Bundesministerium für Bildung | Hochschullehrperson/Vertragshochschullehrperson PH2/ph2 für Schulentwicklungsberatung (m/w/d) BMB-26-2808
Stellenausschreibung: Hochschullehrperson/Vertragshochschullehrperson PH2/ph2 für Schulentwicklungsberatung (m/w/d)
- Veröffentlicht auf EVI am 17.06.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 17.06.2026
Hochschullehrperson/Vertragshochschullehrperson PH2/ph2 für Schulentwicklungsberatung (m/w/d)
PH Vorarlberg
An der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg gelangt mit 01.09.2026 nachstehende Stelle für eine Hochschullehrperson/Vertragshochschullehrperson PH2/ph2 für den Bereich Schulentwicklungsberatung zur Besetzung.
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- PH 2/ph 2
- Dienststelle:
- PH Vorarlberg
- Dienstort:
- Liechtensteinerstraße 33-37, 6800 Feldkirch
- Vertragsart:
- Unbefristet
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- 01.09.2026
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 15. Juli 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- € 3.405,60 PH2 / € 3.475,60 ph2 zzgl. Dienstzulage
- Referenzcode:
- BMB-26-2808
Aufgaben und Tätigkeiten
Die Verwendung als Hochschullehrperson/Vertragshochschullehrperson an der Pädagogischen Hochschule erfolgt gemäß § 200d des BDG 1979 bzw. § 48g VBG:
- Abhaltung von Lehrveranstaltungen (einschließlich solcher unter Einbeziehung von Formen des Fernstudiums und elektronischen Lernumgebungen) sowie Prüfungen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Ausmaß von 160 UE (Herabsetzung nach §200l Abs. 5 BDG bzw. § 48n Abs. 5 VBG)
- In überwiegender Tätigkeit: Unterstützung und Beratung von Schulen in ihrer Qualitätsentwicklung auf Basis des Qualitätsrahmens für Schulen - dies beinhaltet:
- Durchführung der Auftragsklärung, in der die Ziele und Verantwortungen im Beratungsprozess klargelegt und in einem Kontrakt festgehalten werden
- Beratung bei der Analyse der Ausgangssituation der Schule und der Planung des Schulentwicklungsprozesses
- Beratung bei der Umsetzung der geplanten Entwicklungsmaßnahmen, bei der Durchführung von Reflexionsschleifen zur Zielüberprüfung und beim Transfer in die Handlungspraxis
- Beratung bei der Reflexion und Evaluation des Schulentwicklungsprozesses sowie bei der Ergebnissicherung und der Gestaltung des Prozessabschlusses.
- institutsinterne und bundesweite Vernetzung im Bereich Schulentwicklungsberatung, Teilnahme an zentralen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Schulentwicklungsberatung, insbesondere durch das BMB, und individuelle, kontinuierliche Professionalisierung in neuen bildungspolitischen Schwerpunkten
- Mitarbeit bei Aufgaben in der wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Forschung im ausgeschriebenen Bereich
Erfordernisse
Allgemeine Voraussetzungen:
Eine abgeschlossene Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulausbildung durch den Erwerb
- eines Diplom-, Master oder Doktorgrades gemäß § 87 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 bzw. § 66 Abs. 1 UniStG oder eines Mastergrades gemäß § 65 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005 oder eines Diplom- oder Mastergrades gemäß § 6 Abs. 2 Fachhochschul-Studiengesetz aufgrund des Abschlusses eines Fachhochschul/Masterstudienganges oder Fachhochschul Diplomstudienganges oder einer gleichwertigen ausländischen Hochschulbildung oder
- eines Bakkalaureatsgrades gemäß § 87 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002, eines akademischen Grades Bachelor of Education gemäß § 65 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005, eines Bakkalaureatsgrades gemäß § 6 Abs. 2 Fachhochschulgesetz oder einer gleichwertigen ausländischen Hochschulbildung und der erfolgreiche Abschluss eines postgradualen Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschullehrganges im Bereich Hochschuldidaktik im Ausmaß von mindestens 60 ECTS-Anrechnungspunkten.
Um einen hohen Qualitätsstandard im Bereich der Schulentwicklungsberatung zu gewährleisten werden primär und bevorzugt Bewerber:innen mit einem Abschluss im Masterbereich nach dem vorstehenden Punkt 1 bzw. Bewerber:innen mit einer Qualifizierung nach Punkt 2 in Verbindung mit einer geeigneten ao Masterqualifizierung bzw. eines Hochschullehrganges für Schulentwicklungsberatung aufgenommen.
Eine verwendungseinschlägige Lehr- oder Berufspraxis – eine der folgenden Varianten oder Kombinationen der angegebenen Praxis sind zulässig:
- Mindestens fünfjährige Berufspraxis in den Bereichen Organisationsberatung oder Organisationsentwicklung (selbstständige Konzeption von Beratungs- und Entwicklungsprozessen sowie hauptverantwortliche Begleitung der Stakeholder durch alle Phasen des Beratungsprozesses hindurch)
- fünfjährige Verwendung als Schulleitung, in der Entlohnungsgruppe sqm/Verwendungsgruppe SQM oder in der Schulevaluation gemäß § 58d des VBG
- fünfjährige Verwendung als Hochschul- oder Universitätslehrperson in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Pädagoginnen und Pädagogen (inkl. Schulentwicklungsberatung und Forschung)
- zehnjährige Verwendung als Lehrperson an einer Schule und die Absolvierung eines Hochschullehrganges für Schulentwicklungsberatung (Zeiten als Schulleitung, in der Entlohnungsgruppe sqm, in der Schulevaluation, als Hochschul- oder Universitätslehrperson sowie in der Schulverwaltung sind anzurechnen)
- zehnjährige Berufspraxis im Bereich der Schulverwaltung
- durch zwei Publikationen in Fachmedien nachzuweisende einschlägige wissenschaftliche bzw. didaktische, praktische oder künstlerische Tätigkeit.
Folgende besondere Kenntnisse und Fähigkeiten werden zusätzlich erwartet:
- Expertise im Bereich Projekt-, Qualitäts- und Prozessmanagement
- Fundierte Kenntnisse des österreichischen Schul- und Bildungssystems sowie seiner Governance
- Sicherer Umgang mit IKT sowie Erfahrungen im Distance Learning
- Hohes Maß an Selbstständigkeit, Einsatzbereitschaft sowie Eigeninitiative
- Hohes Maß an kommunikativer und sozialer Kompetenz
- Gute Koordinations- und Vernetzungsfähigkeit
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Die Berufung erfolgt gemäß den Ausschreibungsbedingungen des Bundesministeriums für Bildung. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte der Homepage www.ph-vorarlberg.ac.at. Das Monatsentgelt (14-mal/Jahr) einer Hochschulprofessur beträgt bei Erfüllung der Ernennungserfordernisse für PH2 mind. € 3.405,60 bei ph2 mind. € 3.475,60. Zusätzlich gebührt eine Dienstzulage von € 363,70. Das Monatsentgelt/Gehalt erhöht sich gegebenenfalls auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten.
Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch die PH Vorarlberg und das Bundesministerium für Bildung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMB finden Sie unter www.bmb.gv.at.
Die Pädagogische Hochschule bekennt sich zur Förderung von Frauen in der Wissenschaft und fordert dezidiert qualifizierte Wissenschaftler:innen auf, sich zu bewerben. Menschen mit Behinderungen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Senden Sie bitte Ihre Bewerbung elektronisch mit den üblichen Unterlagen bis 15.07.2026 an das Rektoratssekretariat der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg (Liechtensteinerstraße 33-37, A 6800 Feldkirch, office@ph-vorarlberg.ac.at, Tel: +43 5522 31199-500). Bitte kennzeichnen Sie in Ihrer Publikationsliste zwei Publikationen, die Sie für Ihre Bewerbung am relevantesten halten.
Kontaktinformation
Rektorin Mag. Elisabeth Haas, BEd PhD
Mirela Jasic, Rektoratssekretariat
+43(0)5522-31199-500
Für inhaltliche Fragen:
Ursula Rigger, BEd
Abteilungsleiterin Schulentwicklungsberatung
Anhänge zur Veröffentlichung
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