönliches Engagement
  • Kooperationsfähigkeit mit anderen in der Anstalt tätigen Berufsgruppen (Justizwachdienst, Sozialer Dienst, Psychologischer Dienst, etc.) zu arbeiten
  • Flexibilität im Umgang mit hierarchischen Strukturen
  • Interesse an der Arbeit mit sozialen Randgruppen
  • Kenntnisse und Fähigkeiten in der Krankenbetreuung - die Fähigkeit, diese Betreuungsarbeit auch an Menschen zu verrichten, die sich in Krisensituationen befinden

Wir bieten:

  • ein vielfältiges, interessantes und spannendes Aufgabengebiet
  • Arbeit mit sozialen Randgruppen und Personen in Krisensituationen
  • ein großes Angebot an Fort- und Weiterbildungen
  • einen krisensicheren Arbeitsplatz

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Bewerbungen sind unter Anschluss eines Lebenslaufes und der sonstigen Bewerbungsunterlagen (insbesondere Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel, Diplom der Krankenpflegeschule, Nachweise über Praktika, Berufstätigkeiten, ergänzende Ausbildungen, Zusatzausbildungen, Dienstzeugnisse, Bestätigung über die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister)

bis 9. Juli 2026

über das Online Bewerbungsportal der Jobbörse des Bundes (www.jobboerse.gv.at) einzubringen.

Bewerbungsgesuche können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie ONLINE erfolgen und spätestens am letzten Tag der Bewerbungsfrist eingelangt sind.

Bewerbungen per Post, E-Mail, etc. sowie verspätet eingebrachte Bewerbungen können NICHT berücksichtigt werden!

Die Bewerbung ist nicht gebührenpflichtig!

Die Besetzung der Planstelle erfordert ein besonderes Maß an Spezialkenntnissen, daher wird die Eignung der Bewerber:innen nicht aufgrund einer Eignungsprüfung sondern in Form eines Aufnahmegespräches – die Einladung erfolgt nach Beendigung der Ausschreibungsfrist – festgestellt (§ 55 AusG 1989).

Kontaktinformation

Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an die Direktionsstelle der Justizanstalt Stein unter der Telefonnummer 02732 890 DW 353011.

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte direkt an das Service Center der Jobbörse des Bundes unter 01/24 242 - 505999 oder per E-Mail an helpdesk@jobboerse.gv.at.

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Justiz

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